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An die BU-Besteher
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Anmeldungsdatum: 13.02.2003
Beiträge: 42
Wohnort: Frankfurt/Main

BeitragVerfasst am: Di Apr 29, 2003 7:46 pm    Titel: An die BU-Besteher Antworten mit Zitat

Hi,

wegen den 183 Fragen hab ich mal ne Frage:

Habt Ihr die Fragen alle wahrheitsgemäß beantwortet, oder auch schon mal kurz überlegt, was einen guten Piloten ausmacht und dann dementsprechend geantwortet ?

Mein Problem ist folgendes: Ich hab bei dem Kriterium "Selbstbewusstsein" und "Kontaktfreudigkeit" einen enorm hohen Wert, jetzt glaube ich nicht, daß dies besonders gut ankommt.
(Test gemacht aus dem Pilotentestbuch)
Gesucht wird ja eher der Mitteltyp, oder ?

Danke und Grüsse

Peter
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Blade
Moderator
Moderator


Anmeldungsdatum: 04.02.2003
Beiträge: 655
Wohnort: irgendwo im Ruhrpott

BeitragVerfasst am: Di Apr 29, 2003 7:48 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Habe zwar mein Ergebnis noch nicht, habe aber wahrheitsgemäß geantwortet. Alles andere fällt auf. Darauf sind die Tests ausgelegt.
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Hi-Flyr
Captain
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Anmeldungsdatum: 10.04.2003
Beiträge: 214

BeitragVerfasst am: Di Apr 29, 2003 7:54 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Peter,

also ich hab bei dem Test alle Fragen ziemlich schnell beantwortet, ohne gross darüber nachzudenken und tatsächlich die BU bestanden. Obwohl ich angegeben habe, dass ich an geschlossenen Bahnschranken fluche, schon mal lüge, Leute schon zu meinem Vorteil ausgenutzt habe, in meiner Tasche Unordnung herrscht, etc. Nach dem Test im Pilotentest Buch dachte ich mir auch, das geht ja gar nicht. Aber offensichtlich ging's doch. Ich hatte Test im Buch auch einen besonders hohen Wert bei Kontaktfreudigkeit.

Ich würde mir an deiner Stelle keine allzu grossen Sorgen darüber machen. Man kann zwar offensichtlich wegen den Fragen durchfallen, aber dann muss man glaube ich schon deutlich abweichen.

Ich wünsch dir viel Glück
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Jessie
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Anmeldungsdatum: 04.02.2003
Beiträge: 300
Wohnort: irgendwo bei München

BeitragVerfasst am: Di Apr 29, 2003 8:01 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Geht schneller und kommt öfter vor, als man denkt...
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Peterchen
Goldmember
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Anmeldungsdatum: 30.03.2003
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: Di Apr 29, 2003 8:07 pm    Titel: Antworten mit Zitat

bei vielen Fragen ist es echt schwierig, nachzuvollziehen, worauf die mit der Frage hinaus wollen: z.B: (jeweils zu beantworten mit stimmt oder stimmt nciht)
"Ich esse gerne gut"
"Gutes essen ist mir wichtig"
"ich bin beim Essen nicht anspruchsvoll"
Alle drei Fragen kamen fast wörtlich so dran.

Natürlich gibt es auch Beispiele bei denen die Antwort klar sein sollte:
"Ich habe in meiner Jugend viel Mannschaftssport betrieben"
"Meine Kondition ist besser als die der meisten jugendlichen in meinem Alter"

Schwierig wirds dann aber schon wieder bei Fragen wie
"Ich lüge nie" (könnte imo sogar killing item sein)
"Wenn's was zu tun gibt, schnapp ich mir stets die schwersten Brocken" (-> Wichtigtuerei)

Ein Haken sind halt die "Lügenfallen", die auch im PilotentestBuch beschrieben werden: Wenn auf zweimal nahezu dieselbe Frage zwei unterschiedliche Antworten kommen, macht sich das nicht besonders gut.

Ich habe viele Fragen frei interpretiert. Richtig zu lügen wenn es um Charaktereigenschaften geht, wird sich aber vermutlich nur negativ auswirken. Ein paar Charaktereigenschaften muss man schon haben: Wer überhaupt nicht mit anderen Menschen auskommt (Stichwort Teamarbeit, Sozialkompetenz) fliegt bei der FQ sowieso - Was widerum nicht heißt, dass er/sie für den Beruf des Piloten nciht geeignet ist, sondern nur, dass er/sie nciht in das Schema der Lufthansa passt.

