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Infos in "Beruf Pilot"

 
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Minzie
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: Fr März 10, 2006 8:40 am    Titel: Infos in "Beruf Pilot" Antworten mit Zitat

Erstmal hallo ans ganze Forum,
bin neu hier nachdem ich schon längere Zeit als Gast sehr interessiert mitgelesen habe.
V.a. die Erfahrungsberichte sind extrem hilfreich, wäre prima wenn ich das Forum schon vor meiner BU gekannt hätte... naja, habs auch so geschafft Very Happy und bald steht die FQ vor der Tür.

Nachdem ich hier im Forum schon mehrmals auf den Buchtipp "Beruf Pilot" gestoßen bin, hab ich mir diese Lektüre auch zugelegt, und arbeite mich grad fleißig hindurch. Ich muss sagen so sehr negativ und abschrenkend finde ich es nicht, vieles ist einem doch schon bewusst wenn man sich mit dem Gedanken Pilot zu werden intensiv auseinander setzt.

Ein paar Infos haben mich allerdings doch etwas verwirrt. Meine Vermutung ist, dass das Buch (Auflage 2000) im Bezug auf die LH Ausbildung nicht mehr so ganz aktuell ist, aber zur Sicherheit frag ich nochmal nach.

1.
In dem Buch steht dass man, falls man nach der Ausbildung zu LH City Line geht, nicht nur die 40.000 sondern den gesamten Ausbildungsbetrag zurückzahlen muss. Ist das korrekt?
2.
Im Bezug auf die Einstiegsgehälter von Copiloten liegen die Angaben in dem Buch doch deutlich unter dem was auf www.lh-pilot.de propagiert wird. Wie kommt der Autor auf diese Daten, wenn bei sonstigen Themen große Unterschiede zur LH bestehen, wird ja auch immer extra drauf hingewiesen.

Danke für eure Hilfe
Minzie
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Brainfrost
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 24.09.2005
Beiträge: 153

BeitragVerfasst am: Fr März 10, 2006 11:10 am    Titel: Re: Infos in "Beruf Pilot" Antworten mit Zitat

Dann mal herzlich Willkommen Minzie.
Vielleicht kann ich dir ein kleines Stück helfen.

Minzie hat folgendes geschrieben:

In dem Buch steht dass man, falls man nach der Ausbildung zu LH City
Line geht, nicht nur die 40.000 sondern den gesamten Ausbildungsbetrag
zurückzahlen muss. Ist das korrekt?

Die LH biete einem nach der Ausbildung einen Vertrag für eine
ihrer Konzerntarifgesellschaften an. Schlägt man dieses Angebot aus
und wechselt zu einem Konkurrenten, verlangt die LH die gesamten
Ausbildungskosten zurück. Allerdings war das jetzt nur eine ganz grobe
Beschreibung.

Minzie hat folgendes geschrieben:

Im Bezug auf die Einstiegsgehälter von Copiloten liegen die Angaben in
dem Buch doch deutlich unter dem was auf www.lh-pilot.de propagiert
wird. Wie kommt der Autor auf diese Daten, wenn bei sonstigen Themen
große Unterschiede zur LH bestehen, wird ja auch immer extra drauf
hingewiesen.


Das Einstiegsgehalt für einen Kfz-Mechaniker liegt in einem BMW-
Werk auch deutlich über dem einer freien Werkstatt mit 5 Mitarbeitern.

Falls sich die Angabe im Buch direkt auf die LH beziehen sollte, würde
ich der LH-Pilot Seite mehr glauben schenken, da sie einfach aktueller
ist. Aber soweit ich weiß sind dort schon steuerfreie Spesen mit
eingerechnet.

Viele Grüße vom
Brainfrost.
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Minzie
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: Fr März 10, 2006 12:56 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort.

So wie ich das auf www.lh-pilot.de verstanden habe zählt die LH City Line auch zu den Konzerngesellschaften und es kann auch sein dass man dort seinen Übernahmevertrag bekommt. Also hab ich das schon richtig verstanden, dass man in diesem Fall die Kosten nicht voll zurückzahlen muss?

Viele Grüße
Minzie
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tigger
Gast





BeitragVerfasst am: Sa März 11, 2006 12:04 am    Titel: Antworten mit Zitat

huhu

um ein bisschen Licht rein zu bringen :

City Line ist nicht im MTV ( Manteltarifvertrag ) D.h. wenn Du an der LFT fertig bist kannst Du zur Lufthansa Passage, Condor, Condor Berlin und German Wings. In keinem dieser Fälle musst Du die gesamten Ausbildungskosten zurück zahlen sondern zahlst in Raten Dein Darlehen zurück.

Auch wenn Du das Jobangebot der Lufthansa ausschlägst, einen anderen Beruf ergreifst oder zur Konkurrenz gehst, würde nur Dein Darlehnen ( besagte ~ 40 000 ) - dann aber auf einen Schlag - fällig. Die gesamten Ausbildungskosten ( die deutlich höher liegen ) werden in keinem Fall von Dir getragen sondern eben nur Dein Anteil.

Die beschriebene Regelung mit der City Line stammt noch aus "früheren Tagen" also die LH u.a. noch strengere Medical Richtlinen hatte. Wenn Du dann eine Brille hattest oder den LH Anforderungen in der FQ nicht völlig gerecht wurdest gab es noch die Möglichkeit an der LFT die Schulung zu machen, dann aber als Absolvent nur zur Cityline gehen zu können. Dann war die finanzielle Regelung auch eine andere.... Das ist aber schon recht lange nicht mehr so und in diesem Punkt ist das Buch überholt.

