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Spontanpneumothorax
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imax
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 22.04.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: Sa Apr 22, 2006 5:53 pm    Titel: Spontanpneumothorax Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich wurde vor 6 Wochen zum 2. Mal an der Lunge operiert. Wie auch im Jahr zuvor handelte es sich um einen Spontanpneumothorax; nur diesmal am anderen Lungenflügel. Bei beiden Operationen wurde eine Lungenspitzenresektion vorgenommen und die zugeklammerte Lungenspitze mit dem Rippfell "verklebt".

Scheinbar besaß ich auf beiden Lungenflügeln eine solche Veranlagung zum Spontanpneumothorax. Diese Veranlagung wurde nun durch die Spitzenresektion behoben und als zusätzliche Sicherheit wurde die Lunge an das Rippfell geklebt.

Beide Lungenflügel sind nun wieder vollständig am Rippfell angelegt, vollkommen funktionsfähig und voll belastbar. Das Risiko für einen erneuten Vorfall dieser Art ist (nach auskunft meines Arztes) nun gleich null.

Nun habe ich aber die Befürchtung, dass mein Traum vom Pilot dadurch ins wanken geraten könnte. Kann mir jemand weiterhelfen?

Viele Grüße, imax
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Air-Force-One
Captain
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Anmeldungsdatum: 22.10.2003
Beiträge: 216

BeitragVerfasst am: So Apr 23, 2006 6:40 pm    Titel: Antworten mit Zitat

deleted

Zuletzt bearbeitet von Air-Force-One am So Okt 02, 2011 6:26 pm, insgesamt einmal bearbeitet
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imax
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 22.04.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: So Apr 23, 2006 6:50 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Alles klar, danke für die Antwort
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blablubb
Captain
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Anmeldungsdatum: 28.05.2003
Beiträge: 1485
Wohnort: tal zwischen bergen

BeitragVerfasst am: So Apr 23, 2006 10:03 pm    Titel: Antworten mit Zitat

ich weiß, es ist ein langer schinken... aber in jar-fcl 3 ist schon ziemlich viel geregelt und das hier zu finden:


JAR-FCL 3.280 Lunge und Atmung – Erkrankungen
(a) Bewerber mit chronisch obstruktiver Lungenerkrankung mssen als untauglich eingestuft werden.
(b) Bewerber mit Asthma bronchiale, welches medikament6ser Behandlung bedarf, mssen gem0ß Absatz 2, Anhang 2 zu den Abschnitten B und C beurteilt werden.
(c) Bewerber mit bestehender Entzndung des Atemsystems mssen als zeitlich untauglich eingestuft werden.
(d) Bewerber mit Sarkoidose mssen als untauglich eingestuft werden (siehe Absatz 3, Anhang 2 zu den Abschnitten B und C).
(e) Bewerber mit Spontanpneumothorax mssen bis zu umfassender diagnostischer Kl0rung gem0ß Absatz 4, Anhang 2 zu den Abschnitten B und C als untauglich eingestuft werden.(f) Nach einem thoraxchirurgischen Eingriff mssen Bewerber fr mindestens drei Monate nach der Operation und so lange als untauglich eingestuft werden, bis die Nachwirkungen soweit abgeklungen sind, dass die sichere Ausbung der mit der (den) Lizenz(en) verbundenen Rechte nicht mehr gef0hrdet sein k6nnte (siehe Absatz 5, Anhang 2 zu den Abschnitten B und C).
(g) Bewerber mit unbefriedigend therapiertem oder unbefriedigend therapierbarem Schlafapnoe-Syndrom mssen als untauglich beurteilt werden.


hab grad keine lust mehr die anhänge noch zu lesen bzw. zu durchforsten - viel spass dabei Wink

grüße


ok... war doch schneller gefunden als geplant:

vielleicht kannst damit was anfangen.
ich kann dir leider nur (aus eigener erfahrung) sagen: die beschriebenen untersuchungen und gutachten und nachuntersuchungen belaufen sich bis zum ende der ersten nachuntersuchung auf mindestens 2000 euro.
von dem psychischen stress (sein oder nicht sein) mal ganz abgesehen....
(nein, hatte nix an der lunge...)



