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Karlsruhe verbietet Abschuss entführter Flugzeuge

 
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FlyAndy
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Anmeldungsdatum: 14.06.2003
Beiträge: 330

BeitragVerfasst am: Mi Feb 15, 2006 10:44 am    Titel: Karlsruhe verbietet Abschuss entführter Flugzeuge Antworten mit Zitat

Verfassungsgericht
Karlsruhe verbietet Abschuss entführter Flugzeuge

Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Luftsicherheitsgesetz für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Es hätte den Verteidigungsminister zum Abschuss eines von Selbstmordattentätern entführten Zivilflugzeuges ermächtigt.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,401003,00.html
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Brando
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 17.02.2006
Beiträge: 6
Wohnort: Gauting bei München

BeitragVerfasst am: Mo Feb 20, 2006 10:57 am    Titel: Richtig! Antworten mit Zitat

Meiner Meinung nach hat das BVG richtig entschieden! Man kann einfach nicht profilaktisch Menschen töten, um evtl. anderen das Leben zu retten!
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Rasbas
Captain
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Anmeldungsdatum: 08.12.2005
Beiträge: 263

BeitragVerfasst am: Mo Feb 20, 2006 11:49 am    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sehe das ganze sehr ähnlich wie Rotkehlchen.

Der Witz bei der ganzen Sache ist ja, dass es lediglich eine Zuständigkeitsfrage ist. Um es deutlich zu sagen: Das Verfassungsgericht hat nicht entschieden, dass ein Abschuss auch einer besetzten Maschine grundsätzlich unzulässig ist. ABER: Die Kompetenz dafür trägt einzig und allein die Polizei! (s. Vergleich zum finalen Rettungsschuss) - aber die hat nicht die Mittel und Möglichkeiten dazu.

Die Bundeswehr, die die Ausrüstung, Ausbildung und Fähigkeit haben eben ein solches Flugzeug abzuschießen, besitzt nicht die Legitimation dazu! Schluss aus. Soldaten erfüllen keine Polizeiaufgaben.

Theoretisch richtig und auch durchaus gewollt, in diesem Zusammenhang aber, meiner Meinung nach, mehr als fragwürdig.

Eine Gradwanderung ist es allemal - aber die Option, im Fall der Fälle das Grundgesetz etwas weiter auszulegen, sollte auf jeden Fall bewahrt werden. Denn sonst haben wir eines Tages Rotkäppchens Fall und dann - ja dann...

Mfg, Rasbas
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Mackie
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 30.11.2005
Beiträge: 195

BeitragVerfasst am: Mo Feb 20, 2006 1:21 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde dieses Thema sehr heikel und ich habe nicht genug Wissen und Hintergrundinfos um hier eine wirkliche entscheidung zu treffen. Allerdings kann man ein Szenario immer weiter "spinnen", bzw. immer neue erfinden.
Ich bin der Meinung das die Bundeswehr keine Aufgaben im Inland zu erledigen hat. Es gäbe wohl sehr viele Gründe warum es im bestimmten Fall doch nicht schlecht wäre aber es gibt auch genügende Gründe warum dies nicht sein sollte. Wie schon gesagt, mir fehlt die Kompetenz hier wirklich eine Entscheidung treffen zu können.
Lasst uns einfach alle hoffen, dass wir soetwas wie entführte Flugzeuge bei uns und auch sonst nirgendwo, nie mehr erleben müssen.
MFG
Mackie
_________________
GU ( 5.3.08 ) ---> Wink
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Gast





BeitragVerfasst am: Mo Feb 20, 2006 2:59 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Was Rotkehlchen nicht alles weiß wenn er in der Phantom
dahinter sitzt... *g*
Bsp. Entführungen sind immer voll Chaos und Konfusion.
Der Pilot mag es besser sehen als die am Boden, aber
hat er alle Fakten? Nein. Zeichnet ja auch einen Piloten/
Offizier aus, Entscheidungen treffen zu können ohne
alle Fakten zu kennen. Aber anyway, ich drifte ab.