Die Cityline ist aktuell also kein Konzernteil, der regulär mit LFT Absolventen versorgt wird.

Bzgl. der Gehälter würde ich mich auch an die LH Seite halten.

LG Tigger
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wflight737
Captain
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Anmeldungsdatum: 17.08.2004
Beiträge: 306
Wohnort: somewhere in nowhere

BeitragVerfasst am: Sa März 11, 2006 9:23 pm    Titel: Antworten mit Zitat

tigger hat folgendes geschrieben:


City Line ist nicht im MTV ( Manteltarifvertrag ) D.h. wenn Du an der LFT fertig bist kannst Du zur Lufthansa Passage, Condor, Condor Berlin und German Wings. In keinem dieser Fälle musst Du die gesamten Ausbildungskosten zurück zahlen sondern zahlst in Raten Dein Darlehen zurück.


Falsch Wink bzw wieder nicht ganz aktuell!

Du kannst serwohl zur CLH gehen nach der Ausbildung, wenn du z.B. dort früher ins Typerating gehen kannst als für die LH Classic. Frag mal den 331nff, da ist fast der ganze Kurs jetzt für CLH im Typerating. Ob das jetzt zeitlich begrenzt ist oder die nach ganz normaler CLH-Senioritätsliste wieder zur Classic dürfen, weiß ich nicht.

Zurückzahlen müssen sie aber definitiv nix, genausowenig wie sie es nicht machen mussten, als sie in der wartezeit für zwei Jahre bei Hapagfly geflogen sind (diesen Fall gabs ja auch hie und da). Und wie lange die CLH ausserhalb des KTVs bleibt ist auch fraglich.

LG
wflight
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Brainfrost
Captain
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Anmeldungsdatum: 24.09.2005
Beiträge: 153

BeitragVerfasst am: Sa März 11, 2006 11:39 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Moin moin :)

tigger hat folgendes geschrieben:

Auch wenn Du das Jobangebot der Lufthansa ausschlägst, einen anderen
Beruf ergreifst oder zur Konkurrenz gehst, würde nur Dein Darlehnen
( besagte ~ 40 000 ) - dann aber auf einen Schlag - fällig. Die gesamten
Ausbildungskosten ( die deutlich höher liegen ) werden in keinem Fall von
Dir getragen sondern eben nur Dein Anteil.


Woher hast du diese Informationen ?
In einem Muster-Darlehensvertrag von 10/05 steht unter §5 , (8)

Zitat:

Nimmt der Darlehensnehmer ein Arbeitsvertragsangebot als Flugzeugführer
bei einer Gesellschaft, die unter den "Konzerntarifvertrag" fällt, nicht an
und verwendet die erworbenen Lizenzen für eine Erwerbstätigkeit bei
einer anderen Fluggesellschaft, so ist er zu einer Rückzahlung der
tatsächlich entstandenen Schulungskosten, (derzeit in Höhe von €
110.000,00) verpflichtet.


Aber vielleicht ist deine Quelle aktueller als meine ?
Ich hoffe es verstößt gegen keinen Regel diesen Teil hier zu posten.
Ansonsten bitte löschen oder mich benachrichtigen damit ich es editieren
kann.

Viele Grüße vom Brainfrost
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MasterCaution
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 06.10.2003
Beiträge: 740

BeitragVerfasst am: So März 12, 2006 1:39 am    Titel: Antworten mit Zitat

Die Verträge bei CLH sind auf ein Jahr befristet und stellen zur Zeit nur eine Ausnahme dar. Es ist also "grundsätzlich" nicht möglich, bei CLH anzufangen.
_________________
BU, FQ , Medical, BRE I, PHX, BRE II, ATPL, PA42, B737, A320, FI(A), B747
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wflight737
Captain
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Anmeldungsdatum: 17.08.2004
Beiträge: 306
Wohnort: somewhere in nowhere

BeitragVerfasst am: So März 12, 2006 7:07 am    Titel: Antworten mit Zitat

MasterCaution hat folgendes geschrieben:
Die Verträge bei CLH sind auf ein Jahr befristet und stellen zur Zeit nur eine Ausnahme dar. Es ist also "grundsätzlich" nicht möglich, bei CLH anzufangen.


aaaahh ok, danke! Man lernt ja nie aus!!

LG
wflight
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tigger
Gast





BeitragVerfasst am: So März 12, 2006 3:15 pm    Titel: Antworten mit Zitat

MasterCaution hat folgendes geschrieben:
Die Verträge bei CLH sind auf ein Jahr befristet und stellen zur Zeit nur eine Ausnahme dar. Es ist also "grundsätzlich" nicht möglich, bei CLH anzufangen.


totally agree... HLF und CLH sind ausnahmen für die man sich freiwillig bewerben kann/ konnte, die aber nicht regulär sind. Es wurde ja konkret danach gefragt.

LG Tigger
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Romeo.Mike
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Anmeldungsdatum: 04.02.2003
Beiträge: 4355

BeitragVerfasst am: So März 12, 2006 3:20 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

aber in Sachen Wartezeit sieht es doch eigentlich für die aktuellen Kurse wieder recht gut aus. Also ich hätte persönlich nicht mal was dagegen nach der Cheyenne noch mal einen Monat Urlaub vor dem TR zu haben. Allerdings wenn ich so viel Wartezeit wie der 309 NFF gehabt hätte, hätte ich bestimmt auch nachgefragt ob ich bei der CLH oder HLF fliegen dürfte bis man dann endgültig übernommen wird.


Gruß

Romeo Mike
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