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Schwebende Strafverfahren

 
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bluesky
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Anmeldungsdatum: 22.10.2005
Beiträge: 43
Wohnort: Hennef

BeitragVerfasst am: Sa Jul 28, 2007 6:34 pm    Titel: Schwebende Strafverfahren Antworten mit Zitat

angenommen man begeht einen verkehrsdelikt mit einem fremden auto; wenn nun der fahrzeughalter die aussage verweigert und die ganze sache bis nach der testphase andauert....müsste man dies bei schwebenden strafverfahren angeben? oder kann man so tün als wenn man davon nichts wüsste?
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aNd
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BeitragVerfasst am: Sa Jul 28, 2007 8:00 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Wer lügt zieht immer den kürzeren.
Und das kann man in allen Belangen sagen.

Gibs an.
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Bullet
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Anmeldungsdatum: 18.03.2006
Beiträge: 163
Wohnort: Hildesheim

BeitragVerfasst am: So Jul 29, 2007 3:48 am    Titel: Antworten mit Zitat

kommt auf den tatbestand an.. ein strafverfahren hast du ja nur im falle einer straftat... sollte es sich um eine ordnungswidrigkeit oder ein bußgeldverfahren handeln, dann musst du es nicht angeben
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Gast





BeitragVerfasst am: So Jul 29, 2007 12:14 pm    Titel: Antworten mit Zitat

aNd hat folgendes geschrieben:
Wer lügt zieht immer den kürzeren.
Und das kann man in allen Belangen sagen.


Es ist eine Frage der Zeit. Wenn also die Zeitspanne
kurz genug ist, kommt man des öfteren ungeschoren
davon (was nicht bedeutet das man sich nicht clever
anstellen muss). Man bedenke das Politiker meist auch nur
eine festgelegte Zeit im Amt bleiben Wink
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bluesky
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Anmeldungsdatum: 22.10.2005
Beiträge: 43
Wohnort: Hennef

BeitragVerfasst am: So Jul 29, 2007 4:54 pm    Titel: Antworten mit Zitat

wäre rote ampel überfahren ne straftat oder n bußgeldverfahren?
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ohnenamen
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Anmeldungsdatum: 09.09.2006
Beiträge: 199

BeitragVerfasst am: So Jul 29, 2007 4:59 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Rote Ampel ist meines Wissens eine Ordnungswidrigkeit.
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Grüße
Niklas
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ratzfatz
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Anmeldungsdatum: 16.07.2006
Beiträge: 1213
Wohnort: FRA

BeitragVerfasst am: So Jul 29, 2007 8:29 pm    Titel: Antworten mit Zitat

ja, keine Straftat.
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Amok
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 2464

BeitragVerfasst am: So Jul 29, 2007 9:16 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Straftaten im Straßenverkehr:

[...]

Unbefugter Gebrauch von Kraftfahrzeugen 5 Punkte

[...]


Je nachdem, wie dein Freund es regelt, kann es eine Strafttat sein.

Zitat:

Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt

(auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil) 50,- EUR; 3 Punkte
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 125,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot


Das wäre eine OWI, also im Grunde kein "Problem", allerdings 3Pkt + Fahrverbot & evtl. Money.

Aber Aufpassen, wenn dein Freund die Aussage verweigert, du überführt bist, dein Freund diesbezüglich dann Stellung nehmen muss, und sagt, er habe von nix gewusst, kann es sein, dass es zu oben genannter Strafttat kommt.
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TXL
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BeitragVerfasst am: Mo Jul 30, 2007 1:08 am    Titel: Antworten mit Zitat

Rot überfahren hat ein Anhörungsbögen mit Bußgeldverfahren als Folge. Ab 40€ heißt es nicht mehr Ordnungsgeld sondern eben o.g. Ist aber wie schon erwähnt wurde, keine Straftat.

Zuletzt bearbeitet von TXL am Mo Jul 30, 2007 2:25 pm, insgesamt einmal bearbeitet
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bluesky
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Anmeldungsdatum: 22.10.2005
Beiträge: 43
Wohnort: Hennef

BeitragVerfasst am: Mo Jul 30, 2007 9:48 am    Titel: Antworten mit Zitat

wenn man allerdings durch die verweigerung der aussage das ganze herauszögert, dann würde dies also demnach kein vorteil bringen, da man die ganze sache sowieso unter schwebende strafverfahren und ordnungswidrigkeiten angeben muss, da es ja sonst eine lüge wäre. und wenn man es verschweigt und hinauszögert, dann kommt die lufthansa spätestens dann dahinter wenn der fall gerichtlich geklärt ist, oder?!
hab ich das jetzt richtig verstanden?
danke nochmal..
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Milvus
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Anmeldungsdatum: 01.07.2007
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: Di Jul 31, 2007 10:32 am    Titel: Antworten mit Zitat

Wenns um eine rote Ampel geht interessiert das keinen, weil das nur eine OWi ist.
Wenn Dein Kumpel sagt, Du hast mit seinem Auto ne heimliche Spritztour gemacht ohne dass er was davon wusste bzw. ohne dass er es Dir erlaubt hat, dann wär das "Autoausborgen" eine Straftat und die Sache als schwebendes Verfahren anzugeben.
Was wär das aber dann für ein Kumpel ...
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