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Freddy-Feldmaus Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 21.09.2005 Beiträge: 10 Wohnort: Delbrück |
Verfasst am: Do Mai 18, 2006 8:39 am Titel: Antrag auf Zurücknahme der Verweigerung |
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Hallo,
Ich habe schon die Suchfunktion benutzt, leider nichts passendes Gefunden.
Also, ich habe direkt bei meiner Musterung den Dienst an der Waffe verweigert.
Wäre es theoretisch möglich, nach abgeleistetem Zivildienst und nach nicht bestandenem DLR-Test die Verweigerung zurückzuziehen, um dann die Tests bei der Bundeswehr zu absolvieren?
Hat jemand schon Erfahrungen damit sammeln können?
Danke für eure Antworten.
Freddy |
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YoBigDealer Captain
Anmeldungsdatum: 16.03.2006 Beiträge: 85
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Verfasst am: Do Mai 18, 2006 8:45 am Titel: |
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hallo,
ja das ist möglich, einfach beim BAZ bescheid sagen, dann melden die dich zum KWEA zurück |
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FlyingFred320 Captain
Anmeldungsdatum: 04.07.2005 Beiträge: 86
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Verfasst am: Do Mai 18, 2006 12:15 pm Titel: |
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Hallo Freddy-Feldmaus!
Theoretisch ist es machbar. Du solltest dir aber eine gute Argumentation überlegen, die du einer Prüfkommission antworten könntest, falls du darauf angesprochen wirst. Ich habe mich damals, als ich das erste Mal erfasst worden bin, von der Wehrpflicht befreien lassen, weil ich der 3. Sohn der Familie bin und meine beiden Brüder bereits den Wehr- bzw. Zivildienst abgeleistet hatten. Aber das war weder an der OPZ noch in den weiteren Phasen des Einstellungsverfahrens ein Problem. Du musst es halt gut begründen können.
Viel Erfolg dabei...!
Gruß, FlyingFred320 |
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Gast
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Verfasst am: Do Mai 18, 2006 1:47 pm Titel: |
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Wie "Falls"? Sie werden dich danach fragen, uns ausserdem der Bund ist nicht die Freikarte zum Jet fliegen, du bist in erster Linie Soldat. |
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--Tommy-- Captain
Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 876
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Verfasst am: Fr Jun 02, 2006 10:41 pm Titel: |
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es läuft folgendermaßen:
du meldest dich beim KWEA und sagst, dass du deine verweigerung zurückziehen willst. wenn dies geschehen ist, bewirbst du dich über deinen wehrdienstberater.
und jetzt kommts:
1: die möglichkeit des KDV wurde vom gesetzgeber geschaffen um denjenigen entgegenzukommen, die aus tatsächlichen gewissensgründen den dienst an der waffe ablehnen. da dies bei dir anscheinend nicht der fall ist, gehe ich davon aus dass du den KDV aus reiner bequemlichkeit eingereicht hast. d.h. im endeffekt du hast eine gut gemeinte gesetzeslücke böswillig ausgenutzt, um dich vor deinen (in der verfassung festgesetzten) pflichten als deutscher staatsbürger zu drücken.
meine eigene meinung dazu lass ich jetzt mal aus dem spiel, aber du kannst dir wahrscheinlich denken in welche richtung sie geht.
willst du diesen KDV antrag zurückziehen und solltest du tatsächlich zum einstellungstest eingeladen werden, wirst du dich wahrscheinlich vor der prüfkomission für dein verhalten und deine ansichten rechtfertigen müssen. manche leute werden darauf gar nicht angesprochen, manche werden dazu befragt und manche werden richtig zerlegt. das sind also immer unterschiedliche situationen in die du kommen könntest.
2: wie Gast schon gesagt hat: ein offizier im fliegerischen dienst ist immer in erster linie soldat und dann erst pilot.
du wirst bei weitem nicht so viele flugstunden erreichen wie ein ziviler pilot. deine "freizeit" wird durch zweit- und drittverwendungen auf dem stützpunkt aufgefüllt, in denen du als offizier auftreten musst.
es besteht die möglichkeit dass du in einen auslandseinsatz (worst-case: Krieg) geschickt wirst. als ehemaliger KDV'ler willst du das? du willst das risiko eingehen unter beschuß zu geraten, selber munition ins ziel zu bringen, menschen zu töten, abgeschossen, gefangengenommen,gefoltert, hingerichtet und als trophäe auf Al Dschasira (evtl. falsch geschrieben) präsentiert zu werden?
das klingt jetzt alles vlt n bisschen hart und forsch, aber es ist genau das, was einem militärpiloten im schlimmsten fall passieren kann. die amerikaner können dir ein lied davon singen.
darüber schon mal gedanken gemacht?
mfg |
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