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"Die Erklärung über Strafverfahren etc."
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Michi123
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Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 142

BeitragVerfasst am: So März 30, 2008 4:08 am    Titel: "Die Erklärung über Strafverfahren etc." Antworten mit Zitat

Hi,
was hat es mit dieser "Erklärung über Strafverfahren etc." auf sich, die man mit zur BU bringen soll? Nach was konkret wird da gefragt?

Gruß,
Michi


Zuletzt bearbeitet von Michi123 am Di März 03, 2009 3:46 pm, insgesamt einmal bearbeitet
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francis
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Anmeldungsdatum: 23.09.2007
Beiträge: 240
Wohnort: Graz

BeitragVerfasst am: So März 30, 2008 4:49 pm    Titel: Antworten mit Zitat

sie fragen ja nur nach laufenden Verfahren oder?
_________________
-Ohne meine Ray-Ban kann ich nicht Lay-Ban-
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Michi123
Captain
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Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 142

BeitragVerfasst am: So März 30, 2008 5:08 pm    Titel: Antworten mit Zitat

-.

Zuletzt bearbeitet von Michi123 am Di März 03, 2009 3:45 pm, insgesamt einmal bearbeitet
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viipurian
Senior First Officer
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Anmeldungsdatum: 08.11.2007
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: So März 30, 2008 5:09 pm    Titel: Antworten mit Zitat

dem ist so
_________________
BU 15/16.11.07>>>top
FQ 15/16.04.08>>>flop

Bei Lichte betrachtet bin ich froh drüber.
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viipurian
Senior First Officer
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Anmeldungsdatum: 08.11.2007
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: So März 30, 2008 5:10 pm    Titel: Antworten mit Zitat

dem ist so
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BU 15/16.11.07>>>top
FQ 15/16.04.08>>>flop

Bei Lichte betrachtet bin ich froh drüber.
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O.B.
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Anmeldungsdatum: 22.05.2007
Beiträge: 1348

BeitragVerfasst am: So März 30, 2008 5:37 pm    Titel: Re: "Die Erklärung über Strafverfahren etc." Antworten mit Zitat

Michi123 hat folgendes geschrieben:
Spielt ein Verfahren, was wegen der Annahme dass keine Wiederholungstat begangen wird, eine Rolle?


Ist das Verfahren denn eingestellt ? Wenn ja dann ist die Sache egal.
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Michi123
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Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 142

BeitragVerfasst am: So März 30, 2008 5:58 pm    Titel: Re: "Die Erklärung über Strafverfahren etc." Antworten mit Zitat

O.B. hat folgendes geschrieben:
Michi123 hat folgendes geschrieben:
Spielt ein Verfahren, was wegen der Annahme dass keine Wiederholungstat begangen wird, eine Rolle?


Ist das Verfahren denn eingestellt ? Wenn ja dann ist die Sache egal.

Jojo klar ist es das (siehe Startposting Wink , wurde damals schon eingestellt, ist nie vor ein Gericht gekommen, keine Strafe dafür gekriegt)
Aber sicher dass das ganz egal ist? (Also hast du die Einladung zur BU erhalten und diese "Erklärung über Strafverfahren etc." ausgefüllt?
Das fänd ich schonmal sehr erleichternd =)
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O.B.
Captain
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Anmeldungsdatum: 22.05.2007
Beiträge: 1348

BeitragVerfasst am: So März 30, 2008 6:45 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, ist völlig wurscht. Wichtig sind nur Sachen wegen Körperverletzung, Alkohol, Drogen, etc.
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A320
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Michi123
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Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 142

BeitragVerfasst am: Mo März 31, 2008 1:39 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ah, das hat was sehr beruhigendes an sich =D
Danke =)
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Orbit
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Anmeldungsdatum: 31.03.2008
Beiträge: 31
Wohnort: Freiburg

BeitragVerfasst am: Mo März 31, 2008 6:40 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ja, ist völlig wurscht. Wichtig sind nur Sachen wegen Körperverletzung, Alkohol, Drogen, etc.


