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da_dennis
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Anmeldungsdatum: 18.10.2007
Beiträge: 170
Wohnort: Landsberg

BeitragVerfasst am: Di Jun 10, 2008 2:56 pm    Titel: Antworten mit Zitat

also ich denk mir mal das die meisten hausärzte nicht über die grenzwerte bzw gesundheitlichen aspekte der bw bescheid wissen...
die können dir höchstens auskunft geben , das du mit den 2 fingern an deiner rechten hand höchstwahrscheinlich nicht fliegen darfst...

Einfach nur bewerben und dann siehste ob du durch kommst oder nicht!
da du dich ja noch nicht beworben hast kannst du doch noch gar nicht für ungeeignet abgestempelt sein!


Wink
_________________
Sheppard AFB
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suerus
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Anmeldungsdatum: 10.11.2007
Beiträge: 135

BeitragVerfasst am: Di Jun 10, 2008 3:09 pm    Titel: Antworten mit Zitat

nicebaer hat folgendes geschrieben:
Hi!

Ich kann dir nur raten, dass du dich bei der OPZ bewerben solltest. Ich weiß zwar nicht aus welchem Grund du für Flugschüler ausgemustert wurdest, aber wenn es nur ne Kleinigkeit sein sollte, dann geh mal zu deinem Hausarzt und hol dir da nen Rat ab. Wenn der auch sagen sollte, dass es irgendwas ist, was dich für die Fliegerei untauglich macht, dann sieht es wohl schlecht aus.
Sollte dein Arzt aber sagen, dass du aus seiner Sicht für den fliegerischen Dienst tauglich bist, dann kannst du dir jederzeit ne Sondergenehmigung von ihm holen.
Aber eigentlich wird die WFV ja nur in FFB festgestellt.
Bin mir der ganzen Sache nicht so sicher. Falls was falsches drin stehen sollte, bitte ich um schnelle Korrektur Smile

MfG Sven


Der Hausarzt kann keine Sondergenehmigung geben. Das Ergebnis einer Nachuntersuchung bei einem zivilen Arzt kann den Ausschlag geben, dass du nochmal "begutachtet" wirst in Fürsty. Die Entscheidung über die Sondergenehmigung jedoch, liegt einzig und allein bei den zuständigen Ärzten in Fürsty. Aber bis zum Thema Sondergenehmigungen ist es ja ohnehin noch ein weiter Weg Wink

Ich würde versuchen, bei deinem KWEA (wo du gemustert wurdest) direkt nachzuhaken, weshalb eine Untauglichkeit für den Flugschüler angekreuzt ist. Dann kannst du Rücksprache mit deinem Wehrdienstberater halten, ob dich dieses Kreuzchen für eine Bewerbung für den fliegerischen Dienst in der Bundeswehr ausschließt. Denn möglicherweise handelt es sich bei dem Ausschlussgrund auch nur um ein temporäres Gebrechen, dass du in den Griff kriegen kannst.
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Der Der Dongt
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 24.02.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Mi Jun 11, 2008 9:37 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hab heute angerufen. Der Arzt hat gemeint, dass es an meiner Sehschwäche liegt. Mein linkes Auge ist einwandfrei und das rechte kann man praktisch ohne Brille vergessen. Laut Wehrdienstberater kann man nach einem Jahr einen Antrag auf erneute Musterung stellen, doch was soll das bitte bringen?
War nicht irgentwo mal davon die Rede, dass die Dioptriengrenze angehoben werden soll? Wenn ja macht es durchaus Sinn einen solchen Antrag zu stellen.
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suerus
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Anmeldungsdatum: 10.11.2007
Beiträge: 135

BeitragVerfasst am: Mi Jun 11, 2008 10:50 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Der Der Dongt hat folgendes geschrieben:
Hab heute angerufen. Der Arzt hat gemeint, dass es an meiner Sehschwäche liegt. Mein linkes Auge ist einwandfrei und das rechte kann man praktisch ohne Brille vergessen. Laut Wehrdienstberater kann man nach einem Jahr einen Antrag auf erneute Musterung stellen, doch was soll das bitte bringen?
War nicht irgentwo mal davon die Rede, dass die Dioptriengrenze angehoben werden soll? Wenn ja macht es durchaus Sinn einen solchen Antrag zu stellen.