also: hier die anhänge


Anhang 2 zu den Abschnitten B und C
Lunge und Atmung
(siehe JAR-FCL3.155 bis 3.160 und JAR-FCL3.275 bis 3.280)
1. Bei der Erstuntersuchung fr ein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis
Klasse 1 ist eine Spirometrie erforderlich. Liegt der Quotient aus FEV1 zu
FVC unter 70%, muss eine weiterfhrende Untersuchung durch einen Lungenfacharzt erfolgen. Bewerber um ein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2, deren exspiratorischer Spitzenfluss 80% der fr Alter, Geschlecht und K6rpergr6ße adaptierten Normwerte nicht erreicht, mssen durch einen Lungenfacharzt weitergehend untersucht werden.
2. Bewerber mit wiederholten Asthmaanf0llen mssen als untauglich eingestuft werden.
(a) Bei einem Bewerber um ein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis
Klasse 1 kann die Tauglichkeit durch die zust0ndige Stelle geprft werden, wenn die Erkrankung stabil ist, die Lungenfunktionswerte zufriedenstellend und die erforderlichen Medikamente mit der Flugsicherheit vereinbar sind.
(b) Bei einem Bewerber um ein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis
Klasse 2 kann die Tauglichkeit durch einen anerkannten flugmedizinischen
Sachverst0ndigen nach Rcksprache mit der zust0ndigen Stelle geprft
werden, wenn die Erkrankung mit akzeptablen Lungenfunktionswerten stabil ist, die erforderlichen Medikamente mit der Flugsicherheit vereinbar
sind und ein vollst0ndiger flugmedizinischer Untersuchungsbericht der zust
0ndigen Stelle vorgelegt wird.
3. Bei Bewerbern mit aktiver Sarkoidose besteht Untauglichkeit. Die Tauglichkeit kann durch die zust0ndige Stelle geprft werden, wenn die Erkrankung:
(a) umfassend abgekl0rt und insbesondere eine systemische Beteiligung ausgeschlossen wurde und
(b) die Erkrankung auf eine hil0re Lymphadenopathie beschr0nkt ist, dem Bewerber keine Medikamente verordnet wurden und zur Behandlung keine
Medikamente notwendig sind.
4. Spontanpneumothorax
(a) Nach vollst0ndig berwundener Einzelepisode eines Spontanpneumothorax und umfassender fachpulmonologischer Begutachtung kann ein Jahr nach dem Ereignis die Tauglichkeit geprft werden.
(b) Bei der Nachuntersuchung eines Bewerbers um ein flugmedizinisches
Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 kann die Tauglichkeit durch die zust0ndige
Stelle nach Ablauf von sechs Wochen mit der Einschr0nkung »gltig nur
fr eine T0tigkeit als/oder mit qualifiziertem Kopiloten«, bei Bewerbern
um ein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 mit der Einschr
0nkung »gltig nur mit Sicherheitspilot (Operational Safety Pilot Limitation/
OSL– Class 2 only)« geprft werden, wenn sich der Bewerber von
einer Einzelepisode eines Spontanpneumothorax vollst0ndig erholt hat.
Die uneingeschr0nkte Tauglichkeit kann durch die zust0ndige Stelle erst
nach Ablauf eines Jahres geprft werden.
(c) Rezidivierende Spontanpneumothoraces machen untauglich. Die Tauglichkeit kann durch die zust0ndige Stelle nach chirurgischer Intervention, welche ein befriedigendes Ergebnis erbracht hat, geprft werden.
5. Eine Lungenresektion macht untauglich. Die zust0ndige Stelle kann die Tauglichkeit
nach kleineren thoraxchirurgischen Eingriffen, zufriedenstellender Erholung und umfassender fachpulmonologischer Begutachtung prfen. Bei Bewerbern um ein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 kann die Einschr
0nkung »gltig nur fr eine T0tigkeit als/oder mit qualifiziertem Kopiloten
«, bei Bewerbern um ein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
»gltig nur mit Sicherheitspilot (Operational Safety Pilot Limitation/OSL –
Class 2 only)« zweckm0ßig sein.
6. Die flugmedizinische Bewertung maligner Erkrankungen dieses Organsystems sowie die Beurteilung der Tauglichkeit bleibt ausschließlich der zust0ndigen
Stelle vorbehalten.
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imax
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Anmeldungsdatum: 22.04.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: Mo Apr 24, 2006 6:15 am    Titel: Antworten mit Zitat

So wie sich das anhört sollte ich also nach Ablauf eines Jahres keine Probleme mehr mit der Tauglichkeit haben, da dieser Spontanpneumothorax bei mir pro Seite nur einmal aufgetreten, also kein rezidivierender Spontanpneumothorax ist und eine chirurgische Intervention auch erfolgt ist.

