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Wechsel zur Privaten Fliegerei nach der Dienstzeit?
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Bullet
Captain
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Anmeldungsdatum: 18.03.2006
Beiträge: 163
Wohnort: Hildesheim

BeitragVerfasst am: Do Mai 18, 2006 1:31 pm    Titel: Wechsel zur Privaten Fliegerei nach der Dienstzeit? Antworten mit Zitat

Hallo..

ich werde im August als BOA-41 bei der Bundeswehr als LFF Jet eingestellt.. Vorrausgesetzt ich schaffe die fliegerische Ausbildung bei der Bundeswehr und beende meine Dienstzeit mit 41, könnte ich dann reibungslos in der zivilen Fliegerei anfangen? Sprich Linienpilot etc. ?

Dass die Lizenzen für den militärischen Bereich nicht in der zivilien Luftfahrt gelten ist mir bekannt, jedoch ist es doch ein relativ geringes Problem, diese zu erwerben.

Meine Frage ist nur wie groß die Chancen sein dürften, meine Pilotenkarriere evtl. bei der Lufthansa o.ä. fortzusetzen, bzw wie groß das Interesse an Bundeswehrpiloten aus dem Jet-Bereich sein dürfte
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manupilot
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Anmeldungsdatum: 09.02.2006
Beiträge: 46
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Do Mai 18, 2006 6:49 pm    Titel: Re: Wechsel zur Privaten Fliegerei nach der Dienstzeit? Antworten mit Zitat

hi bullet
also von dem was ich gehört hab ist es auf jedenfall schwer bzw. unmöglich als ehemaliger Jetpilot bei der lh unterzukommen. Aber ich hab schon von ein paar Leuten gehört die dann als bo41 z.b. bei der ltu o.ä. geflogen sind.
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Bullet
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Anmeldungsdatum: 18.03.2006
Beiträge: 163
Wohnort: Hildesheim

BeitragVerfasst am: Do Mai 18, 2006 7:03 pm    Titel: Antworten mit Zitat

hmmm... okay danke dir... na dann muss ich mir was anderes überlegen
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Marc
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Anmeldungsdatum: 16.05.2005
Beiträge: 135
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: Do Mai 18, 2006 8:56 pm    Titel: Antworten mit Zitat

HI!

Dazu muss ich sagen das ein Bekannter von mir Starfighter-Pilot war (Ist also heute schon 50-60 Jahre weiß ich nicht genau) und nach seinem Dienst bei der Lufthansa als Linienpilot angefangen hat! Er ist auch bis vor kurzem noch geflogen und jetzt glaube endgültig in Rente!

MFG Marc Very Happy
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Flying is more than a sport and more than a job; flying is pure passion and desire, which fill a lifetime.
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Bullet
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Anmeldungsdatum: 18.03.2006
Beiträge: 163
Wohnort: Hildesheim

BeitragVerfasst am: Do Mai 18, 2006 9:06 pm    Titel: Antworten mit Zitat

naja das warn vielleicht andere zeiten... mittlerweile können sich die fluglinien auch unter gestandenen piloten die leute raussuchen
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EFA2000
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Anmeldungsdatum: 05.02.2006
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: Sa Mai 20, 2006 8:57 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Bullet! Ich werde auch am 1. August als BOA41 eingestellt!
Die selbe Frage habe ich mir natürlich auch schon gestellt! Du wirst sie unter ALLE AIRLINES finden! Kannst dir die Antworten ja mal durchlesen!

ABER: Eines weiss ich mittlerweile ganz sicher; die Chance bei der LH unterzukommen ist gleich Null! Das liegt daran, dass die LH in den letzten Jahren das maximale Einstellungsalter heruntergesetzt hat! Die wollen auch ehrlich gesagt keine ehemaligen Jetpiloten haben, da man diese nur schlecht wieder zu Teamplayern machen könne....

Naja, Bullet, wir haben jedoch erstmal einen sicheren Job bis wir 41 sind! Wer kann das schon von sich behaupten? Die Zeiten werden dann sowieso wieder anders sein!
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LFF Jet
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Captain Michael
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Anmeldungsdatum: 15.10.2005
Beiträge: 408

BeitragVerfasst am: Sa Mai 20, 2006 1:44 pm    Titel: Antworten mit Zitat

will ja das nicht schmälern, aber der beruf des strahlflugzeuführer ist ein beruf, der alles andere als gesichert ist. das risiko, nicht mehr fliegen zu dürfen hängt da sehr von der gesundheit ab. deswegen wird der vertrag auch nur schrittweise verlängert. deswegen finde ich die aussage für einen gesicherten beruf bis 41 alles andere als zutreffend.
wer jetpilot werden will, geht - in jeder beziehung - ein risiko ein. die auslese, anforderungen an können und gesundheit sind dort enorm. aber wer nicht wagt, der nicht gewinnt.
meine Meinung Wink
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EFA2000
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Anmeldungsdatum: 05.02.2006
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: So Mai 21, 2006 9:57 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Keine Frage, da hast du wohl recht! Ich denke (hoffe) jedoch, dass man sich auch dafür absichern kann...
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LFF Jet
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Bjoern
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Anmeldungsdatum: 19.03.2006
Beiträge: 172

BeitragVerfasst am: Mo Mai 22, 2006 3:03 am    Titel: Antworten mit Zitat

@EFA2000

Loss of license Versicherung gibts auch für Piloten bei der Bundeswehr.