Im Zweifelsfall für den Angeklagten. Kann man selbst
damit leben wenn man (wie sich später rausstellen kann)
aus der Situation/dem Affekt heraus ein Flugzeug mit
Zivilisten fälschlicherweise abschießt? Ich glaub dann
kann man sich gleich abschreiben.

Wenn jetzt der Flieger mit 350 kts straight in Richtung
Atomkraftwerk fliegt, vorne die irren Hottentotten drinne
sitzen und wirklich KEIN ZWEIFEL bestehen kann -
ich würds wohl auch abschießen. Oder in einem Anfall
von Selbstjustiz rammen, sofern der Gesetzgeber
Abschüssen nicht zustimmt (Not kennt ja bekanntlich
kein Gesetz).

Es ist zwar eine prinzipielle Frage, aber auch eine
Frage der Statistik. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit
das ein entführtes Flugzeug in ein Häuschen (man
bedenke das unsere nich so groß sind als wie die
in NY) oder ein Atomkraftwerk (was ungleich schwerer
zu finden ist) mit wilden Menschen an Bord (und
den üblichen Indizien die der Entscheidungsfindung
dienen) fliegt? Sehr gering.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit eines Irrtums?

Ich bring ja auch nicht alle männlichen U25
M3-Fahrer um, weil sie potentiell gefährlich für meine
Umwelt sind.

Es geht hier eben um Menschenleben.

s

p.s. Nochwas: Über die Frage des Mißbrauchs seitens des
Gesetzgebers sollte man sich auch mal Gedanken machen.
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Captain Michael
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 15.10.2005
Beiträge: 408

BeitragVerfasst am: Mo Feb 20, 2006 4:25 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Diese Diskussion dreht sich eigentlich um die Frage:
Heiligt der Zweck die Mittel?

Wenn ja, welche, wie weit, in welchen Angelegenheiten, wo liegen die Grenzen? Heiligt er auch jedes Mittel?
Darf man Bomben werfen und ein Land angreifen, wenn das Regime andere Menschen tötet? Darf man Flugzeuge abschießen und Menschen töten, um evtl. den Tod weiterer Menschen zu verhindern? Darf man eine Person foltern/Folter androhen, um den Aufenthaltsort eines Vermissten herauszufinden? Darf man mögliche Terroristen präventiv in einem Gefängnis (Kuba) wegsperren?....

Ihr wisst, was ich meine.
Meine Meinung:
Es liegt nicht in der Entscheidungskraft von Personen, über den Abschuss eines Flugzeugs zu entscheiden. Genereller Abschuss bei Terrorismus und evtl. Gefahr in bewohnte Gebiete abzustürzen: nein! zu vage.

Aber mann sollte sich überlegen, unter bestimmten, vorher definierten Umständen Ausnahmen zu machen und den Abschuss zu legitimieren: Beispiel Atomkraftwerk, vollbesetzte Stadien... Denn wer kann es verantworten, einfach zuzusehen, wie ein Flugzeug eindeutig die vollbesetzte Olympiahalle stürzt. In dem Fall würde ich es abschießen.

Ist alles nicht so einfach...

Mike
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Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 523
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: Mo Feb 20, 2006 4:37 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sehr vernünftig. Die Botschaft ist ja, dass eine freiheitliche Demokratie ihre Werte nicht durch preisgabe ihrer Werte verteidigt.
Menschenleben sind nicht quantifizierbar oder qualifizierbar und deshalb darf sich die Frage nicht stellen ob man die Passagiere eines Flugzeugs umbringt um andere zu retten. Die Richter schreiben in ihrem Urteil folgendes: "Eine solche Behandlung missachtet die Betroffenen als Subjekte mit Würde und unveräußerlichen Rechten. Sie werden dadurch, dass ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt wird, verdinglicht und zugleich entrechtlicht; indem über ihr Leben von Staats wegen einseitig verfügt wird, wird den als Opfern selbst schutzbedürftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt."

