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Flzg
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Anmeldungsdatum: 29.09.2006
Beiträge: 318

BeitragVerfasst am: Fr Sep 29, 2006 4:09 pm    Titel: Antworten mit Zitat

LuftVZO § 23
Mindestalter

(1) Das Mindestalter zum Erlangen einer Lizenz beträgt

1. 16 Jahre für Segelflugzeugführer (ohne Klassenberechtigung für Reisemotorsegler), Führer nichtmotorgetriebener Luftsportgeräte und Steuerer von Flugmodellen nach § 1 Abs. 1 Nr. 8,

2. 17 Jahre für Privatflugzeugführer, Privathubschrauberführer, Segelflugzeugführer (mit Klassenberechtigung für Reisemotorsegler), Führer motorgetriebener Luftsportgeräte und Freiballonführer,

3. 18 Jahre für Berufsflugzeugführer, Berufshubschrauberführer und für Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder,

4. 21 Jahre für Verkehrsflugzeugführer, Verkehrshubschrauberführer, Flugingenieure, Luftschiffführer, Steuerer von Flugmodellen nach § 6 Abs. 1 Nr. 8 sowie zulassungspflichtigem sonstigen Luftfahrtgerät nach § 6 Abs. 1 Nr. 9, Prüfer von Luftfahrtgerät und Flugdienstberater.

(2) Das Mindestalter für den Beginn der Ausbildung beträgt

1. 14 Jahre für Segelflugzeugführer und Führer nichtmotorgetriebener Luftsportgeräte,

2. 15 Jahre für Steuerer von Flugmodellen nach § 1 Abs. 1 Nr. 8 sowie zulassungspflichtigem sonstigen Luftfahrtgerät nach § 6 Abs. 1 Nr. 9,

3. 16 Jahre für Privatflugzeugführer, Privathubschrauberführer, Führer motorgetriebener Luftsportgeräte und Freiballonführer,

4. 17 Jahre für Luftfahrtpersonal nach Absatz 1 Nr. 3 und 4.

Die zuständige Stelle kann im Einzelfall einen früheren Ausbildungsbeginn zulassen.
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robindebour
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Anmeldungsdatum: 17.08.2005
Beiträge: 173
Wohnort: Bamberg

BeitragVerfasst am: Sa Okt 14, 2006 8:26 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hi, da steht, ihr habt euch schon z.b. 12/1 angemeldet. und gleich mit 19 bu gemacht. wie habt ihr das denn mit wehrdienst / zivildienst gemacht? bei 12/1 hat man ja auch noch 12/2 und 13/1,2 vorsich. wie habt ihr das gemacht ? ^^

Gruß,

Robin
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D-AIRS
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: Sa Okt 14, 2006 8:33 am    Titel: Antworten mit Zitat

Kommt drauf an, wo man Abi macht. Wir hier in Sachsen haben bloß ein 12-jähriges Abitur. Deshalb kann man sich hier auch schon mit 12/1 bewerben. Außerdem haben sie mich beim Bund ausgemustert.
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Flzg
Captain
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Anmeldungsdatum: 29.09.2006
Beiträge: 318

BeitragVerfasst am: Sa Okt 14, 2006 1:18 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Laut http://www.lh-pilot.de/ kann man sich jetzt "auch ohne Musterungsbescheid bewerben und die Eignungstests durchlaufen. Der Wehr- / Zivildienst muss dann erst nach dem Ende der Schulung abgeleistet werden. Sofern Sie befreit oder ausgemustert sind, können Sie jederzeit direkt durchstarten."
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