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caesar
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Anmeldungsdatum: 27.06.2007
Beiträge: 220
Wohnort: Nähe Stuttgart (noch :D)

BeitragVerfasst am: Do Dez 06, 2007 10:10 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kenne die Story auch nicht, wo kann man sich die aneignen ?
Ach was mir grad auffällt, muss man sich so blinkende Avatare machen wie Typhoon und damarges, wenn man sicher in einem NFF-Kurs ist ? Very Happy
_________________
BU: 14./15. November 2007 Very Happy
FQ: 20./21. Februar 2008 Very Happy
Medical: 4. März 2008 - Takeoff to paradise

-> ILST 14

What we achieve too easy we esteem too slightly
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bleier116
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Anmeldungsdatum: 29.05.2004
Beiträge: 428
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: Do Dez 06, 2007 10:14 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Das von Typhoon ist echt schlimm:D
_________________
BU - 19./20. September 2007 Smile
FQ - 12./13. November 2007 Very Happy
Medical - 11. Dezember 2007 Cool

=> 366. NFF
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Typhoon88
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Anmeldungsdatum: 04.03.2007
Beiträge: 949

BeitragVerfasst am: Fr Dez 07, 2007 2:20 am    Titel: Antworten mit Zitat

gut lang genug aufmerksamkeit erregt, ich werds bei gelegenheit mal wechseln *g*

Die Story hab ich mir über die SuFu angeeignet ^^
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wingspan099
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Anmeldungsdatum: 14.03.2006
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: Mi Dez 12, 2007 3:10 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Romeo.Mike hat folgendes geschrieben:
Moin,

Lufthansa ist zu gar nichts verpflichtet, oder zwingt die LH die Leute dazu dass die sich bei der Hansa bewerben müssen?
Siehe Air Berlin und Tuifly kann man den Bewerbern auch die Kosten für die Einstellungstests in Rechnung stellen. Man sollte da schon dankbar sein dass die LH die Tests bezahlt und oben drauf einem auch noch Anfahrt und Übernachtung bezahlt, das ist heute bei den meisten Firmen nicht mehr üblich...


Gruß

Romeo Mike



halte deren geschäftsgebaren in diesem zusammenhang für zumindest fragwürdig.

grundsätzlich besteht ein gewisser schutz des bewerbers; so kommt in den fällen der vorstellung nach aufforderung (in diesem fall zweifelsohne gegeben) beispielsweise ein aufwendungsersatz nach 670bgb in frage.
diese ansprüche müssten sich allerdings, wenn vorher vertraglich abweichend vereinbart, umgehen lassen.

weil ich jedoch gewiss keine x hundert euro an eine air berlin bezahle, um an einem auswahlverfahren für eine fragwürdige ausbildung teilzunehmen, kenne ich die näheren vertraglichen vereinbarungen nicht.

zwar offtopic, aber für mich absolut unverständlich, wie man sich -traum hin oder her- einem THEORETISCHEN brötchengeber so sehr anbiedern kann. ausnahmslos ALLE unternehmen, mit denen ich bisher kontakt hatte, kamen für gehobene unterkunft, anreise und verpflegung auf. und es gäbe wohl wenig andere branchen, in denen die leute ein verhalten wie das der ab über sich ergehen ließen.


Zuletzt bearbeitet von wingspan099 am Mi Dez 12, 2007 3:21 pm, insgesamt einmal bearbeitet
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wingspan099
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Anmeldungsdatum: 14.03.2006
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: Mi Dez 12, 2007 3:11 pm    Titel: Antworten mit Zitat

doppelpost
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O.B.
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Anmeldungsdatum: 22.05.2007
Beiträge: 1348

BeitragVerfasst am: Di Nov 03, 2009 8:35 pm    Titel: Antworten mit Zitat

*uralt Thread ausgrab*

Frage an dieser Stelle für nen Kumpel von mir nach (für mich wärs ja eh zu spät Razz ):

Muss man nun was zahlen wenn man zwischen Medical und Vertragsunterschrift einen Rückzieher macht ?
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Lelinator
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Anmeldungsdatum: 02.11.2008
Beiträge: 72