@Captain Michael

Der Vertrag wird nur bis zum Ende der Ausbildung schrittweise verlängert, danach wird man BO(41).
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"For some must watch that most can sleep"
(Shakespeare)
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Captain Michael
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Anmeldungsdatum: 15.10.2005
Beiträge: 408

BeitragVerfasst am: Mo Mai 22, 2006 12:01 pm    Titel: Antworten mit Zitat

@ bjoern
danke, da hab ich wohl wieder was gelernt. d.h., wenn ich nach der ausbildung fluguntauglich bin, dann bleib ich an irgend einer langweiligen stelle bis 41 hocken und darf dann gehn. flieg ich aber während der ausbildung raus, kann ich sofort die bundeswehr verlassen - es sei denn, ich habe vorher LRT oder sowas studiert, dann muss ich trotzdem meine 12 jahre dableiben. Sehe ich das so richtig?
(ich wüsste nämlich echt nicht ob ich vorher studieren soll oder nicht, weil wenn ich dann mein studium hab und die ausbildung net schaff is alles umsonst. umgekehrt wenn ich des studium nicht schaffen sollte, komm ich gar nicht zur jetpilotenausbilung... Confused )
thx

Mike

p.s. was verdienst du eigentlich so in etwa (alles eingerechnet wie z.b. gefahrenzulage), wenn du mit deiner ausbildung fertig bist und wie hoch kann sich das steigern
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Bjoern
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Anmeldungsdatum: 19.03.2006
Beiträge: 172

BeitragVerfasst am: Mo Mai 22, 2006 5:12 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Auf deine Fragen kann ich mit einem klaren Jein, könnte vielleicht sein oder auch nicht... Twisted Evil
Das Feld Verpflichtungszeit und Ausscheiden aus der Bundeswehr ist etwas kompliziert.
Grundsätzlich ist es meinem Verständnis nach so, dass vor/während deiner Ausbildung deine Verpflichtungszeit greift. D.h. du bist zuerst SaZ 3, was dann während der Ausbildung aufgestockt wird (frag mich nicht auf was, keine Ahnung, hat mich nicht betroffen, aber ich finds raus). Verlierst du während der Zeit deine Wehrfliegerverwendungsfähigkeit bleibst du im Regelfall bis zum Ende deiner (bis jetzt) festgelegten Verpflichtungszeit Soldat und scheidest dann aus.
Nach deiner Ausbildung bist du Berufssoldat, das bedeutet im Falle eines dauerhaften Verlustes der WFV kannst du kündigen, jedoch frühestens nach dem dreifachen deiner Ausbildungszeit, längstens aber nach zehn Jahren. Wenn du jetzt vorher studierst, wirst du im Regelfall nach dem Studium als BO (lang) übernommen. Das ändert aber an der Kündigungssache nach der Ausbildung nichts. Wenn du jedoch jetzt die Ausbildung nicht schaffst, greift in der Regel die Kündigungsregelung für Berufssoldaten. Theoretisch könnte man aber auch frühzeitig entlassen werden, müsste dann aber Anteilmässigmäßig die Kosten des Studiums zahlen.
Was die Besoldung angeht... das ist fast bei jedem anders.
http://www.dbwv.de/dbwv/interd.nsf/d/starta
Hier gibts die aktuelle Besoldungstabelle.
Beispiel: Ein alleinstehender 25-jähriger Oberleutnant (A10) 2136,24 Euro, Stellenzulage Jet-front 460,16 Euro, Erschwerniszulage 470 Euro Also Brutto ca. 3000 Euro im Monat macht ganz grob 2400 Euro Netto...
Wie hoch das steigen kann, siehst du an der Tabelle. Millionär wirst du als Soldat aber sicher nicht.
Nebenbei, meine persönliche Meinung zum Thema Studium... machs, wenn du die Chance dazu hast. Damit hast du immer noch ein zweites Standbein, falls es mit der Fliegerei mal nicht mehr klappen sollte(allerdings fliegen studierte Piloten meist etwas weniger, da sie früher in Führungsverwendungen gepusht werden sollen).
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(Shakespeare)
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EFA2000
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Anmeldungsdatum: 05.02.2006
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: Di Mai 23, 2006 10:19 am    Titel: Antworten mit Zitat

Bjoern hat folgendes geschrieben:
Nach deiner Ausbildung bist du Berufssoldat, das bedeutet im Falle eines dauerhaften Verlustes der WFV kannst du kündigen, jedoch frühestens nach dem dreifachen deiner Ausbildungszeit, längstens aber nach zehn Jahren.


Hallo Bjoern!
Die Sache ist ja wirklich wohl ein bisschen kompliziert. Du hast geschrieben, dass man bei dauerhaften Verlust der WFV kündigen KANN! Muss man denn nicht kündigen? Oder besser gesagt hätte die Bundeswehr denn dann überhaupt noch irgendein Nutzen von dir, wenn man vorher nicht studiert hat? Beispiel: Ich würde mit 32 Jahren meine WFV verlieren! Was wäre dann?

Eine Frage noch: Wird die Lost of license Versicherung von der BW angeboten oder ist das eine zivile Versicherung? Hast du die auch abgeschlossen? Ist die gut?

Ich weiss, das waren ne Menge Fragen. Wäre nett, wenn du die mal in ein paar ruhigen Minuten beantworten könntest!

Gruß
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LFF Jet
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