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Erziehungsurlaub und Verbindlichkeit?

 
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derbene
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 27.02.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: So Apr 16, 2006 4:20 pm    Titel: Erziehungsurlaub und Verbindlichkeit? Antworten mit Zitat

servus zusammen,

hab vor kurzem meine bu bestanden und mach mir langsam auch n paar mehr gedanken (auch wenns noch ein weiter weg wäre, ich weiß). die fragen würde sich konkret auf eine ausbildung und anstellung bei der lufthansa beziehen.

z.b. sind mir folgende fragen eingefallen:

- können piloten sowas wie erziehungsurlaub nehmen? wenn z.b. der ehepartner (also irgendwann mal meine frau) weiterarbeitet und ich aber unbedingt die kinder erziehen möchte? wie flexibel wäre da die lufthansa?

- rein hypothetisch: sollte ich die fq bestehen (auch das medical zeugs), hab ich dann schon gewissen verpflichtungen, die ausbildung tatsächlich anzutreten?

wie gesagt, sind unter anderem fragen, die mir so eingefallen. viele kann man sich ja hier im forum mit etwas suchen selbst beantworten, aber auf diese bin ich noch nicht gestoßen.

grüßle, bene
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bucken
Captain
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Anmeldungsdatum: 27.10.2005
Beiträge: 117

BeitragVerfasst am: So Apr 16, 2006 4:35 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Bene,

Ganz kurz und knapp:

1. Ja, Solche Elternmodelle gibt es soweit ich weiß. Warum solltest du keinen Erziehungsurlaub nehmen können? Es gibt auch Modelle, wo du dann (die Frauen zumindest) vom Cockpit ins Büro wechseln kannst, da die ja irgendwann Fluguntauglich werden. Mit soner Kugel vornedran fliegt sichs halt nicht gut.

2. Verpflichtungen sind lediglich an Verträge gebunden. Erst wenn du mit der LFT einen Vertrag abgeschlossen hast, bist du entsprechende Verpflichtungen eingegangen. Wie sie aussehen, bzw welche Konsequenzen ein Vertragsbruch hat, steht in selbigem.

Frohe Ostern,
Sebastian
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Solaris
Captain
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Anmeldungsdatum: 26.06.2005
Beiträge: 472

BeitragVerfasst am: So Apr 16, 2006 6:06 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Verwandte von mir die bei der Lufthansa arbeitet, hat ihren Job so lange freigehalten bekommen, bis sie wieder kommen wollte. Allerdings arbeitet sie am Boden und nicht in der Luft, aber denke, dass wird da ähnlich sein.
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Arthur Dent
Captain
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 139

BeitragVerfasst am: Mo Apr 17, 2006 10:58 am    Titel: Antworten mit Zitat

zu 1.: Ja, solche Modelle gibt es auch für die Cockpit-/Kabinen - Besatzung. Als ich vor Jahren mal bei so einem Bremer-Informations-Tag war, wurde genau diese Frage von einem (männlichen) Interessenten gestellt. Nachdem das (mir unverständliche) Gelächter abgeklungen war, sagte der Auswahlkapitän (wegen des Gelächters wohl auch leicht irritiert), dass es durchaus solche Modelle für Eltern gebe (also für Frauen UND für Männer).
Alles andere wäre ja wohl auch ziemlich konservativ für eine moderne Fluggesellschaft, oder?

Beste Grüße
Arthur Dent
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Kölsche Jung
Captain
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Anmeldungsdatum: 06.03.2006
Beiträge: 149
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: Mo Apr 17, 2006 1:18 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Zum Anspruch auf Erziehungsurlaub:

Der Anspruch auf Erziehungsurlaub, heute Elternzeit genannt, ist in § 15 Bundeserziehungsgeldgesetz geregelt. Dieser Anspruch ist geschlechtsunspezifisch formuliert, d.h. sowohl der Mann als auch die Frau können diesen gegenüber dem Arbeitnehmer, unter den in § 15 Bundeserziehungsgeldgesetz genannten Voraussetzungen, geltend machen. Es kommt hierbei auf den Willen der Eltern, nicht auf den Willen des Arbeitgebers an.

Zu etwaigen Verpflichtungen nach der FQ:

Eine Verpflichtung nach bestandener FQ (+Medical) die Ausbildung bei der LH aufzunehmen gibt es nicht. Man hat sich zuvor jedoch für diesen Fall verpflichtet, der Lufhansa die Kosten für BU und FQ, die der LH beim DLR entstanden sind, zu ersetzen.
Der genaue Betrag ist mir nicht bekannt, er dürfte jedoch, für beide Untersuchungen insgesamt, im Bereich von 1500€ - 2000 € liegen.
_________________
Gruß
Michael
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derbene
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 27.02.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: Mo Apr 17, 2006 5:43 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Eine Verpflichtung nach bestandener FQ (+Medical) die Ausbildung bei der LH aufzunehmen gibt es nicht. Man hat sich zuvor jedoch für diesen Fall verpflichtet, der Lufhansa die Kosten für BU und FQ, die der LH beim DLR entstanden sind, zu ersetzen.
Der genaue Betrag ist mir nicht bekannt, er dürfte jedoch, für beide Untersuchungen insgesamt, im Bereich von 1500€ - 2000 € liegen.


wo hab ich sowas unterschrieben?
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Spacefish
Captain
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Anmeldungsdatum: 20.01.2005
Beiträge: 755
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: Mo Apr 17, 2006 10:33 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Bei Deiner Online-Bewerbung.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, es können durchaus auch Verträge ohne Unterschrift zu Stande kommen.
Bin mir aber nicht sicher, ob das stimmt, dass man die KOsten tragen muss, wenn man nach der FQ nicht will. Bei Falschangaben bei der Bewerbung ja aber bei freiwilligem Ausscheiden? Da müssen wir wohl mal unseren lieben Vogelmann fragen. Smile
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derbene
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 27.02.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: Di Apr 18, 2006 2:02 pm    Titel: Antworten mit Zitat

dann fragen wir ihn doch mal!
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blablubb
Captain
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Anmeldungsdatum: 28.05.2003
Beiträge: 1485
Wohnort: tal zwischen bergen

BeitragVerfasst am: Do Apr 20, 2006 10:36 am    Titel: Antworten mit Zitat

vogel wird bestätigen, dass es kein problem ist. NUR.: es ist einige zeit vergangen seit dem. und somit natürlich nicht auszuschließen, dass sich das rad weitergedreht hat und heute ein paar zeilen existieren, die früher nicht da waren.

kann denn nicht jemand mal per copy&paste besagte passage aus der onlinebewerbung rausholen?

grüße
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