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Punkte + Führungszeugnis

 
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crisnrw
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Anmeldungsdatum: 09.11.2006
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: Mo Feb 05, 2007 8:20 pm    Titel: Punkte + Führungszeugnis Antworten mit Zitat

Hallo,

wie sieht es eigentlich aus, wenn man im Verkehrszentralregister 3 Punkte wegen zu schnellen fahren vermekrt hat?

Desweiteren vor ein paar Jahren schonmal zu schnell gefahren (Punkte aber alle bereits getilgt ; Polizei hat mich damals direkt angehalten) es folgte Führerscheinentzug, Polizist sagte auch etwas von einer Anzeige. Steht diese nun auch im Führungszeugnis? Wirkt sich das auf die Anmeldung bei einer Flugschule aus für eine ATPL Ausbildung ?


DANKE im voraus
cris
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Captain
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Anmeldungsdatum: 08.01.2006
Beiträge: 762
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BeitragVerfasst am: Mo Feb 05, 2007 8:37 pm    Titel: Antworten mit Zitat

@ 3Punkte im Verkehrsregister: Musst dir halt eine Begründung für die FQ - besonders das abschließende Interview überlegen (oder wie du halt am besten die Schuld auf dich nimmst)
Anzeige: vorbestraft solltest du nicht sein ?
ich weiß nicht, ab irgendwas auf die getilgten Punkte hinweist - wenn ja ist das auf jeden Fall schlecht; wenn nein, würde ich das einfach für mich behalten oder auf eine direkte Frage im Interview mir meine Vorgehensweise im Vorhinein genau überlegen (verschweigen oder beichten - wenn du beichtest Erklährung!) - auf jeden Fall nicht erst verschweigen und dann im Nachhinein erzählen Wink
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crisnrw
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Anmeldungsdatum: 09.11.2006
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: Mo Feb 05, 2007 8:42 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

also ich weiss ja auch nicht was es so richtig bedeutet, bin wie gesagt damals vom Polizisten angehalten worden (Lasermessung) der sagte er müsse eine Anzeige schreiben. Ich hoffe ja mal nicht dass die nun im Führungszeugnis steht!?
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Anmeldungsdatum: 08.01.2006
Beiträge: 762
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BeitragVerfasst am: Mo Feb 05, 2007 8:45 pm    Titel: Antworten mit Zitat

bist du verurteilt worden/vor Gericht geladen worden oder läuft noch ein Verfahren?
die Anzeige wird meines Wissens nicht im Zeugnis drin stehen
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crisnrw
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Anmeldungsdatum: 09.11.2006
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: Mo Feb 05, 2007 8:49 pm    Titel: Antworten mit Zitat

also ich bekam einfach post ich glaub polizei und musste daraufhin meinen führerschein beim ordnungsamt/verkehrsamt für einen monat abgeben.


mir kam der gedanke halt heute in den kopf, da ich heute das führungszeugnis "0" an das LBA habe benatragen lassen.
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Anmeldungsdatum: 08.01.2006
Beiträge: 762
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BeitragVerfasst am: Mo Feb 05, 2007 8:57 pm    Titel: Antworten mit Zitat

na dann wird wahrscheinlich nichts sein - sonst wärest du informiert worden sein Wink und für einen Monat Fahrverbot landet man eigentlich nicht beim Richter
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Amok
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 2464

BeitragVerfasst am: Mo Feb 05, 2007 8:58 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Geschwindigkeitsübertretungen (sofern niemand direkt gefährdet wurde) sind alles Ordnungswidrigkeiten

Straftaten im Strassenverkehr:

Code:
§ 142 StGB      Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort     [mehr dazu]
"Unfallflucht"

 
§ 316 StGB    Trunkenheit oder (Drogen-)Rausch im Verkehr     [mehr dazu]
"Einfach so betrunken oder nach Drogenkonsum und ohne Folgen Auto gefahren";
Trunkenheits- oder Rauschfahrt ohne konkrete Gefährdung

 
§ 315 c Absatz 1 Nr. 1a StGB    Gefährdung des Straßenverkehrs im Rausch     [mehr dazu]
"Betrunken beinahe oder sogar jemanden umgefahren"; Trunkenheitsfahrt mit konkreter Gefährdung

 
§ 315 c Absatz 1 Nr. 1b StGB    Gefährdung des Straßenverkehrs infolge geistiger oder körperlicher Mängel    [mehr dazu]
"Typisches Beispiel: Übermüdeter Fahrer verursacht Unfall."