BeitragVerfasst am: Di Nov 03, 2009 11:08 pm    Titel: Antworten mit Zitat

ich glaube das stand irgendwo in diesem papierberg, den man nach der FQ bekommt ...wenn du vorm medical sagst, dass du nicht mehr willst, musst du nix bezahlen, nach dem medical muss man die kosten für BU/FQ/Med selber tragen ...bin mir ziemlich, aber nicht völlig sicher ...im zweifelsfall weiß frau c aber bestimmt weiter Wink
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check-it-out
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Anmeldungsdatum: 21.06.2008
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: Mi Nov 04, 2009 6:09 pm    Titel: Antworten mit Zitat

hallo, für mich isses auch schon zu spät aber hab vorm medical mal angerufen bei der Nummer die auf LH-pilot.de steht (also dort einfach mal anrufen wenn mans mit sicherheit wissen will) und gefragt wie es wäre wenn ich danach doch nicht mehr will

damals war die auskunft dass man die kosten fürs medical dann tragen muss (glaub so um die 1200€ hat sie mir als betrag genannt!)

wie das genau rechtlich is - weil unterschreiben tut man eigenltich nix wenn ich mich richtig erinner - hab ich keine ahnung! aber so war zumindest damals also vor ca. 1 jahr die LH auskunft!
_________________
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three-stripes
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Anmeldungsdatum: 26.07.2008
Beiträge: 165

BeitragVerfasst am: Mi Nov 04, 2009 10:30 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Das wär ja merkwürdig, wenn man dann was zahlen müsste.

Wenn du in der Ausbildung scheiterst oder einfach keine Lust mehr hast, musst du auch keinen Cent zahlen.
Und in dem Fall hast du sogar noch mehr Leistungen empfangen als nur BU/FQ/Med. und kannst die Scripte noch bei eBay verscheuern.
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Auron
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Anmeldungsdatum: 06.04.2008
Beiträge: 464

BeitragVerfasst am: Mi Nov 04, 2009 10:37 pm    Titel: Antworten mit Zitat

three-stripes hat folgendes geschrieben:
Wenn du in der Ausbildung scheiterst oder einfach keine Lust mehr hast, musst du auch keinen Cent zahlen.


Das stimmt nicht ganz. Solltest du durch die Internen Tests oder die LBA-Prüfung fallen (und du diese nicht wiederholen kannst, also raus bist aus der Schulung!), gibt es 2 Möglichkeiten: Du bist unfähig Wink In diesem Falle hätte die LH schlecht bei der BU und FQ selektiert und übernimmt dann alle Kosten, weil es ein Fehler seitens der Firma war.
Stellt sich aber heraus, dass du einfach nur zu Faul warst oder keine Lust mehr hast, bist du schuld, weil du ja eigentlich für den Beruf geeignet wärst (s. BU und FQ). Infolgedessen musst du auch alle bis dahin angefallenen Kosten übernehmen!
_________________
www.be-lufthansa.com
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ratzfatz
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Anmeldungsdatum: 16.07.2006
Beiträge: 1213
Wohnort: FRA

BeitragVerfasst am: Do Nov 05, 2009 12:32 am    Titel: Antworten mit Zitat

check-it-out hat folgendes geschrieben:

wie das genau rechtlich is - weil unterschreiben tut man eigenltich nix wenn ich mich richtig erinner - hab ich keine ahnung! aber so war zumindest damals also vor ca. 1 jahr die LH auskunft!


Du brauchst auch nichts zu unterschreiben.
Die Leistungen der LH (BU, FQ, Medical) "bezahlst" du gewissermaßen bei Erfolg, indem du die Ausbildung beginnst. Tust du das nicht, bleibt tatsächlich eine Art Rechnung offen. Die LH wäre höchstwahrscheinlich im Recht, wenn sie dir die aufgetretenen Kosten in Rechnung stellte - schließlich hast du ja auch Leistungen in Anspruch genommen.
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/Timon/
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Anmeldungsdatum: 18.06.2009
Beiträge: 93

BeitragVerfasst am: Do Nov 05, 2009 6:02 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:


Das stimmt nicht ganz. Solltest du durch die Internen Tests oder die LBA-Prüfung fallen (und du diese nicht wiederholen kannst, also raus bist aus der Schulung!), gibt es 2 Möglichkeiten: Du bist unfähig Wink In diesem Falle hätte die LH schlecht bei der BU und FQ selektiert und übernimmt dann alle Kosten, weil es ein Fehler seitens der Firma war.
Stellt sich aber heraus, dass du einfach nur zu Faul warst oder keine Lust mehr hast, bist du schuld, weil du ja eigentlich für den Beruf geeignet wärst (s. BU und FQ). Infolgedessen musst du auch alle bis dahin angefallenen Kosten übernehmen!

Wie wollen die das denn nachweisen ob ich zu 'faul' war oder nur unfähig? Die können doch nicht meine Lernstunden überwachen oder so!?
_________________
Grüße
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