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Mace Captain
Anmeldungsdatum: 14.03.2007 Beiträge: 1284
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Verfasst am: Fr Apr 27, 2007 10:36 am Titel: Grüße aus Flensburg! |
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Hallo,
ich weiß net obs hier hin gehört aber ich hab leider keinen passenden Thread gefunden:
Habe die Woche meinen "Kontoauszug" vom KBA bekommen und gar net gut!!
3 Eintragungen mit insgesamt 10P...Das ist ziemlich schlecht...
Die Tilgung ist zwar für den 18.06.07 vorgesehen,aber die bleiben ja dann trotzdem noch ein Jahr stehen-oder?
ich bin deshalb so überrascht da ich mit sovielen gar net gerechnet hab,da ich mir jetzt auch nicht soviel zu schulden kommen lassen habe.
Aber die Eintragungen haben es in sich!
Zunächsteinmal bin ich vor einigen Jahren mit Überführungskennzeichen gefahren die abgelaufen waren.Hatte gedacht die sind eine Woche gültig und nicht nur 5 Tage...Ja stand drauf hab ich aber gar nicht beachtet...Das gab 6!!!Punkte!...hätte besser jemanden volltrunken überfahren sollen...wären weniger gewesen...*scherz*
Dann bin ich 30 km/h zu schnell gefahren...fleißender Übergang von einer Autobahn in eine Bundesstraße...genau nach dem Schild haben die um 02.30 Nachts gelauert...
Und den letzten Punkt hab ich mir eingefangen weil ich mein Auto nach der Abmeldung 2 Wochen vor der Tür geparkt hab...
Alles in allem also ein total überflüssiger und dummer Kontostand...
Nur,was mach ich jetzt?Das sind ja einige Points zuviel??!!
Achten die beim LBA darauf wodurch man die gesammelt hat oder sagen die einfach nur "is zuviel,tschüß!" ?
Brauch echt Hilfe was das angeht...
Jetz kann ich schon mit meiner Brille hoffen ohne SG ins Cockpit zu steigen und nu sowas...
Greetz @ all! |
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z4ikou Captain
Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 449 Wohnort: Leverkusen |
Verfasst am: Fr Apr 27, 2007 11:27 am Titel: |
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hui, das is echt bitter, vor allem die 6 punkte ! also ich denke wenn du das erklären könntest wärs vlt nicht so schlimm, aber lassen die s dich erklären ? kann dir da leider wirklich nicht helfen, da hast du dir aber doofe punkte eingesammelt.. hab ich auch noch nicht gesehen xD
hoffe das beste
glg
z4ik _________________ __...::: ||NFF - 357|| :::...__ |
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AlphaNovember Captain
Anmeldungsdatum: 19.04.2007 Beiträge: 249 Wohnort: nähe EDDV |
Verfasst am: Fr Apr 27, 2007 1:09 pm Titel: |
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Ich weiß es nicht genau, aber wie ich die strikte deutsche Bürokratie kenne, lassen die sich nichts erklären. Nach dem Motto: "Ein Pilot kann auch nicht sagen, dass er nicht wusste wie lange der Flug dauert" (kleiner Scherz, dient als Sinnbild des deutschen Bürokratendenkens ). Wünsche dir das Beste! |
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Alexh Captain
Anmeldungsdatum: 06.03.2007 Beiträge: 756 Wohnort: Süddeutschland |
Verfasst am: Fr Apr 27, 2007 1:45 pm Titel: |
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Ich schätze, dass man keine Möglichkeit zur Erklärung hat. Die Einladung zur FQ wird schlicht und einfach nicht erfolgen, mit der Begründung, dass zu viele Punkte vorhanden sind.
Gruß Alex _________________ Stur lächeln und winken, Männer! Lächeln und winken! |
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hansfranz Captain
Anmeldungsdatum: 14.09.2006 Beiträge: 94
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Verfasst am: Fr Apr 27, 2007 2:18 pm Titel: |
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Ja ich denke auch dass das nicht gut aussieht.
Nicht umbednigt wegen Lufthansa.Sondern generell leider.
Denn du brauchst den Kack ja für die Sicherheitsüberprüfung.
Und da sind 10 Punkte schon ziemlich übel. |
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Tanlladwyr Captain
Anmeldungsdatum: 11.06.2006 Beiträge: 85
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Verfasst am: Fr Apr 27, 2007 2:51 pm Titel: |
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Soweit ich weiß werden die Punkte tatsächlich getilgt und sind dann weg.
Sie bleiben glaube ich nur dann erhalten wenn es eine Straftat war oder ein Verfahren eingeleitet wurde...
