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Luftsicherheitsgesetz
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pilot-nr1
NFFler
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Anmeldungsdatum: 13.11.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: Di Dez 20, 2005 7:05 pm    Titel: Luftsicherheitsgesetz Antworten mit Zitat

Hallo,
könnt Ihr mir mal bitte sagen, in welchem Gesetz steht, welche Personen berechtigt sind, den "besonders gefährdeten Bereich" also Sicherheitsbereich zu betreten?
Laut Luftsicherheitsgesetz sind es "besonders berechtigte Personen", aber wo steht, wer alles dazu gehört?
Die von der Luftaufsicht wollten mich nämlich letztens nicht durchlassen, weil ich nicht beabsichtigt hatte, einen Flug durchzuführen sondern nur zu einem Flugzeug zu gehen.
Ist man als lizensierter Pilot nur berechtigt, wenn man auch wirklich fliegen will?

BB
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Romeo.Mike
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Anmeldungsdatum: 04.02.2003
Beiträge: 4355

BeitragVerfasst am: Di Dez 20, 2005 9:05 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

das Problem kenne ich. Damit du dir Stress ersparst, äußere eine Flugabsicht (sofern du Pilot bist, sonst kannst du das nicht) und dann geh zu dem Flieger, schau ihn dir an und dann zieh deine Flugabsicht zurück. Musste ein Freund von mir auch machen damit ich mir den Lear, den er fliegt, ansehen konnte... Versteh einer mal die Politiker, gerade solche Gesetze treffen doch immer die Falschen... Rolling Eyes


Gruß

Romeo Mike
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pilot-nr1
NFFler
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Anmeldungsdatum: 13.11.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: Di Dez 20, 2005 9:18 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ist es denn nicht legal, dass ein Pilot ohne Flugabsicht aufs Vorfeld kommt? Hmm...

BB
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Romeo.Mike
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Anmeldungsdatum: 04.02.2003
Beiträge: 4355

BeitragVerfasst am: Di Dez 20, 2005 9:22 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

auf einigen Flughäfen wohl nicht mehr und ich selber bin ja leider kein Pilot und dabei wollte ich mir lediglich den Flieger ansehen und letztlich entstand für niemanden ein Schaden als ich mir den Flieger angesehen habe...


Gruß

Romeo Mike
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flykai
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Anmeldungsdatum: 28.06.2005
Beiträge: 158
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Mi Dez 21, 2005 11:03 am    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

da ganze ist ein sehr aufregendes Thema, auch unter Piloten.
Normalerweise bist du als Pilot generell berechtigt, sensible Bereiche (Ab Januar von minder- bis hochsensibel) zu betreten.
Ebenfalls darfst du Menschen, die nicht im Besitz einer gültigen Lizenz sind, mit aufs Vorfeld nehmen, sofern du die Sicherheit und Aufsicht für sie übernimmst.
Viele Flughäfen nehmen es allerdings etwas übersensibel. So durfte meine Freundin Beispielsweise in EDDH keine Kamera mit sich führen, obwohl es in der Sicherheitskontrolle des Airports schwarz auf weiss aushängt, das fotografieren und filmen eindeutig erlaubt ist.
Ab jAnuar wird das ganze wie gesagt noch etwas sensibler gehandhabt. Wird man sicher das ein oder andere aufseufzen hören können.

In dem Sinne beste Grüße

Kai
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Romeo.Mike
Captain
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Anmeldungsdatum: 04.02.2003
Beiträge: 4355

BeitragVerfasst am: Mi Dez 21, 2005 1:59 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

dank dir für die Infos Kai. Endlich mal ein Schritt in die richtige Richtung, leider müssen wir noch die Schritte Rückwärts einstellen. Wink
Aber schön zu wissen dass ich dann des Öfteren mit meinen Freunden wieder über das Vorfeld (der Ort, an dem man sich wohlfühlt Very Happy) "rennen" darf, alles andere ist Folter. Wink


Gruß

Romeo Mike
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pilot-nr1
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Anmeldungsdatum: 13.11.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: Mi Dez 21, 2005 2:09 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
ja, danke für die Info.
Dass ich dazu berechtigt bin, habe ich auch gedacht zu wissen, bis ich dann von der Luftaufsicht eines Besseren belehrt wurde...
Kannst Du mir sagen, wo es schwarz auf weiß steht, dass Piloten berechtigt sind?