Der erste Senat hat sich bei seiner Entscheidng auch auf die Vereinigung Cockpit und Flugbegleiterorganisationen berufen, die bestätigt haben, dass sich eine solche kritische Situation auch binnen Sekunden zum Positiven ändern kann. Soll man etwa Menschenleben opfern wenn man bis zuletzt nicht sicher sein kann ob nicht vielleicht doch alles glimpflich ausgeht?

Das Bundesverfassungsgericht hat auch asdrücklich hervorgehoben, dass das Luftsicherheitsgesetz nicht gegen die Grundrechte verstößt wenn sich keine Passagiere und kein Personal an Bord befindet. In diesem Fall dürfte die Maschine vom Himmel geschossen werden.

In der Entscheidung auch nicht erwähnt wie ein Abschuss auf eine voll besetzte Maschine zu bewerten ist. Somit könnten die "Täter" mit einer sehr milden Strafe rechnen.

Zitat aus der Süddeutschen Zeitung: "Nichts und niemand kann die Tötung unschuldiger Menschen durch staatliches Handeln rechtfertigen. Das Recht kann nur die furchtbare Situation entschuldigend berücksichtigen, in der sich der Befehlsgeber befindet - und von Strafe absehen, wenn er den Abschuss angeordnet hat. Das Recht kann ihm aber nicht Recht geben. Der Abschuss ist und bleibt eine Straftat, auch wenn diese wegen der besonderen Umstände straflos bleiben sollte [...] Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen - aber es darf sich dabei nicht selbst in Unrecht verwandeln."

Bedeutet kurz gefasst einfach, dass unser Grundgesetz nicht die Tötung unschuldiger Passagiere legitimieren kann denjenigen der es dennoch zur Rettung anderer tut nicht hart bestrafen muss.

Der sog. Rettungstotschlag wäre im Übrigen durch keinerlei Verfassungsänderung durchzubringen denn diese Verfassungsänderung wäre ihrerseits verfassungswidrig! (Vgl. Art. 1 und 2 GG!!!)


Zuletzt bearbeitet von * am Mo Feb 20, 2006 4:57 pm, insgesamt einmal bearbeitet
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Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 523
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: Mo Feb 20, 2006 4:47 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Rasbas hat folgendes geschrieben:
Das Verfassungsgericht hat nicht entschieden, dass ein Abschuss auch einer besetzten Maschine grundsätzlich unzulässig ist. ABER: Die Kompetenz dafür trägt einzig und allein die Polizei! (s. Vergleich zum finalen Rettungsschuss) - aber die hat nicht die Mittel und Möglichkeiten dazu.



Die Aussage - so wie du sie formuliert hast - ist definitiv falsch. Nicht einmal die Polizei dürfte ein voll besetztes Flugzeug vom Himmel schießen.

Mit dem finalen Rettungsschuss kannst du hier nicht argumentieren. Ein finaler Rettungsschuss zielt nicht auf unschuldig beteiligte Personen sondern auf den Täter.
Dieser darf im übrigen auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts getötet werden da er sich nicht unverschuldet in der Situation befindet sondern diese herbeigeführt hat. Ein ausschließlich mit Terroristen beseztes Flugzeug dürfte also abgeschossen werden.
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Brainfrost
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Anmeldungsdatum: 24.09.2005
Beiträge: 153

BeitragVerfasst am: Mo Feb 20, 2006 5:21 pm    Titel: Antworten mit Zitat

[ 2ter Versuch Smile ]

Also einem deutschen AKW würde der Absturz eines Flugzeuges
nicht sehr viel anhaben.
Hab bis jetzt nur diesen Link gefunden :
http://www.hh.schule.de/klosterschule/10b/projekt/akw/sicherheit.html

Aber man kann sich vielleicht vorstellen das eine meterdicke
Stahlbetonschicht nicht so schnell nachgibt. Und darüber hinaus
gibt es ja noch mehr Schutzvorrichtungen.
Es gab vor einiger Zeit auch einen Bericht darüber im TV, wo
Experimente zu dem Thema gezeigt wurden.
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