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--Tommy-- Captain
Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 876
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Verfasst am: Do Jun 15, 2006 3:37 pm Titel: |
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Mit widerruf natürlich, alles andere wäre schwachsinn....
allerdings habe ich dabei nicht den finanziellen aspekt betrachtet. wenn man sich OHNE widerruf einstellen lässt und die kosten für bahntickets außer acht lässt, bleibt einem soldaten ohne widerruf am ende mehr übrig als einem, der den vertrag erst nach 6 monaten endgültig unterschreibt.
für mich würde eine hin- und rückfahrt münchen - hamburg ca. 200€ kosten, die MIT widerruf von der bundeswehr bezahlt werden. auf den ersten blick wäre ich also besser dran den vertrag erst nach den 6 monaten zu unterschreiben, denn dann würde mir die bundeswehr 4 * 6 = 24 hin- und rückfahrten zahlen, was am ende ca. 4800€ sein müssten. während dieser zeit werde ich allerdings als grundwehrdienstleistender besoldet. außerdem ist fraglich ob man (bei aller sehnsucht nach freunden und familie) eine 14 stunden lange zugfahrt auf sich nehmen will.
wenn ich glück habe, komme ich am freitag abend um 21:00 Uhr Zuhause an. d.h. freitag fällt flach weil da werde ich KO sein. samstag kann ich dann mit freunde und familie verbringen und sonntag gegen 11:00 Uhr vormittags muss ich wieder zum standort fahren. super wochenende, nicht wahr?
zudem kommt noch dass mir die bundeswehr nach beschließung des vertrags das "verpasste" gehalt in einem stück auszahlt. ist zwar super, aber dann kommt das finanzamt und will von dem großen brocken geld einen noch größeren brocken an steuern abziehen.
wenn man den vertrag gleich von anfang an unterschreibt werden einem zwar nicht die fahrkosten erstattet, aber die anschaffungsosten für eine bahncard 50, mit der ja alle tickets um 50% billiger ausfallen. d.h. würde ich jedes wochenende nach hause fahren, müsste ich mit kosten in höhe von ca. 2.400€ rechnen, dies aber beim vollen offizieranwärtergehalt und ohne das finanzamt, das sofort seine finger ausstreckt wenn mir ein großer batzen geld auf einmal überwiesen wird.
hier sollte jeder für sich selber ausrechnen was günstiger ist, aber für mich sind generell 2 punkte wichtig:
- eine 14-stündige zugfahrt an einem wochenende, nach dem ich ne harte ausbildung absolviert habe, nehme ich allerhöchstens 1 mal im monat in kauf. diese zusätzliche anstrengung ist mir den 1 tag in der heimat nicht wert. da bleibe ich lieber in der kaserne und ruh mich aus, fahr nach hamburg, an nen see oder sonst wohin.
- nach 15 monaten militärischer ausbildung will ich mir an der bundeswehr uni ein auto und ein notebook zulegen. d.h. ich bin besser dran wenn ich mir das gehalt von anfang an auszahlen lasse und spare, als die fahrkosten erstattet zu bekommen.
demnach wäre für mich eine verpflichtung OHNE widerruf günstiger, aber es bleibt immer noch der eine grund, der für jeden zukünftigen SaZ ausschlaggebend dafür sein sollte, MIT widerruf zu unterschreiben:
wenn euch der job nicht gefällt, ihr euch selber nicht für geeignet haltet oder während der ausbildung moralische aspekte entdeckt, die euere einstellung zum soldatenhandwerk umpolen, seid ihr an einen vetrag gebunden aus dem ihr so leicht nicht mehr austreten könnt.
deshalb ist JEDER, der ohne widerrug unterschreibt, in meinen augen naiv und leichtsinnig. |
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Sportsfreund NFFler
Anmeldungsdatum: 13.06.2006 Beiträge: 21
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Verfasst am: Do Jun 15, 2006 4:57 pm Titel: |
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Wieviel verdient man eigentlich als OA? |
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--Tommy-- Captain
Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 876
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Verfasst am: Do Jun 15, 2006 6:26 pm Titel: |
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ab dem ersten monat, falls man denn seinen vertrag gleich unterschreibt, ca. 1.300 - 1.500€ im monat, gemäß der besoldungsgruppe A3.
bitte hierbei allerdings zu beachten dass es diverse steuerliche vergünstigungen gibt, dass ich nicht die selben versicherungen brauche wie ein zivilist und dass verpflegung und unterkunft für mich kostenlos ist.
so kommt gaaanz am ende ein nettobetrag um die 900 - 1.000€ zusammen.