Vielen Dank für die Mühe
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Romeo.Mike
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Anmeldungsdatum: 04.02.2003
Beiträge: 4355

BeitragVerfasst am: Mo Apr 24, 2006 9:14 am    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

ich vermute nur mal dass du durch ein sehr preiswertes Sondergenehmigungsverfahren vom LBA durch darfst. Deren Motto ist ja leider, wer mehrere tausend € für einen Pilotenschein übrig hat, der hat auch ein paar tausend € für uns übrig...


Gruß

Romeo Mike
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imax
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Anmeldungsdatum: 22.04.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: Mo Apr 24, 2006 2:41 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Das versteh ich nicht ganz; beide Vorfälle waren nicht rezidivierend und sind durch eine Operation vollkommen behoben. Wieso dann eine Sondergenehmigung?
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imax
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Anmeldungsdatum: 22.04.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: Mo Apr 24, 2006 6:51 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Also.. hab mich mal beim LBA erkundigt. Wenn ich jetzt zum Fliegerarzt gehn würde, müsste ich durch dieses Sonderverfahren.
Ab Dezember 06 wird es neue Regelungen geben, bei denen der Fliegerarzt einen weitaus größeren Spielraum bei solchen oder ähnlichen Fällen hat und ganz individuell entscheiden kann, womit also ein Sonderverfahren bei positivem Befund des Fliegerarztes nicht nötig ist.
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blablubb
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Anmeldungsdatum: 28.05.2003
Beiträge: 1485
Wohnort: tal zwischen bergen

BeitragVerfasst am: Mo Apr 24, 2006 9:43 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ab Dezember 06 wird es neue Regelungen geben, bei denen der Fliegerarzt einen weitaus größeren Spielraum bei solchen oder ähnlichen Fällen hat und ganz individuell entscheiden kann, womit also ein Sonderverfahren bei positivem Befund des Fliegerarztes nicht nötig ist.


ich gebe dir einen persönlichen rat: glaub an diese möglichkeit erst dann, wenn du es schriftlich hast mit einem stempel von einem AMC U.N.D. dem LBA.

oder auf deutsch: bis sie jar-fcl in deutschland eingeführt haben, verging fast ein jahrzent!! - und da hieß es JEDES jahr, das demnächst ab dezember irgendwas eingeführt werden soll.
solange die damit fette kohle machen können und es rechtens ist wird da garantiert nix vereinfacht - schon gar nicht solche "exotischen" dinge....

romeo und ich sprechen aus erfahrung: eine sondergenehmigung kostet geld, zeit und nerven. wobei die reihenfolge im bezug auf die gewichtung der drei faktoren beliebig auszutauschen ist!!!

n8

falls ich zu unkonkret war imax: warte bloß nicht auf irgendetwas, bei dem dir einer am lba gesagt hat es würde irgendwann etwas neues geben... - wenn ers dir schriftlich gibt nebst nem termin beim arzt, dann ok Wink

im zweifelsfall (bitte beachte die vergleichsweise geringe gesamtzahl an piloten die in der regel alle eher körperlich sehr fit und "ok" sind) wirst du der erste fall mit genau jenem krankheits-bild sein und der fleigerarzt wird eher auf nummer sicher gehen und eine sondergenehmigung einleiten (bei dem seine bier-spezis alle mit verdienen) als zu riskieren, dass deine lunge spirenzchen macht und er seinen kopf hinhalten muss.....

n8


noch ein pps: wenn du also so oder so fleiegn willst: fang so früh wie möglich mit der sondergenehmigung an! in der fliegerei ist nichts unmöglich. und ich bezeuge dir bei GOTT, es gibt briefbeförderungsunternehmen (auf die manche fliegerärztew bzw. die amc's und das lba zurückgreift - ich hörte munkeln dass die manchmal als "hauspost" bezeichnet werden...) die 4 wochen brauchen um einen brief von köln nach berlin zu schicken. - wenn du nach 3 wochen anrufts, wirst du schon mal angeschnauzt, dass es ja gerade mal 12 werktage her ist... (der freitag wird bei ärzten in der regel gar nicht erst mitgezählt - beim lba sowieso nicht!!)
da so eine sondergenehmigung von deinem fliegerarzt zum spezialisten (lungenonkel) geht und dann zum dlr, von dort zu einem weiteren amc (berlin) - von da nach braunschweig, wieder zurück nach berlin, köln und zum fliegerarzt, kann es schon mal ein halbes jahr dauern bis die "erste runde" geshafft ist....
und nochwas gleich vorweg: wenn du am 2ten, 3ten und 5ten tag post bekommst, halte deine freude zurück! es werden die rechnungen sein. die kommen immer ganz schnell....