 
§ 315 c  Absatz 1 Nr. 2 StGB    Gefährdung des Straßenverkehrs durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten    [mehr dazu]
"Blind, zu schnell und aggressiv überholt"

 
§ 315b StGB    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr    [mehr dazu]
"Werfen von Steinen von der Brücke" oder "Sprung des Polizisten im letzten Moment zur Seite"

 
§ 242 StGB    Diebstahl    [mehr dazu]
"Der Autodieb" und "Tanken ohne zu zahlen"

 
§ 248b StGB    Unbefugter Gebrauch eines Kraftfahrzeugs    [mehr dazu]
"Spritztour mit fremdem Auto"

 
§ 21 StVG    Fahren ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots oder trotz in Verwahrung genommenen, beschlagnahmten oder sichergestellten Führerscheins    [mehr dazu]
"Fahren ohne Pappe"

 
§§ 22   StVG
§ 22a StVG    Kennzeichenmissbrauch    [mehr dazu]
"Schraubereien am Autokennzeichen"

 
§ 6 PflVG    Fahren ohne Versicherung    [mehr dazu]
"Hoffentlich......versichert"

 
§ 185 StGB    Beleidigung    [mehr dazu]
"Stinkefinger und mehr und was es kostet"

 
§ 240 StGB    Nötigung    [mehr dazu]
"Nicht vorbeilassen" oder "von der Straße fegen"

 
§ 229 StGB    Fahrlässige Körperverletzung    [mehr dazu]
"Verletzungen bei Unfällen sind strafbar"

 
§ 222 StGB    Fahrlässige Tötung    [mehr dazu]
"Der schlimmste aller Fälle bei einem Verkehrsunfall"

 
§ 323c StGB    Unterlassene Hilfeleistung    [mehr dazu]
"Vorbeifahren, weil ja sonst die Rückbank schmutzig wird."


Ich glaube aber der FS Entzug steht im Flensburger Auszug mit drin. Aber hey, einmal ist keinmal Smile
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crisnrw
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Anmeldungsdatum: 09.11.2006
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: Mo Feb 05, 2007 9:04 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Mühe!! Ich denke damit hat sich das wohl erledigt.
Mich hat halt der Spruch mit der Anzeige irgendwie verunsichert.

Wie sieht es eigentlich mit dem Führungszeugnis aus, darf da für den ATPL nichts vermerkt sein?
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Captain
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Anmeldungsdatum: 08.01.2006
Beiträge: 762
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BeitragVerfasst am: Mo Feb 05, 2007 9:15 pm    Titel: Antworten mit Zitat

crisnrw hat folgendes geschrieben:
Danke für die Mühe!! Ich denke damit hat sich das wohl erledigt.
Mich hat halt der Spruch mit der Anzeige irgendwie verunsichert.

Wie sieht es eigentlich mit dem Führungszeugnis aus, darf da für den ATPL nichts vermerkt sein?


5Punkte (stimmt doch?)
aber kein Alc.- oder Drogenvermerk
gibt bestimmt noch paar Regelungen, die ich nicht weiß
du verlierst aber die Fluglizenz, wenn du den Führerschein verlierst
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Amok
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 2464

BeitragVerfasst am: Mo Feb 05, 2007 9:16 pm    Titel: Antworten mit Zitat

ready for take-off? hat folgendes geschrieben:

du verlierst aber die Fluglizenz, wenn du den Führerschein verlierst


kommt drauf an warum.
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Anmeldungsdatum: 08.01.2006
Beiträge: 762
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BeitragVerfasst am: Mi Feb 07, 2007 5:18 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Amok hat folgendes geschrieben:
ready for take-off? hat folgendes geschrieben:

du verlierst aber die Fluglizenz, wenn du den Führerschein verlierst


kommt drauf an warum.


sollte auch nur mal so grob gesagt werden - wurde glaube ich genauer in einem anderen Topic mal aufgeschlüsselt
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