die erste beförderung gibts dann nach 3 monaten |
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Sportsfreund NFFler
Anmeldungsdatum: 13.06.2006 Beiträge: 21
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Verfasst am: Do Jun 15, 2006 7:05 pm Titel: |
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Aha, danke! Und wieviel verdient man dann als "fertiger" Leutnant? |
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rosi Captain
Anmeldungsdatum: 15.05.2006 Beiträge: 115 Wohnort: EDDE |
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--Tommy-- Captain
Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 876
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Verfasst am: Do Jun 15, 2006 9:27 pm Titel: |
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yep, da stehts schwarz auf weiss
als direkteinsteiger-leutnant darf man quasi mit ca. 1.700€ brutto rechnen. bisher haben angehende hubschrauberpiloten schon während der offizierausbildung ihre pilotenausbildung absolviert, dementsprechend haben die als leutnant auch n bissl mehr verdient.
mein jahrgang wird erst an der uni zum leutnant befördert und beginnt danach mit der fliegerischen ausbildung. also darf ein fertig ausgebildeter hubschrauberpilot und oberleutnant im alter von 25/26 jahren mit 1.950€ + 370€ rechnen.
hinzu kommen bei einem "gesunden männchen" noch zulagen für die ehefrau (100€), die ja bekanntlich viel geld verschluckt, und einen nachwuchs (90€)
bei diesem fall ist man also mit ca. 2.510€ brutto dabei. hierbei wieder beachten dass es steuervergünstigungen gibt, dass der soldat keine renten-, kranken- und arbeitslosenversicherung zahlen muss usw.
was vielleicht noch wissenswert wäre, ist der auslandszuschlag. man kann bis zu 100€ am tag bekommen. meines wissens nach ist dies noch in afghanistan der fall. in kosovo, bosnien usw. liegt der tagessatz niedriger. wenn man also an einem stufe 6 einsatz teilnimmt, und man ist immer höchstens 4 monate am stück im ausland, kommt man mit ca. 12.000€ auslandszuschlag zurück (ich weiss leider nicht ob die versteuert werden müssen). hinzu kommt noch das gehalt für 4 monate, in meinem fallbeispiel also ca. 10.000€.
macht also insgesamt 22.000€ für einen fliegenden oberleutnant mit frau und kind, der für 4 monate nach afghanistan gehen will/muss
so, gibt es jetzt noch irgendwie klarheiten zu beseitigen? |
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Sportsfreund NFFler
Anmeldungsdatum: 13.06.2006 Beiträge: 21
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Verfasst am: Do Jun 15, 2006 10:06 pm Titel: |
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Alle Klarheiten beseitigt! |
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EFA2000 Captain
Anmeldungsdatum: 05.02.2006 Beiträge: 82
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Verfasst am: Sa Jun 17, 2006 10:36 am Titel: |
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Sportsfreund hat folgendes geschrieben: | Alle Klarheiten beseitigt! |
Nicht ganz! Wenn ihr euch schon so gut mit den Gehältern auskennt, dann könnte mir auch sicherlich jemand sagen wie groß die Rente ist bei einem BO41!?? _________________ LFF Jet |
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--Tommy-- Captain
Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 876
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Verfasst am: Sa Jun 17, 2006 1:48 pm Titel: |
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hm, darüber können dir sicherlich die kameraden mehr sagen, die auch für diese verwendungsreihe eingeplant sind.
kenn mich im moment mit den rentenansprüchen von soldaten nicht so wirklich aus...
edit: möchte nur noch anführen dass es meines wisens nach auch erschwerniszulagen für studenten und flugschüler gibt. weiß aber leider nicht wie hoch die jeweils angesetzt sind. |
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Pacemaker Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 21.03.2006 Beiträge: 2 Wohnort: SBZ |
Verfasst am: So Jun 18, 2006 10:24 am Titel: |
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EFA2000 hat folgendes geschrieben: | Nicht ganz! Wenn ihr euch schon so gut mit den Gehältern auskennt, dann könnte mir auch sicherlich jemand sagen wie groß die Rente ist bei einem BO41!?? |
beim BO41 sind es glaube ich 55% des letzten soldes (besoldungsgruppe) |
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--Tommy-- Captain
Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 876
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Verfasst am: So Jun 18, 2006 4:06 pm Titel: |
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nennt es kleinkarriertheit, aber n begriff stimmt nicht so ganz:
sold bekommen grundwehrdienstleistende.
zeitsoldaten und berufssoldaten bekommen ein gehalt
nichts für ungut |
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rosi Captain
Anmeldungsdatum: 15.05.2006 Beiträge: 115 Wohnort: EDDE |
Verfasst am: Mo Jun 19, 2006 12:10 pm Titel: |
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@Sportsfreund & Tommy:
War letztes Jahr in Afghanistan, dort gibt es z. Zt. noch 92,03€/Tag. Das ist der höchste Satz des AVZ (Auslandsverwendungszuschlag), den Dir die Bw zahlt. Es gibt noch einen besonderen Zuschlag in Höhe von knapp 200€/Tag. Dafür müsste man allerdings in den zweifelhaften Genuss einer Entführung/Verschleppung kommen. Sollte man eher vermeiden. Also rechne lieber mit 92,03€, die sind allemal leichter ver"dient". Übrigens ist der AVZ (noch) steuerfrei!!! _________________ Der Plan ist der Ersatz des Zufalls durch den Irrtum
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