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Reno Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 04.07.2007 Beiträge: 5 Wohnort: Breisgau |
Verfasst am: Mi Jul 04, 2007 7:48 pm Titel: Befristete Freistellung vom Wehrdienst aufgrund BA-Studiums |
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Hallo liebe Leute,
ich mache gerade ein BA-Studium und bin deshalb befristet (bis Ende des Studiums) vom Wehrdienst freigestellt. Habe diesen also noch nicht absolviert. Jetzt bin ich in der Online Bewerbung bei Lufthansa auf einen Absatz gestossen, bei dem es heisst :
"befristete Freistellungen reichen für die Bewerbung nicht aus... "
Ich will unbedingt mein Studium fertig machen, weil ich das schon zum großteil absolviert habe.
Mich aber noch im Laufe meines Studiums bei LH bewerben.
Jetzt ist es nur so, dass mir der Typ damals vom KWEA damals gesagt hat, dass sich für mich nach meinem Studium die Sache mit dem Wehrdienst höchstwarscheinlich erledigt haben wird. Deshalb will ich dort keine schlafenden Hunde wecken.
Jetzt suche ich einen Weg diesen Absatz in der LH-Bewerbung zu übergehen und bin darauf gestoßen, mich beim Katastrophenschutz zu melden.
Da würde ich natürlich nur eintreten, wenn sie mich bei der Lufthansa nehmen würden...
Meint ihr das könnte so klappen?
Es geht mir ja nur darum in dem Online-Bewerbugnsprozeß weitervoran zu kommen.
Hat das für die LH-Bewerbung irgendwelche Nachteile? Da man in diesem Falle eine Nummer anrufen muss und es keinen Button dafür gibt, wie für z.B. "wehruntauglich".
Vielleicht kann mir jemand dazu Auskunft geben??? |
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broome Captain
Anmeldungsdatum: 06.04.2007 Beiträge: 289 Wohnort: frankfurt |
Verfasst am: Mi Jul 04, 2007 9:10 pm Titel: Re: Befristete Freistellung vom Wehrdienst aufgrund BA-Studi |
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Reno hat folgendes geschrieben: | Jetzt bin ich in der Online Bewerbung bei Lufthansa auf einen Absatz gestossen, bei dem es heisst :
"befristete Freistellungen reichen für die Bewerbung nicht aus... "
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hmm...wo stand das denn? also ich bin immer davon ausgegangen, dass man sich einfach ohne freistellung bewerben kann. ich bin zb mitten im bewerbungsprozess, obwohl ich grade erst das abi gemacht hab und t2 gemustert bin. da ich (noch) keinen einberufungstermin erhalten habe, ist das wohl kein problem für die lufthansa. _________________ mfg broome |
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TXL Gast
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Verfasst am: Do Jul 05, 2007 7:00 am Titel: |
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Meiner Meinung nach wurde das doch geändert Du musst nicht unbedingt gemustert worden sein. Unter Umständen musst du dann deinen Wehrdienst nach der Ausbildung absolvieren. |
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Reno Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 04.07.2007 Beiträge: 5 Wohnort: Breisgau |
Verfasst am: Do Jul 05, 2007 4:44 pm Titel: |
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@ broome:
Das steht in der Online Bewerbung in der Maske, in der man angeben muss, ob man den Wehrdienst bereits abgeleistet hat, oder ob man wehruntauglich ist, etc...
Bei einer befristeten Freistellung, soll man da eine Nummer anrufen.
Und Ich wüsste gerne was sich dahinter verbirgt.
@Armin Guenther:
Also ich bin bereits gemustert worden und war T2. Deshalb habe ich ja auch die zeitlich befristete Freistellung.
Ich frage mich aber, wo ist denn da der unterschied zu einem noch nicht abgeleisteten Wehrdienst? da ich doch im Endeffekt bei beiden variante den Wehrdienst nach der Schulung nachholen müsste.
Also warum wird dies extra behandelt???
gruß an alle |
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mitch NFFler
Anmeldungsdatum: 06.04.2007 Beiträge: 27
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Verfasst am: So Jul 08, 2007 4:48 pm Titel: |
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Hi,
mir gehts genauso. Ich habe auch eine Freistellung für die Dauer meines Studiums. Hab dann die LH angerufen und da wurde mir gesagt, dass ich erstmal die Test bestehen soll, dann würden die das für mich regeln!
Also ruf da am besten mal an.
Viel Erfolg damit,
mfg mitch |
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Reno Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 04.07.2007 Beiträge: 5 Wohnort: Breisgau |
Verfasst am: Mo Jul 09, 2007 9:13 am Titel: |
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Danke für eure Antworten!
@Mitch: Da fällt mir aber ein Stein vom Herzen..., dass hört sich ja gar nicht
so schlecht an, habe gedacht ich könnte das mit der Bewerbung fast
schon vergessen.
gruß
Reno |
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