Hey,

bin neu im Forum. Ich hab gerade diesen Thread gelesen und bei mir stellt sich eine ähnliche Frage, die aber eben mit Körperverletzung zutun hat. Ich wurde nämlich vor etwa zwei Jahren wegen Körperverletzung angeklagt. (es war aber nur notwehr meinerseits) Es kam jedenfalls zum Verfahren. Das Verfahren wurde selbstverständlich für mich entschieden, weil ich wirklich nur in Notwehr gehandelt habe.
Muss ich das eigentlich angeben? Ich mein, ich wurde ja gerichtlich vorgeladen. Also gab es ein Verfahren. Muss ich das also angeben, wenn dieses Verfahren eingestellt wurde und das Urteil zu meinem Vorteil entschieden wurde?

thx, für die antworten...
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FlyR
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Anmeldungsdatum: 29.10.2007
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: Mo März 31, 2008 7:14 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Orbit hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Ja, ist völlig wurscht. Wichtig sind nur Sachen wegen Körperverletzung, Alkohol, Drogen, etc.


Hey,

bin neu im Forum. Ich hab gerade diesen Thread gelesen und bei mir stellt sich eine ähnliche Frage, die aber eben mit Körperverletzung zutun hat. Ich wurde nämlich vor etwa zwei Jahren wegen Körperverletzung angeklagt. (es war aber nur notwehr meinerseits) Es kam jedenfalls zum Verfahren. Das Verfahren wurde selbstverständlich für mich entschieden, weil ich wirklich nur in Notwehr gehandelt habe.
Muss ich das eigentlich angeben? Ich mein, ich wurde ja gerichtlich vorgeladen. Also gab es ein Verfahren. Muss ich das also angeben, wenn dieses Verfahren eingestellt wurde und das Urteil zu meinem Vorteil entschieden wurde?

thx, für die antworten...


Ich weiß nicht mehr genau, wie der genaue Text dieses BU-Fragebogen ist, aber wenn du nicht verurteilt wurdest (-> ergo keine Vorstrafen hast), dann musst du es auch nicht angeben-glaube ich. Du musst nach dem Medical ein polizeiliches Führungszeugnis abgeben, wenn da "Keine Eintragung" drin steht, dann gibts auch kein Problem. Wenn aber doch, dann musst du das vorher angeben.
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Duffman
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Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 263

BeitragVerfasst am: Mo März 31, 2008 9:08 pm    Titel: Antworten mit Zitat

also ich bin mir zwar nicht 100%ig sicher ... aber all eure Dinge erfährt nie im Leben ein Dritter!

schon gar keine Freisprüche! also da bin ich mir (fast) sicher Smile

laut wikipedia werden auch folgende Dinge nicht aufgeführt bei Führungszeugnissen (und nur das ist ja meiner Meinung nach ausschlaggebend, was anderes kriegt die LH ja nicht raus)

- Jugendstrafen bis zu einer bestimmten Höhe,
- erstmalige Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagessätze liegen (§ 32 (2)5 BZRG),
- erstmalige Verurteilungen von drogenabhängigen Straftätern, die zwei Jahre Freiheitsstrafe nicht überschreiten und die Vollstreckung der Strafe nach (§ 35 BtmG) zugunsten einer Therapie zurückgestellt, und nach erfolgreicher Therapie nach § 36 BtmG zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie wenn die weiteren diesbezüglichen Bedingungen des § 32 (2)6 BZRG erfüllt sind.

so Dinge wie Sozialstunden ebenfalls nicht. So wurde es mir zumindest auch mal gesagt. Habe mal paar Stunden machen müssen wegen Rollertuning und Fahren ohne Fahrerlaubnis - aber das sind ja alles Kindersachen die im späteren Leben keinen mehr zu interessieren hat bzw. der Gesetzgeber will solche Dinge bewusst nicht anderen mitteilen, da womöglich die Arbeitschance dadurch verschlechtert werden, nur wegen "kleiner Sünden"
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