 |
|
|
|
 |
 |
 |
 |
|
 |
 |
 |
 |
 |
Maybepilot Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 29.05.2024 Beiträge: 3
 |
Verfasst am: Mi Mai 29, 2024 9:53 am Titel: Ausbildung möglich trotz Fehltritt? |
|
|
Hallo liebe Community,
ich suche seit geraumer Zeit nach einer Antwort auf meinen Fall, jedoch bin ich nirgendswo findig geworden. Vielleicht hat ja hier jemand eine Information?
Und zwar liegt bei mir folgendes vor:
Ich habe vor paar Jahren mal einen kleinen Konflikt mit den Behörden gehabt, was genau ist unrelevant :?: die Sache verlief dann letzten Endes so, das es vor das JG ging und ich mit einer Weisung nach JGG nach knapp 15 min den Saal verlassen hab. Soweit so gut und alles wie gewünscht erledigt und seitdem auch nichts mehr gehört.
Nun überlege ich seit längerem, mich bei der EFA zu bewerben und zu schauen, ob sich mein Traum vielleicht erfüllen lässt. Da kommt dann aber wieder diese eine Sache ins Spiel, von der ich nicht weiß, ob die mir nicht das Genick brechen könnte.
Was noch wichtig zu erwähnen ist, das ich offiziell nicht vorbestraft bin und auch keine Eintragung ins Führungszeugnis habe. Zudem habe ich auch ca. 1 Jahr nach Abschluss des Verfahrens meinen LAPL gemacht und somit auch eine gültige ZÜP vom LBA bekommen, welche noch ca. 3 Jahre gültig ist.
Hat da jemand zufällig eine Ahnung, wie diese Sachlage gehandhabt wird?
Sind die ZÜPs für unterschiedliche Scheine verschieden, oder wird meine aktuelle theoretisch anerkannt, unabhängig von der Gültigkeitsdauer.
Danke schon mal im vorraus für eure Antworten und always Happy Landings 8) |
|
Nach oben |
|
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
flapfail Goldmember

Anmeldungsdatum: 23.03.2008 Beiträge: 6910 Wohnort: OGLE-2005-BLG-390Lb  |
Verfasst am: Mi Mai 29, 2024 12:29 pm Titel: |
|
|
Eine ZÜP bekommt man nicht vom LBA sondern von der Luftsicherheitsbehörde. (https://www.brd.nrw.de/system/files/media/document/2024-05/20240516_2_26_luftsicherheit_antrag_zuverlaessigkeitsueberpruefung_7_abs_1_nr_4_luftsig_luftfahrer.pdf) - Bezierksregierung Düsseldorf
Eine positive Erledigung ist auch Voraussetzung für eine Beschäftigung bei einer Airline.
Nachdem du eine gültige ZÜP hat würde ich mir keine weiteren Sorgen machen.
Weitere Informationen gibt es Hier:
https://aopa.de/zuverlaessigkeitsueberpruefung-zuep/ _________________ **Happy landings** |
|
Nach oben |
|
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
Maybepilot Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 29.05.2024 Beiträge: 3
 |
Verfasst am: Do Jun 13, 2024 12:15 pm Titel: |
|
|
Danke dir für die Info, aber das beantwortet leider meine Frage nicht so ganz...
Mir geht es darum, ob die EFA da nachfragt (Straffreiheitserklärung) und falls ja, ob es dann ein Problem gibt obwohl ich eine gültige ZÜP habe. Bei z.B. Condor oder AeroLogic steht das in den Voraussetzungen, obwohl ich da auch nicht weiß, ob das dann gleich ein Ausschlusskriterium ist, wenn man mal Mist gebaut hat. Vllt hat da jemand schon Erfahrungen gemacht? Oder kann erzählen was die EFA alles von einem möchte? |
|
Nach oben |
|
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
aboveclouds NFFler

Anmeldungsdatum: 17.06.2024 Beiträge: 26
 |
Verfasst am: Mo Jun 17, 2024 11:35 am Titel: |
|
|
Im Endeffekt kannst du es nur probieren.
Die Frage wird definitiv kommen und dann liegt es an dir, wie du damit umgehst. Ich würde nicht sagen, dass es ein sofortiges Ausschlusskriterium ist (wenn du sogar schon eine ZÜP hast).
Allerdings solltest du dich auf ein Nachbohren der Psychologen gefasst machen. |
|
Nach oben |
|
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
Maybepilot Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 29.05.2024 Beiträge: 3
 |
Verfasst am: Di Jun 18, 2024 10:02 am Titel: |
|
|
Ich glaube auch das mir nichts anderes übrig bleibt, aber trotzdem danke für die Antwort! |
|
Nach oben |
|
 |
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
|
 |
|
 |
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
|
 |