Also die Dinger mit Geschwindigkeitsübertretung im Rahmen usw. werden wirklich vernichtet, korrigiert mich wenn es nicht stimmt _________________ DLR BU -->
IP BQ --> |
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hallo2 Moderator
Anmeldungsdatum: 03.12.2006 Beiträge: 865 Wohnort: Köln |
Verfasst am: Fr Apr 27, 2007 3:10 pm Titel: |
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also, dass du irgendwie die Chance bekommst zu erklären warum du so viele Punkte hast bezweifle ich auch. Jeder könnte ja irgendwie erklären warum er welche Punkte bekommen hat und warum das praktisch nur versehentlich war |
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Flzg Captain
Anmeldungsdatum: 29.09.2006 Beiträge: 318
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Verfasst am: Sa Apr 28, 2007 4:32 pm Titel: |
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Vor Ausbildungsbeginn interessiert das Luftfahrt-Bundesamt im Rahmen der Zulassung zur Ausbildung neben dem Führungszeugnis ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister.
Auch bei den regelmäßigen Zuverlässigkeitsüberprüfungen gem. § 7 LuftSiG findet das Kraftfahrt-Bundesamt neben 10 weiteren Behörden gehör. Im Zuge der Nachberichtspflicht werden die an der Überprüfung beteiligten Stellen und Behörden verpflichtet, neue Erkenntnisse über den Piloten unaufgefordert an die Luftsicherheitsbehörde zu melden.
Es gab in der Vergangenheit Fälle, in denen wegen mehrfachen Verkehrsverstößen die Zuverlässigkeit wieder aberkannt wurde. Nach einer Trunkenheitsfahrt bereits nach dem ersten aktenkundigen Fall.
In einem anderen Forum wurde geschrieben:
Zitat: | Um das Thema erst einmal an Verstößen im öffentlichen Straßenverkehr deutlich zu machen ist es wichtig zu wissen das nicht die Punktezahl ein entscheidender Faktor ist, sondern die Verstöße für die es die Punkte gab. Jemand der null Punkte zurzeit hat aber vor zwei Jahren bereits die maximale Zahl hatte oder auch nur die hälfte davon kann trotz alledem bei der Beurteilung durch die Landesluftfahrtbehörden in einen Zweifel geraten.
Auch wenn die Punkte erloschen sind bleiben doch die Verstöße gespeichert. Genau diese Auskünfte, auch wenn sie in der Chronologie zwanzig Jahre zurückliegen bleiben immer nachvollziehbar für die zu entschiedenen Behörden. Deswegen unterschreiben alle die eine Lizenz erlangen oder eine verlängern wollen in ihrem Antrag eine Auskunftsvollmacht für die zuständigen Institutionen.
Nach dem aktuellen Stand sind es 11 Behörden die damit Auskunft an die Landesluftfahrtbehörden geben dürfen.
Auch wer dutzende Mal falsch parkt kann ja bereits vom Ordnungsamt her als uneinsichtig eingeschätzt werden und im ungünstigsten Fall dafür eine bestimmte Zeit Gefängnis erwarten.
Solche Ereignisse können sich fatal bei der ZÜP für den Antragsteller auswirken.
Ebenso hat es bereits Fälle gegeben bei denen Gewalt in der Familie mit Verurteilung wegen Körperverletzung dazu führten das eine Lizenz beim Verlängerungsantrag zum ruhen gebracht wurde. Auch wurde jemand die Lizenz verweigert der Unterschlagung in seiner Firma beging und dafür rechtskräftig verurteilt wurde. Auch gerade Steuerhinterziehung fällt darunter.
Von den Landesluftfahrtbehörden wird der Grundsatz angewandt das jemand nur zuverlässig ist im Sinne §7 LufSIG wenn nach umfassender Würdigung des Gesamtverhaltens und der Gesamtpersönlichkeit der betroffenen Person kein Zweifel bleibt.
Wegen des beim Luftverkehr hohen Gefährdungspotentials und der Hochrangig der zu schützenden Rechtsgüter reicht für die Feststellung der Unzuverlässigkeit schon aus, wenn hieran ein geringer Zweifel besteht.
Das Problem was man hat wenn man in den Zweifel gerät habe ich schon beschrieben. Es bleibt nur eine Klage vor dem Verwaltungsgericht. Solange bleibt man gegroundet. Ich kenne Leute die dies leider schon in der Lineoperation erlebten. |
Weitere Informationen zum Thema finden sich hier:
http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=28&sid=1a6cca15326d08a36d7e5fc006dd8e84 |
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Mace Captain
Anmeldungsdatum: 14.03.2007 Beiträge: 1284
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Verfasst am: Mo Apr 30, 2007 11:46 am Titel: |
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Hallo,
danke für die Antworten.Leider komme ich da nicht gaaanz soweit mit.Habe die Frage an oben genanntes Forum weitergeleitet un hoffe dort auf eine möglichst definitive Antwort zu stoßen.
Beim KBA habe ich auch schon angefragt und heute dieses erhalten:
Zitat: | Sehr geehrter Herr ...,
ich danke Ihnen für Ihre Nachricht. Veranlassen kann ich in Ihrer Angelegenheit jedoch nichts.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist eine Registerbehörde des Bundes und führt nach den Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) das VZR.
Nach diesen Vorschriften sind rechtskräftige Entscheidungen im VZR zu speichern, mit Punkten zu bewerten und ggf. Auskünfte über den Inhalt des VZR an auskunftsberechtigte Behörden, Stellen und an Privatpersonen zu erteilen.