Resümee: Beantworte die Fragen nach bestem Wissen und Gewissen. Selbst wenn dir die LH nach der Vertragsunterzeichnung nachweisen kann, dass dich gutes Essen, anders als in den 183 PF angegeben, absolut kalt läßt, ist das kein Grund zur Kündigung, da dieses Merkmal definitiv nicht berufsrelevant ist.
Wenn sie dir eine Lüge auf eien Berufsrelevante Frage nachweisen können, könnten sie allerdings den Vertrag aufheben (fristlose Kündigung), und dich wegen arglistiger Täuschung auf Schadensersatz verklagen.
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pw
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Anmeldungsdatum: 13.02.2003
Beiträge: 42
Wohnort: Frankfurt/Main

BeitragVerfasst am: Di Apr 29, 2003 9:07 pm    Titel: ... Antworten mit Zitat

Hi,

vielen Dank für die Antworten.

Die Problematik bei diesem Test ist, daß sehr häufig weder das eine noch das andere zutrifft. An einem Tag würde ich so antworten, an einem anderen Tag hätte ich die gleiche Frage womöglich anders beantwortet.
Wenn ich es eilig habe, fluche ich an der geschlossenen Schranke, ansonsten manchmal ja und manchmal nicht. Ich halte es für sehr schlecht, daß die 183 Fragen ein Ausscheidungsgrund sein können, ich führe das auf die momentane Bewerberflut zurück, zumindest war dies im letzten Jahr noch nicht so, daß deswegen Leute durch die BU gefallen sind.
Ich habe für mich entschieden, diesen Test ehrlich zu beantworten.
Nicht aus dem Grund, daß ich sonst Nachts nicht ruhig schlafen könnte, sondern aus dem Grund, daß man bei den verschiedenen Items des Tests sehr schnell an einen extremen Rand gerät. Wenn ich immer ankreuze, daß ich selbstbewusst bin,(weil ich glaube, daß ein Pilot so sein muss), dann erreiche ich abnorm hohe Werte in diesem Item, welches widerum heissen könnte, daß ich größenwahnsinnig bin. Von daher werde ich ehrlich antworten und hoffen, daß dies irgendwie durchgehen wird.

Grüsse

Peter
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Jessie
Goldmember
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Anmeldungsdatum: 04.02.2003
Beiträge: 300
Wohnort: irgendwo bei München

BeitragVerfasst am: Di Apr 29, 2003 9:48 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Peterchen hat folgendes geschrieben:
Wenn sie dir eine Lüge auf eien Berufsrelevante Frage nachweisen können, könnten sie allerdings den Vertrag aufheben (fristlose Kündigung), und dich wegen arglistiger Täuschung auf Schadensersatz verklagen.




Kommt ganz auf die Frage an! Man darf z.B. eine Frau nicht fragen, ob sie schwanger ist, ob sie irgendwann mal Kinder will oder solche Sachen. Eine Frage nach Schwangerschaft ist nur zulässig, wenn dadurch die Verwendung der Bewerberin im vorgesehenen Bereich unmöglich oder unzulässig wäre, also z.B. bei einer Ballerina oder eine Chemielaborantin. Hier gehts ja nur um eine Schulung, und die ersten sechs Monate in Bremen könnte man theoretisch so schwanger sein, wie man will, weil ja da noch nicht geflogen wird. Aber offen gesagt, glaub ich kaum, daß sich das eine Frau antun würde, die gerade die Chance ihres Lebens geboten gekommt.

War wahrscheinlich ein blödes Beispiel, aber ihr seht, worauf ich raus will. Bei Fragen, die der Arbeitgeber erst gar nicht stellen dürfte, etwa weil sie in den persönlichen oder intimen Bereich gehen, ist dem Bewerber von BGH höchstpersönlich ein "Recht auf Notlüge" zuerkannt worden.