Könnte auch sein, dass bei der Untersuchung beim KWEA etwas falsch gelaufen ist, oder deine Augen müde/überreizt waren. Auf jeden Fall solltest du zuerst einen zivilen Augenarzt aufsuchen und dir dieses Ergebnis bestätigen lassen. Vll hast du auch eine Sehhilfe nötig. Denn bei solch einer Differenz in der Sehkraft könnte das bessere Auge ohne angepasste Sehhilfe mit der Zeit in Mitleidenschaft gezogen werden. Je nach Alter kann sich dein schwaches Auge mit einer Sehhilfe vll auch noch etwas bessern.

Bzgl. den Anforderungen des flg Dienstes dürfte folgende Aussage noch aktuell sein:

Zitat:
Für Tätigkeiten im fliegerischen Dienst werden besondere Anforderungen an die Sehfähigkeit gestellt. So muss die Sehfähigkeit jeden Auges ohne Sehhilfe noch mindestens 50%, mit Sehhilfe 100% betragen. Der Wert der Hyperopie (Weitsichtigkeit) darf nicht mehr als +2,0 sph, der Wert der Myopie (Kurzsichtigkeit)nicht mehr als –0,75 sph und der Wert des Astigmatismus (Hornhautverkrümmung)nicht mehr als 1,0 cyl Dioptrien betragen.
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Der Der Dongt
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 24.02.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Di Jun 17, 2008 8:50 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Der Optiker hat es mir heute nochmal bestätigt, ich habe einen Astigmatismus von 3 auf dem rechten Auge Confused
Würde in diesem Fall eine Lasik Behandlung von der Bundeswehr und/oder Lufthansa auf Grund des doch recht hohen Ausgangswerts anerkanntn werden? Und wie lange muss man nach der Operation warten bis man sich bewerben kann? Hier im Forum stand doch mal was von einem Jahr Wartezeit.
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suerus
Captain
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Anmeldungsdatum: 10.11.2007
Beiträge: 135

BeitragVerfasst am: Mi Jun 18, 2008 1:59 am    Titel: Antworten mit Zitat

Der Der Dongt hat folgendes geschrieben:
Der Optiker hat es mir heute nochmal bestätigt, ich habe einen Astigmatismus von 3 auf dem rechten Auge Confused
Würde in diesem Fall eine Lasik Behandlung von der Bundeswehr und/oder Lufthansa auf Grund des doch recht hohen Ausgangswerts anerkanntn werden? Und wie lange muss man nach der Operation warten bis man sich bewerben kann? Hier im Forum stand doch mal was von einem Jahr Wartezeit.


Was vor der OP war ist völlig egal. Das Ergebnis nach der OP zählt. Hierbei ist auch wichtig, dass die Resthornhautdicke noch den Anforderungen des fliegerischen Diensts genügt. Sprech dich dazu mal mit den Ärzten in Fürsty (die können dir den nötigen Wert für die Hornhautdicke sagen) u. mit dem Facharzt für die LASIK ab.
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da_dennis
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Anmeldungsdatum: 18.10.2007
Beiträge: 170
Wohnort: Landsberg

BeitragVerfasst am: Mi Jun 18, 2008 6:43 am    Titel: Antworten mit Zitat

hey

ich hab gestern in meiner akte gelesen das meine hornhautdicke L 579 und R 583 "mü"meter ist! nur mal so als richtwert=)

ach und wegen der Augen OP: Ich hab dort gelesen das eine Augen OP mindestens 1 jahr her sein sollte bevor man sich in Fürsty duchchecken lässt.
Opz dürft schon klappen, einfach mal nachfragen...

viel glück!
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Sheppard AFB
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