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BigM
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Anmeldungsdatum: 29.11.2007
Beiträge: 80

BeitragVerfasst am: Mo Jan 07, 2008 8:38 pm    Titel: Antworten mit Zitat

damarges hat folgendes geschrieben:
Dieses Vertragskauderwelsch ist nicht meine stärke.


Scan ma ein und schick mir per PN oder email Smile

Ne ma Spaß bei Seite, gibs da irgendwo sone art "Vordrucke", die man sicher vorher mal durchlesen könnte, oder kommt man erst dran (auch rechtlich gesehen), wenn ich alles bestanden hab und unterschreiben darf?

MfG
Markus
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"Wer am Boden liegt muss sich entscheiden! Läuft er Gefahr wieder hinzufallen oder bleibt er gleich für immer liegen?"
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damarges
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BeitragVerfasst am: Mo Jan 07, 2008 8:50 pm    Titel: Antworten mit Zitat

So wie ich das sehe gibs die erst bei Bestehen der FQ. Eventuell mal in Bremen anrufen.

@avocado: Wer hat gesagt, dass du nach den 5 Jahren erfolgloser Jobsuche was zahlen musst?
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BigM
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Anmeldungsdatum: 29.11.2007
Beiträge: 80

BeitragVerfasst am: Mo Jan 07, 2008 8:57 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Also das klang für mich so, als hättest du das gesagt Smile Evlt. hab ich das auch falsch verstanden Smile


MfG
Markus
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avocado
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Anmeldungsdatum: 01.08.2005
Beiträge: 221
Wohnort: Im hohen Norden

BeitragVerfasst am: Mo Jan 07, 2008 10:10 pm    Titel: Antworten mit Zitat

damarges hat folgendes geschrieben:

Kann dir Lufthansa innerhalb von 5 Jahren keinen Job anbieten und du arbeitest woanders, dann musst du die 40.903€ zurückzahlen in Raten ab 255€. Ich hoffe das reicht an Informationen.


Ich hab mich darauf bezogen. Meiner Meinung nach kann man sogar in der 5 Jahresfrist einen Job annehmen, nur musst du wieder zur LH wechseln, falls du noch ein Angebot bekommst und nicht den vollen Betrag zurückzahlen willst. (Allerdings wird dieses Szenario bei der aktuellen Lage wohl bei niemandem eintreten..)

Solltest du nach 5 Jahren ohne Arbeitsvertrag woanders anfangen, musst du natürlich nichts zurückzahlen.
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RobDeBaer
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Anmeldungsdatum: 25.01.2007
Beiträge: 337
Wohnort: FRA

BeitragVerfasst am: Di Jan 08, 2008 11:16 am    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich hab mich darauf bezogen. Meiner Meinung nach kann man sogar in der 5 Jahresfrist einen Job annehmen, nur musst du wieder zur LH wechseln, falls du noch ein Angebot bekommst und nicht den vollen Betrag zurückzahlen willst. (Allerdings wird dieses Szenario bei der aktuellen Lage wohl bei niemandem eintreten..)

Solltest du nach 5 Jahren ohne Arbeitsvertrag woanders anfangen, musst du natürlich nichts zurückzahlen.


So hab ich das auch verstanden. Im Falle dass LH dir nach der Ausbildung keinen Job anbietet verlangt keiner von Dir dass Du 5 jahre arbeitslos wartest bis sich der LH Konzern endlich gnädig zeigt und Dir einen Job anbietet.
Wenn Du fertig bist mit Ausbildung und keinen Job angeboten bekommst kannst Du Dich nach einem Job umsehen und da Geld verdienen gehen. Wenn dann z.B. nach 2 Jahren eine Stelle bei LH zu besetzen ist, werden die sich bei Dir melden. Dann liegt es an Dir wieder zur LH zu gehen und dort zu fliegen oder in Deinem mittlerweile vielleicht lieb gewonnenen Job weiterzuarbeiten, dann wollen die Kraniche natürlich Geld sehen (es sei denn mittlerweile is die 5 Jahres Frist verstrichen). So hab ich das jedenfalls für andere Berufe (Bäcker, Müller, was auch immer) verstanden, wie das aussieht wenn Du nach der Ausbildung keinen Job kriegst und woanders als Pilot anheuerst weiß ich ausm Kopf nicht, muss ich nachgucken.

Wie immer, korrigiert mich wenn ich flasch liege
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Valdyren
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: Di Jan 08, 2008 11:47 am    Titel: Antworten mit Zitat

damarges hat folgendes geschrieben:
Der Schulungsvertrag besagt:

Fluguntauglichkeit innerhalb der ersten 12 Monate musst du nix zahlen.


Das finde ich sehr interessant. Bist du da sicher? Was ist denn jetzt bei der neuen Ausbildung? In den ersten 12 Monaten sitzt man doch keine Minute im Flugzeug.
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damarges
Gast





BeitragVerfasst am: Di Jan 08, 2008 11:58 am    Titel: Antworten mit Zitat

Steht so im Mustervertrag Smile
Der endgültige Vertrag ist für den 365er noch nicht fertig! Die 364er haben schon ihre Verträge, da müsst ihr euch vielleicht mal an Typhoon88 wenden.

Ich habe es auch so verstanden, dass man eben einen Job annehmen darf und beim LH-Ruf wechseln muss oder die vollen 110.000€ zahlen muss (wenn man weiter als Pilot woanders arbeiten will).
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Typhoon88
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Anmeldungsdatum: 04.03.2007
Beiträge: 949

BeitragVerfasst am: Sa Jan 12, 2008 9:07 pm    Titel: Antworten mit Zitat

aaalsoo

Fakten aus dem Vertrag:

-Der Eigenanteil wird 12 Monate nach Schulungsbeginn fällig.
-Anteil im Falle eines vorzeitig beendeten Schulungsverhältnissen aus selbstverschuldeten Gründen:

-bis zu diesem Zeitpunkt entstandene Kosten, max:
-nach abgeschlossener Phase 1: 14.000
-nach abgeschlossener Flugausbildung Phase 2: 22.000
-max. 40.903 nach Phase 4


Hoffe jetzt geholfen zu haben, war nämlich die letzte Woche in Urlaub.

Gruß
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Valdyren
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: Mo Jan 14, 2008 5:12 pm    Titel: Antworten mit Zitat

gilt fluguntauglichkeit, die in phx (jetzt ja erst während phase 2, nach einem jahr) festgestellt wird als selbstverschuldet? Wink
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damarges
Gast





BeitragVerfasst am: Mo Jan 14, 2008 5:37 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Was meinst du da mit Fluguntauglichkeit? Wenn du Übelkeit meinst, kann ich mir kaum vorstellen, dass man dir das als selbstverschuldet anpreisen wird.
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Typhoon88
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Anmeldungsdatum: 04.03.2007
Beiträge: 949

BeitragVerfasst am: Mo Jan 14, 2008 7:04 pm    Titel: Antworten mit Zitat

eben, wenn du aber z.b. drogen nimmst in der zeit würd das bestimmt als selbstverschuldet angesehen werden!
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