Gruß
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Solaris
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Anmeldungsdatum: 26.06.2005
Beiträge: 472

BeitragVerfasst am: Mi Dez 21, 2005 3:05 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich durfte bei der LTU noch nicht mal die Halle 8 betreten ohne das eine authorisierte Person mit mir ging. Ich hatte einen Ausweis und alles, und ich musste bei der Polizei sogar nen Antrag auf Sicherheitsüberprüfung stellen, bei dem ich und sogar meine Eltern (!!!) überprüft wurden... Und um aufs Vorfeld zu dürfen brauchte man dann noch mal nen extra Vorfeldausweiß und eine Begleitperson, obwohl man von der Halle durch eine Tür sofort aufs Vorfeld rauskam... Alles ziemlich kompliziert Rolling Eyes
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blablubb
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Anmeldungsdatum: 28.05.2003
Beiträge: 1485
Wohnort: tal zwischen bergen

BeitragVerfasst am: Mi Dez 21, 2005 10:18 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Dass ich dazu berechtigt bin, habe ich auch gedacht zu wissen, bis ich dann von der Luftaufsicht eines Besseren belehrt wurde...
Kannst Du mir sagen, wo es schwarz auf weiß steht, dass Piloten berechtigt sind?


wie laura schon richtig schrieb: aufs vorfeld kommt in deutschland an den meisten (ja, es ist tatsächlich regional von FLUGFHAFEN zu FLUGHAFEN geregelt) plätzen garantiert kein pilot, der NICHT auch ZUSÄTZLICH zum schein einen entsprechenden flughafenausweis besitzt der ihn dann auch noch speziell für das vorfeld berechtigt. in hamburg ( weil oben erwähnt) ist es nämlich definitiv nicht (den allgemeinen flughafenbestimmungen folgend!!) und für niemanden erlaubt, das vorfeld zu betreten der nicht einen flughafenausweis mit der speziellen vorfeldberechtigung hat!!
eine lizenz (atpl) reicht weder in ham noch in cgn oder in dus aus, um legal aufs vorfeld zu kommen... (das es natürlich trotzdem hier und da irgendwie geht, steht auf einem anderen blatt)


und was laura auch sewhr richtig schrieb: diese vorfeldberechtigungen bekommt man momentan in deutschland ausschließlich nach einer sicherheitsüberprüfung durch den landesfürsten Wink
also nicht von heute auf morgen... und durchaus mit hürden für den ottonormalverbraucher - da nämlich ein "grund" für das aufs vorfeld-wollen vorhanden sein muss...

grüße
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pilot-nr1
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Anmeldungsdatum: 13.11.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: Mi Dez 21, 2005 10:52 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Wirrwarr wohin man schaut...
Jeder macht sozusagen, was er für richtig hält!?
Es ist nichtmal einem Piloten erlaubt, ohne Flugabsicht zu einem Flugzeug zu gehen (obwohl alle möglichen Sicherheitsüberprüfungen, Sicherheitskontrollen etc. vorhanden sind).
Naja, kann man nichts machen.
Danke nochmals für die Antworten.

BB
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Romeo.Mike
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Anmeldungsdatum: 04.02.2003
Beiträge: 4355

BeitragVerfasst am: Do Dez 22, 2005 12:15 am    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

da lob ich mir ehrlich gesagt die USA, dort kann man ohne Probleme auf das Vorfeld eines kleinen Flughafens und mit Aufsicht einer geprüften Person auch auf den großen Flughäfen. Als mein Freund noch bei Delta gearbeitet hatte konnte ich ohne Probleme mit ihm in die Wartungshalle von Delta, heute in Dland ist das nicht mehr vorstellbar...


Gruß

Romeo Mike
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pilot-nr1
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Anmeldungsdatum: 13.11.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: Do Dez 22, 2005 8:27 pm    Titel: Antworten mit Zitat

hey,
aber trotzdem noch mal die frage, ob es nicht irgendwo geschrieben steht, was piloten wann und unter welchen umständen dürfen (bezogen auf das betreten des Sicherheitsbereichs)....
gruß
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