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Skytest
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G-Style
Captain
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Anmeldungsdatum: 11.11.2006
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: Do Feb 08, 2007 4:39 pm    Titel: Skytest Antworten mit Zitat

Hey Leute, verkauft mir jemand sein Skytest?

Lg
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Daniel Jackson
Captain
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Anmeldungsdatum: 26.06.2006
Beiträge: 625

BeitragVerfasst am: Do Feb 08, 2007 4:47 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Das scheint leider net möglich zu sein. Der Lizenzvertrag von SkyTest verbietet es.

Hier von offizieller Seite aus (§7):

http://www.skytest.de/index.php?page=info/agbs.php

Und hier unsere Pilotenboard Diskussion:

http://www.pilotenboard.de/viewtopic.php?t=7435&highlight=skytest+verkaufen


Gruß

DJ
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brideswell
Captain
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Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 430

BeitragVerfasst am: Do Feb 08, 2007 6:42 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Mal im Ernst, ich bezweifle ob das ganz rechtens ist!

Würde mich mal Interessieren was die Verbraucherzentralen zu so einem Paragraph sagen.
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Daniel Jackson
Captain
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Anmeldungsdatum: 26.06.2006
Beiträge: 625

BeitragVerfasst am: Do Feb 08, 2007 6:58 pm    Titel: Antworten mit Zitat

brideswell hat folgendes geschrieben:
Würde mich mal Interessieren was die Verbraucherzentralen zu so einem Paragraph sagen.


Gar nichts, ich würde es sagen, es fällt unters Urheberrecht.
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hallo2
Moderator
Moderator


Anmeldungsdatum: 03.12.2006
Beiträge: 865
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: Do Feb 08, 2007 7:19 pm    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.legalershop.de/pressemitteilungen/veroeffentlichungen/ist-der-weiterverkauf-von-benutzter-software-verboten/

das scheint echt nicht ganz rechtens zu sein..

Code:
Ist allerdings eine Software einmal im Europäischen Wirtschaftsraum veräußert, darf sie vom jeweiligen Käufer weiterverkauft werden, §§ 17 Abs. 2, 69 c Nr. 3 UrhG.


Code:
§17,2 Sind das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden, so ist ihre Weiterverbreitung mit Ausnahme der Vermietung zulässig.
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Daniel Jackson
Captain
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Anmeldungsdatum: 26.06.2006
Beiträge: 625

BeitragVerfasst am: Do Feb 08, 2007 7:33 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hmm...in Ordnung, aber gesetzt dem Falle, es sei nicht rechtens, was könnte man den machen, ausser einen roten Kopf zu bekommen?

Du bekommst doch diesen Aktivierungskey net, weil die Lizenz nicht auf deinen Namen läuft.
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hallo2
Moderator
Moderator


Anmeldungsdatum: 03.12.2006
Beiträge: 865
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: Do Feb 08, 2007 7:52 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Daniel Jackson hat folgendes geschrieben:
Hmm...in Ordnung, aber gesetzt dem Falle, es sei nicht rechtens, was könnte man den machen, ausser einen roten Kopf zu bekommen?

Du bekommst doch diesen Aktivierungskey net, weil die Lizenz nicht auf deinen Namen läuft.


vor gericht ziehen ?
wenn es wirklich keine anaderen ausnahmereglungen gibt kannste klagen und wohl nicht gerade mit schlechten aussichten
ist jetzt nur die frage ob das hier einer machen will
brauch skytest noch und hab keine zeit Rolling Eyes Wink
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G-Style
Captain
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Anmeldungsdatum: 11.11.2006
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: Do Feb 08, 2007 8:35 pm    Titel: Antworten mit Zitat

hört sich ja alles interessant an...Smile
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Daniel Jackson
Captain
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Anmeldungsdatum: 26.06.2006
Beiträge: 625

BeitragVerfasst am: Do Feb 08, 2007 9:11 pm    Titel: Antworten mit Zitat

hallo2 hat folgendes geschrieben:
Daniel Jackson hat folgendes geschrieben:
Hmm...in Ordnung, aber gesetzt dem Falle, es sei nicht rechtens, was könnte man den machen, ausser einen roten Kopf zu bekommen?

