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da_dennis Captain


Anmeldungsdatum: 18.10.2007 Beiträge: 170 Wohnort: Landsberg  |
Verfasst am: Fr Jul 11, 2008 7:18 pm Titel: |
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hat schon einer , war n bekannter bzw einer der ersten Fälle als ein BO41 LFF jet pilot sich dagegen gerichtlich gewehrt hat.
er hat "gewonnen".
und schied mit 41 aus _________________ Sheppard AFB |
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--Tommy-- Captain

Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 876
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Verfasst am: Fr Jul 11, 2008 8:31 pm Titel: |
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... und damit dürfte dann wohl auch der betreffende Inhalt der Dienstvorschrift seine Bedeutung verlieren, auch wenn er weiterhin drin steht.
Ich bin mir ziemlich sicher dass es sogar mehr als nur einen Piloten gibt, der sich dagegen erfolgreich gewehrt hat. |
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Nitrogenium Navigator

Anmeldungsdatum: 16.04.2008 Beiträge: 41
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Verfasst am: Sa Jul 12, 2008 2:07 pm Titel: |
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Also nach meinem Kenntnissstand kamen in der Vergangenheit Zwangsverlängerungen vor. Nicht viele wohlgemerkt.
Eine bekannte Geschwaderzeitung hatte 2005 darauf aufmerksam gemacht, wie die neue Personalstruktur aussehen soll. Auch wer sie beschloss und was die Konsequenzen seien.
Mein Fazit wäre: Wer Jet fliegen will, muss sich auch vorstellen können, auf ewig beim Bund zu bleiben. Selbst wenn man mit 41 ausscheidet, dann ist die Perspektive mies. BO 41er sind unattraktiv für Airlines. Und mit 41 ist das magische Alter für einen Neuanfang schon fast überschritten.
Vg |
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--Tommy-- Captain

Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 876
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Verfasst am: Sa Jul 12, 2008 5:47 pm Titel: |
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Zitat: | Selbst wenn man mit 41 ausscheidet, dann ist die Perspektive mies. BO 41er sind unattraktiv für Airlines. Und mit 41 ist das magische Alter für einen Neuanfang schon fast überschritten. |
Das ist eine Besonderheit des deutschen Marktes, aber ich glaube nicht dass man so pauschal eine Aussage treffen kann.
Das wäre jetzt wohl zu Offtopic und sollte besser in einem eigenen Thema behandelt werden, aber bedenke dass auch ein BO41 (mit Studium) nach seiner Dienstzeit nicht auf die Straße gesetzt wird.
Die Erfolgsaussicht beruflicher Neuanfänge sind immer Einzelfallabhängig, aber ein MLF, ein Studium und die Mittel des BFD sind nichts womit man nach seiner Dienstzeit am Hungertuch nagen muss.
Und zu den Zwangsverlängerungen: Kann gut sein dass sie in Vergangenheit vorkamen und auch weiterhin vorkommen werden. Wo niemand auf sein Recht klagt, da kann der Arbeitgeber mit ihm machen was er will. Aber anscheinend waren die Kameraden einer BO-Laufbahn doch nicht zu stark abgeneigt, denn sonst hätten sie sich schon zu wehren gewusst.
Ich habe vorhin gesagt dass BO41 nicht am Hungertuch nagen müssen, aber das heisst auch nicht dass sie mit den bestmöglichen Voraussetzungen auf den Arbeitsmarkt geworfen werden. Da wird sicherlich so manch einer dabei sein, der für eine Übernahme zum BO dankbar ist. |
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