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mikezulu Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 30.11.2003 Beiträge: 3
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Verfasst am: Mo Apr 14, 2008 1:12 pm Titel: vorstrafe und atpl?? |
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hi leute, ich hoffe ihr koennt mich ein bisschen aufmuntern, denn gestern haben mich die bullen auf dem moped in einer grossangelegten kontrolle angehalten und mir urkundenfaelschung vorgeworfen.
die sache ist die, dass ich mitten in meiner atpl ausbildung bin und eigentlich schon fast fertig, wenn das ding jetzt vors gericht kommt und die schlimmstenfalls damit durchkommen, welche auswirkungen haette das denn?? ich bin 24 und falle damit nicht mehr unters jugendstrafgesetz aber natuerlich war das ganze nicht vorsaetzlich oder so!! weiss jemand was? thx |
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Simulator Captain

Anmeldungsdatum: 16.11.2007 Beiträge: 451
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Verfasst am: Mo Apr 14, 2008 2:02 pm Titel: |
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Hi,
was für Urkunden sollst du denn gefälscht haben? Schwierige Situation auf jedenfall.
Ich würde mal mit deinem Anwalt reden was im schlimmsten Falle auf dich zu kommt. Desweitern würde ich auch schnell mit deiner Flugschule reden, und am besten planen wies weitergeht.
Vorbestraft ist man ja nicht immer gleich auch bei rechtskräftigen Verurteilungen, also auf dem Führungszeugnis würde evtl nichts stehen (ich weiß aber nicht mit was für nen Strafmaß du da rechnen musst, im Internet findest du ab wann du ne Eintragung ins Führungszeugnis bekommst).
Aber im Bundeszentralregister wirds wahrschienlich stehen und das wird bei der ZÜP überprüft, und es kann gut sein das du damit als unzuverlässig eingestuft wirst.
Sorry das ich dich nicht aufheitern kann. Am besten du redest mit nem Anwalt und der Flugschule. Wenn du weißt was Sache ist, kannst auch mal mit dem LBA bzw. Luftämtern Kontakt aufnehmen!
Viel Glück
MFG |
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EDML Moderator

Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 4193
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Verfasst am: Mo Apr 14, 2008 3:02 pm Titel: |
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So genau sagen, was das bedeutet kann man leider nicht. Grund dafür
ist, daß es keine definierte Grenze gibt, welche Vergehen kritisch sind
und welche nicht. Es könnte zum einen bei der ZüP auffallen oder aber
bei der nächsten Scheinverlängerung wo Du evtl. Verurteilungen oder
auch Strafbefehle angeben mußt. - Meldepflichtig ist erst mal jede
rechtskräftige Verurteilung und auch schwebende Verfahren.
Soweit ich weiß, schauen die sich dann die Vorgeschichte an und
entscheiden, ob der Bewerber geeignet ist oder nicht ...
Es zu verschweigen ist sicher die schlechteste Idee - dann bekommst
Du richtig Ärger wenn das rauskommt (= Schein weg + evtl. Strafverfahren).
Da es bei Dir um einen ATPL geht kannst Du auch nur mit dem LBA
sprechen, die Luftämter haben ab CPL oder IFR nichts mehr mit der
Lizenz zu tun.
Gruß, Marcus |
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Simulator Captain

Anmeldungsdatum: 16.11.2007 Beiträge: 451
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Verfasst am: Mo Apr 14, 2008 3:46 pm Titel: |
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Die Luftämter haben soweit ich weiß noch mit der ZÜP zu tun, oder? |
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EDML Moderator

Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 4193
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Verfasst am: Mo Apr 14, 2008 4:05 pm Titel: |
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Sorry, das stimmt natürlich die ZÜP läuft über die Luftämter.
Allerdings wird auch das LBA spätestens bei der ersten Verlängerung
direkt informiert werden müssen ...
Gruß, Marcus |
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- Gast
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Verfasst am: Mo Apr 14, 2008 6:57 pm Titel: |
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Hastn gemacht, größeren Zylinder oder was?
Na allet Jute, wird schon. |
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