Du bekommst doch diesen Aktivierungskey net, weil die Lizenz nicht auf deinen Namen läuft.


vor gericht ziehen ?
wenn es wirklich keine anaderen ausnahmereglungen gibt kannste klagen und wohl nicht gerade mit schlechten aussichten
ist jetzt nur die frage ob das hier einer machen will
brauch skytest noch und hab keine zeit Rolling Eyes Wink


Also mit anderen Worten würdest du (vorrausgesetzt du hättest Zeit) vor Gericht ziehen, koste es was es wolle, nur damit du Skytest gebraucht für 10 Euro weniger bekommen kannst? Äehm...okay Laughing
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G-Style
Captain
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Anmeldungsdatum: 11.11.2006
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: Do Feb 08, 2007 9:20 pm    Titel: Antworten mit Zitat

powered by AdvoCard Wink

achwas nein...muss es mir wohl für 50Euronen dann anschaffen.

oder will es mir nicht einer für immer ausleihen und ich schenke ihm einfach mal so, weil ich nett bin, Geld Wink
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hallo2
Moderator
Moderator


Anmeldungsdatum: 03.12.2006
Beiträge: 865
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: Do Feb 08, 2007 9:30 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Daniel Jackson hat folgendes geschrieben:
hallo2 hat folgendes geschrieben:
Daniel Jackson hat folgendes geschrieben:
Hmm...in Ordnung, aber gesetzt dem Falle, es sei nicht rechtens, was könnte man den machen, ausser einen roten Kopf zu bekommen?

Du bekommst doch diesen Aktivierungskey net, weil die Lizenz nicht auf deinen Namen läuft.


vor gericht ziehen ?
wenn es wirklich keine anaderen ausnahmereglungen gibt kannste klagen und wohl nicht gerade mit schlechten aussichten
ist jetzt nur die frage ob das hier einer machen will
brauch skytest noch und hab keine zeit Rolling Eyes Wink


Also mit anderen Worten würdest du (vorrausgesetzt du hättest Zeit) vor Gericht ziehen, koste es was es wolle, nur damit du Skytest gebraucht für 10 Euro weniger bekommen kannst? Äehm...okay Laughing



hab ich das gesagt ? Rolling Eyes
ausserdem hab ich skytest ja schon ^^
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Daniel Jackson
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 26.06.2006
Beiträge: 625

BeitragVerfasst am: Do Feb 08, 2007 9:53 pm    Titel: Antworten mit Zitat

hallo2 hat folgendes geschrieben:
Daniel Jackson hat folgendes geschrieben:
hallo2 hat folgendes geschrieben:
Daniel Jackson hat folgendes geschrieben:
Hmm...in Ordnung, aber gesetzt dem Falle, es sei nicht rechtens, was könnte man den machen, ausser einen roten Kopf zu bekommen?

Du bekommst doch diesen Aktivierungskey net, weil die Lizenz nicht auf deinen Namen läuft.


vor gericht ziehen ?
wenn es wirklich keine anaderen ausnahmereglungen gibt kannste klagen und wohl nicht gerade mit schlechten aussichten
ist jetzt nur die frage ob das hier einer machen will
brauch skytest noch und hab keine zeit Rolling Eyes Wink


Also mit anderen Worten würdest du (vorrausgesetzt du hättest Zeit) vor Gericht ziehen, koste es was es wolle, nur damit du Skytest gebraucht für 10 Euro weniger bekommen kannst? Äehm...okay Laughing



hab ich das gesagt ? Rolling Eyes
ausserdem hab ich skytest ja schon ^^


Shocked Ooooooh...ich will auch so ein Smiley reinposten können!!!! Der is ja genial!!

EDIT: Man bin ich doof, habe es übersehen...in dem Quote stands ja drinne: (img)http://www.mysmilie.de/english/green/smilies/ugly/27.gif(/img)
Ist ja "nur" eine eingefügte Bilddatei.
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