Wenn man also, um bei meinem Beispiel zu bleiben, eine Frau fragt, ob sie mal Kinder will, und diese sagt ganz entrüstet nein und ist dann drei Jahre später doch schwanger, kann man sie deswegen garantiert nicht wegen arglistiger Täuschung kündigen und verklagen. Ich hab übrigens das erste Staatsexamen in Jura...
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B-HOX
Captain
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Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 229

BeitragVerfasst am: Di Apr 29, 2003 10:45 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Peterchen hat folgendes geschrieben:

Wenn sie dir eine Lüge auf eien Berufsrelevante Frage nachweisen können, könnten sie allerdings den Vertrag aufheben (fristlose Kündigung), und dich wegen arglistiger Täuschung auf Schadensersatz verklagen.


ich würde aber jedem raten die fragen alle wahrheitsgemäß zu beantworten! man kann doch nicht bei jeder fragen das ankreuzen was sie gerne lesen würden! stellt euch mal vor was am ende für ein bild rauskommen würde! super kontaktfreudig, 100% selbstbewußt, cool wie die tagesschau usw.

die folge wäre ganz bestimmt ein negatives ergebnis. es ist doch einfach nur menschlich, dass man sich auch mal über sachen unnötig aufregt, oder mal in einer 30er zone net 30, sondern 40 fährt usw.

gruß
b-hox


Zuletzt bearbeitet von B-HOX am Fr Sep 19, 2003 6:05 pm, insgesamt einmal bearbeitet
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Peterchen
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Anmeldungsdatum: 30.03.2003
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: Di Apr 29, 2003 11:09 pm    Titel: Antworten mit Zitat

@jessi und B-Hox
Sag ich Doch: Lüge auf zulässige (berufsrelevante) Frage kann die fristlose Kündigung nach sich Ziehen.
Lüge auf persönliche Frage -> keine Konsequenzen

Weitere Bsp. für Zulässige unzulässige Fragen:
Frage nach HIV-Infektion: unzulässig, außer Krankenhaus u.ä.
Frage nach AIDS: zulässig
Frage nach Parteizugehörigkeit/Religion/Gewerkschaftszugehörigkeit: grundsätzlich unzulässig (Ausnahmen bei Jobs in Partei/Kirche/Gewerkschaft)
Frage nach Vorstrafen: eingeschränkt zulässig (nur in Bezug auf auszuübende Tätigkeit)
usw.

Die Angaben stammen aus meinem Skript zum Arbeitsrecht aus dem letzten Semester. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie der Realität entsprechen ist dementsprechend hoch
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Blade
Moderator
Moderator


Anmeldungsdatum: 04.02.2003
Beiträge: 655
Wohnort: irgendwo im Ruhrpott

BeitragVerfasst am: Mi Apr 30, 2003 12:26 am    Titel: Antworten mit Zitat

Mal was generelles zu dem Test: Es gibt nicht DIE Killing Item Frage. Das darf es auch nicht, denn der Test gibt nur Tendenzen an. Die Auswertung wird in einem Profil erstellt. Es gibt hinterher ( wenn man deswegen rausfliegt ) eine Frage die zuviel war ( und in diesem Sinne dann Killing Item ) um aus dem Profil rauszufliegen. Das heißt aber nicht das diese Frage Killing Item ist. Bei nem anderen kann er die Frage gleich anklicken und besteht...
Auch ist das mit der Auslegung schwierig. Die Frage nach den schwersten Brocken kann auf Wichtigtuerei hinauslaufen. Es kann aber auch genau anderes herum sein, zB. das jemand selbstbewußt schwere Arbeit übernimmt und andere entlastet... Da kann man so viel reindeuten....
Das mit der Auswertung ist nicht easy und ne einzelne Frage ist nicht die Killing Item Frage, ( heißt wer diese falsch beantwortet ) fliegt raus...

Was haben denn dann die ersten Fragen zu sagen? Haben Sie die Testaufgeben verstanden? Sind sie bereit 183 Fragen zu beantworten?
Das dann auch Killing Item und wer nein klickt darf gehen Very Happy ???
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slamtofakie
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Anmeldungsdatum: 03.03.2003
Beiträge: 407
Wohnort: karlsruhe

BeitragVerfasst am: Mi Apr 30, 2003 4:21 am    Titel: Antworten mit Zitat

also ich hab einfach alles wahrheitsgemäss und schnell beantwortet....
obwohl ich mit sicherheit nicht der "idealtyp" bin den die suchen...
bin zu nachdenklich etc...
hat aber geklappt, ich darf zur FQ
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Peterchen
Goldmember
Goldmember


Anmeldungsdatum: 30.03.2003
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: Mi Apr 30, 2003 9:03 am    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man folgendes anklickt...
Ich halte grundsätzlich gar nichts von solchen Tests - ja
Ich bin bereit die Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten - nein
Ich habe den Test verstanden - ja
...dann würde es mich schon mal interessieren, was die LH daraus macht Wink
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