desweiteren fällt mir noch ein ppps ein:

nach der untersuchung mit evtl. (und hoffentlich) positiver sondergenehmigung wirst du einen oml-eintrag (einhergehend jar-fcl3 - siehe oben) bekommen, der dir das fliegen von se-piston-land nur mit sicherheitspilot gestattet. klingt weiter nicht tragisch, da du eh ein zweimanncockpit anstrebst - nur sollte dir bewusst sein: alleine mit cpl zu arbeiten ist dann nicht!! und von den problemen und unklarheiten die es bezüglich der ausbildung gibt (ist der junior versichert, wenn er auf nem solo-cross-country OHNE safetypilot fliegt, da er ja SOLO fliegen muss...!???) möchte ich gar nicht erst erzählen - da gibt es nämlcih keine genauen regelungen in jar-fcl. ein weitere tipp hier: wenn du die sondergenehmigung hast, erzähl besser niemandem davon Wink


ok. jetzt höre ich auf zu überzeichnen... - es ist anstrengend und teuer - aber meist klappt am ende doch alles....
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imax
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Anmeldungsdatum: 22.04.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: Di Apr 25, 2006 3:51 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für eure Hilfe!
Hört sich wohl so an als ob ich auch nach Alternativen suchen sollte. Versuchen werd ichs denke ich auf jeden Fall, wenns nicht sein soll solls eben nicht sein. Hab ja immernoch das Segelfliegen; und das Klasse 2 Medical hab ich schon fast wieder in der Tasche Wink
Gruß
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Romeo.Mike
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Anmeldungsdatum: 04.02.2003
Beiträge: 4355

BeitragVerfasst am: Mi Apr 26, 2006 9:20 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

noch ein Tipp meinerseits, arbeite dich durch die JAR-FCL und setz dich mit der Problematik sehr sehr gut auseinander, so dass du mit den Ärzten vom Wissenstand mithalten kannst, sonst lassen die dich gerne noch ein zweites und ein drittes Mal antanzen und schwatzen dir Dinge auf, die absolut nicht nötig sind.

Leider ist das Motto in der Fliegerei: "Wer mehrere tausend € für einen ATPL bezahlen kann, der hat auch ein paar tausend € für mich übrig..."

Dir auf jeden Fall viel Erfolg beim Sondergenehmigungsverfahren und dass du die Nerven bei dem Verfahren behalten kannst, es wird definitiv keine schöne Zeit und es kostet viel Kraft sich immer wieder aus einem Tief zu holen und Tiefs kommen am laufenden Band, aber es lohnt sich für das Ziel zu kämpfen!!!


Gruß

Romeo Mike
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Anmeldungsdatum: 04.06.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Mi Jun 07, 2006 10:22 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Moin Leute, erstmal muss ich loswerden, dass das hier ein sehr informatives Forum ist. *thumbup*

Nun zu meiner Frage. Hatte in den letzten 4 Monaten zweimal einen Spontanpneu, also einen rezidivierenden. Ich wurde dann auch operiert und es wurde alles mögliche gemacht, damit die chancen für einen erneuten pneu unwahrscheinlich sind. Wurde deswegen auch letzte woche ausgemustert. Wenn ich die jar-fcl 3 richtig verstanden wird man mit einen spontanpneu von vornerein als untauglich gestuft. Muss man dann eine Sondergenehmigung beantragen ? Wie sind denn so die erfahrungen mit Sondergenehminungen? Wie ist das dann bei der FQ bei LH, wird man dann eigentlich noch angenommen ?
Oder sollte ich besser bei der LH anrufen? (irgdwo war hier im Board die nummer, finde sie aber nicht mehr)

Ich hoffe ihr könnt mir ein bisschen an klarheit schaffen.
mfg
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