Gerade die Einführung des Punktsystems sollte die Gleichbehandlung aller Betroffenen durch die einheitliche Bepunktung der Verkehrszuwiderhandlungen sowie durch einen einheitlichen Maßnahmenkatalog gewährleistet werden.
Das Punktssystems soll außer der Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer nunmehr dafür sorgen, dass früh Eignungsmängel eines Fahrerlaubnisinhabers, aufgedeckt werden und gleichzeitig auch Hilfestellungen geben, damit der Betreffende seine Eignungsmängel möglichst früh beseitigt um einen weiteren Punkteanstieg zu vermeiden . Deshalb enthält des Punktsystem eine Bonus-Regelung ( "Punkterabatt")
So kann ein freiwilliges Aufbauseminar bereits von Erreichen von 8 Punkten besucht und ein Rabatt von 4 Punkten gewährt werden.
Die im VZR gespeicherten Eintragungen werden nach Ablauf der in § 29 Straßenverkehrsgesetz( StVG) festgelegten Fristen "automatisch" gelöscht.
Diese Löschung von Eintragungen wird als Tilgung bezeichnet. Die Tilgung braucht in keinem Fall beantragt werden. Mit der Tilgung der Eintragungen werden auch die Punkte " gelöscht". Allerdings werden Sie nicht über die Tilgung von Eintragungen und die " Löschung" der Punkte unterrichtet.
I
Der Gesetzgeber hat in § 29 Straßenverkehrsgesetz außer den Tilgungsfristen zusätzlich festgelegt, dass die Eintragungen nach Ablauf der Fristen noch 1 Jahr "aufbewahrt" werden. Dies wird als Überliegefrist bezeichnet. Die in die Überliegefrist befindlichen Entscheidungen werden jedoch nicht in Auskünfte an Behörden ( Bußgeldstellen usw.) einbezogen. Das LBA ist eine auskunftsberechtigte Behörden und kann selbst Auskünfte aus dem VZR einholen. Ob dies in jedem Fall geschieht oder ob die Vorlage einer Privatatauskunft verlangt wird, kann ich nicht beurteilen.
Falls Sie eine Auskunft über sich selbst einholen, müssen jedoch auch die evtl. noch in der Überliegefrist befindlichen Entscheidungen in die Auskunft einbezogen werden.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag |
Irgendwie hätt ich heut im Bett bleiben sollen... |
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ILS Captain
Anmeldungsdatum: 28.02.2007 Beiträge: 384 Wohnort: Stuttgart |
Verfasst am: Mo Apr 30, 2007 12:01 pm Titel: |
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Nun denn, ich möchte ja nicht spießig klingen, aber die Punkte scheinen ja ihre Berechtigung zu haben. Du hast sie ja nicht zu unrecht bekommen, oder?
Dann wirst Du wohl auch mit den Konsequenzen leben müssen, falls in diesem Fall keine Ausbildung zum Pilot möglich sein sollte.
Um aber diesbezüglich sicher zu gehen, würde sich vielleicht ein Anruf direkt beim LBA lohnen... |
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Mace Captain
Anmeldungsdatum: 14.03.2007 Beiträge: 1284
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Verfasst am: Mo Apr 30, 2007 1:10 pm Titel: |
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ILS hat folgendes geschrieben: | Nun denn, ich möchte ja nicht spießig klingen, aber die Punkte scheinen ja ihre Berechtigung zu haben. Du hast sie ja nicht zu unrecht bekommen, oder?
Dann wirst Du wohl auch mit den Konsequenzen leben müssen, falls in diesem Fall keine Ausbildung zum Pilot möglich sein sollte.
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Jein!
Also die 6 Punkte sind ne Mischung aus Dummheit und Fehlinformation...Zu der Zeit wurden bei uns am Straßenverkehrsamt gerad die roten Leihüberführungskennzeichen gegen die gelben Kurzzeitkennzeichen getauscht.Mir wurde gesagt "Sie können damit 1 Woche fahren"
Am sechsten Tag wollte ich zu einer Werkstatt und bin von einem Polizisten angehalten worden der einen riesen Aufstand gemacht hat...so mit Sicherstellung des Fzg´s etc...
Wußte erst gar net was los war bis er mir sagte das wäre halt "Fahren ohne Versicherungsschutz und das ja dransteht wie lange die gültig sind".Wie gesagt hab mich drauf verlassen daß die halt ne Woche Gültigkeit haben.
Sonst hätt ich mir auch direkt auf´s Auto schreiben können:"ICH FAHRE OHNE VERSICHERUNGSSCHUTZ"...
Klar die 3 Points für´s zu schnell sein...gibts nix dran zu rütteln...
Ja und den einen für "mein abgemeldetes Auto" vor "meiner Haustür abstellen" war mir einfach net klar...
Aber:"Unwissenheit schützt ja bekanntlich net vor Strafe"...
Greetz |
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