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Mehrwertsteuer bei Ausbildung

 
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pilot-nr1
NFFler
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Anmeldungsdatum: 13.11.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: Mi Nov 16, 2005 4:40 pm    Titel: Mehrwertsteuer bei Ausbildung Antworten mit Zitat

Hallo,
ich mache eine Ausbildung zum ATPL und bin ja dafür Mehrwertsteuerbefreit.
Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich nach bestandener PPL-Prüfung meine Flugstunden bei verschiedenen Flugschulen sammeln möchte oder im Urlaub bin und dort ein Flugzeug chartern möchte. Es wäre ja auch dort für die Ausbildung und müsste eigentlich von der Steuer befreit sein, oder? Was habt Ihr für Erfahrungen gemacht?

Gruß
Pilot-Nr1
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NYC
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Anmeldungsdatum: 21.09.2003
Beiträge: 25
Wohnort: Im Norden unseres schöenen Deutschlands!

BeitragVerfasst am: Mi Nov 16, 2005 4:54 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Bin grad an der selben Frage dran. Hat irgendwer dazu eine Vorstellungen?

Danke,

NYC
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commander
Captain
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Anmeldungsdatum: 14.10.2004
Beiträge: 435
Wohnort: Bikini Bottom

BeitragVerfasst am: Mi Nov 16, 2005 5:12 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Dürft an und für sich nicht funktionieren, da die Mehrwertsteuerbefreiung nur für die Schule gilt bei der du gemeldet bist (durchgehende Ausbildung) d.h. bei der die Ausbildungsstunden in den Ausbildungsnachweis eingetragen werden. Wenn du jetzt irgendwo nen Flieger chatern möchtest, kannst du die Stunden ja in der Regel auch nicht auf die Ausbildung anrechnen und das ist denke ich der Knackpunkt.
_________________
So long Commander

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pilot-nr1
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Anmeldungsdatum: 13.11.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: Mi Nov 16, 2005 5:27 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
man kann sich nur die Stunden für die Ausbildung anrechnen, die bei der eigenen Flugschule geflogen wurden?
Gruß
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commander
Captain
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Anmeldungsdatum: 14.10.2004
Beiträge: 435
Wohnort: Bikini Bottom

BeitragVerfasst am: Mi Nov 16, 2005 5:35 pm    Titel: Antworten mit Zitat

So ist es zumindestens bei uns. Aber ich denke das ist über die JAR geregelt. Allerdings gibts da eine kleine Ausnahme: Bei uns im Haus ist auch noch ein Verein. Die Schule hat eine PA 28 aus dem Verein in Halterschaft genommen. Wenn jetzt jemand im Verein ist, ist er rechtlich gesehen Miteigentümer von dem Vogel und somit kann er schön mit seinen Eltern oder Kumpels durch Dtl. düsen und sich die Stunden in den Ausbildungsnachweis eintragen Wink
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So long Commander

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pilot-nr1
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Anmeldungsdatum: 13.11.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: Mi Nov 16, 2005 6:51 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hmm, aber ich könnte doch zum Stundensammeln z.B. auch nach Amerika gehen... mir geht er ja nur um die Stunden, die ich für IR und CPL brauche.
Gruß
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commander
Captain
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Anmeldungsdatum: 14.10.2004
Beiträge: 435
Wohnort: Bikini Bottom

BeitragVerfasst am: Mi Nov 16, 2005 8:08 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn du eine modulare Ausbildung machst, ist das wohl richtig aber wenn du die durchgehende Atpl-ausbildung machst, dann mußt du die 195 Stunden in einer FTO sammeln.
Ich glaube das ist der passende Jar-text:

Bewerber, die eine durchgehende ATP(A) Ausbildung absolvieren wollen, müssen unter Aufsicht des Ausbildungsleiters einer FTO alle Ausbildungsabschnitte eines fortlaufenden, genehmigten Ausbildungslehrganges, der von der FTO erstellt wurde, abschließen.
_________________
So long Commander

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