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Steuererklärung für Flugschüler?

 
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Fluxus77
NFFler
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Anmeldungsdatum: 29.07.2017
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: Sa März 11, 2023 10:35 pm    Titel: Steuererklärung für Flugschüler? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

hat hier jemand schon mal Erfahrungen mit Ausbildungskosten in der Steuererklärung für eine Verkehrspilotenlizenz gemacht? Kennt, wer einen empfehlenswerten Steuerberater Smile?

Ich mache eine frozen ATPL Lizenz als zweite Ausbildung nach einem Bachelorstudium, aber musste noch nie eine Steuererklärung erstellen Confused.

Danke und V.G.
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Alt&Neu
Captain
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Anmeldungsdatum: 01.05.2009
Beiträge: 603

BeitragVerfasst am: Di März 21, 2023 12:06 pm    Titel: Antworten mit Zitat

könnte vielleicht klappen ... unter Umständen auch mit Verlustvortrag. Frag Dein Finanzamt oder z.B. die Finanztest... oder eben n Steuerberater, der macht es nicht umsonst.

AUSDRÜCKLICH : DIESER POSTREPLY IST KEINE STEUERLICHE BERATUNG !
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Harald_Jeffler
Senior First Officer
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Anmeldungsdatum: 27.02.2023
Beiträge: 53
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: Di März 21, 2023 12:47 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Rein prinzipiell sollte das als Zweitausbildung gelten, wenn du dein Bachelorstudium denn auch durchgezogen hast. Die genauen Definitionen und wie lange du dein Bachelor machen musstest solltest du im Netz ergooglen können.

Jetzt sollte jedoch differenziert werden ob du das ganze Modular oder Integriert absolvierst. Falls du das ganze modular machst kann zumindest der PPL teil unter umständen als "Privatvergnügen" abgetan werden, wobei du bei entsprechenden Nachweisen auch hier sicher sein solltest.

Keine steuerliche Beratung!
_________________
DLR Test 02.05.2023[✔️]
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tacvbo
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Anmeldungsdatum: 18.07.2010
Beiträge: 62
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: Fr März 24, 2023 6:36 pm    Titel: Antworten mit Zitat

https://www.pilotenausbildung.net/steuerliche-absetzbarkeit/

Unverbindliche Auskunft meines Finanzamtes dazu:

"Wer bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung die mindestens 12 Monate gedauert hat und mit einer Prüfung abgeschlossen wurde, kann die Kosten der Pilotenausbildung in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geltend machen. Auch bereits vor der eigentlichen Ausbildung vorausgesetzt das Ziel ist die Vorbereitung zur Ausbildung. Dann können die Ausbildungskosten in dem Kalenderjahr in dem sie angefallen sind in der Steuererklärung berücksichtigt werden, sollten die Ausbildungskosten das zu versteuernde Einkommen überschreiten, dann können Sie den Differenzbetrag mit einem Verlustvortrag in die nächsten Kalenderjahre übernehmen."
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Fluxus77
NFFler
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Anmeldungsdatum: 29.07.2017
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: Fr März 24, 2023 7:05 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die vielen Tipps.
Ich werde das dann mal über eine Steuersoftware probieren oder im Notfall über einen Steuerberater, hoffentlich wird das nicht zu kompliziert Smile .
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bugspeed
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Anmeldungsdatum: 19.02.2020
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: Sa März 25, 2023 1:41 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Wer ein Bachelorstudium und eine Pilotenausbildung hinter sich bringt, der ist auch im Stande die eigene Steuererklärung zu machen Wink

Informationen, was man alles steuerlich absetzen und als Verlustvortrag zur Geltung bringen kann, findet man im Internet.

EK Kanzlei (https://www.ek-kanzlei.de/download-deck) listet bspw:

• Kosten für den GU–Vorbereitungskurs (Seminarkosten, Fahrt-/Flugkosten, Hotel, Software)
• Schulungskosten
• LBA–Gebühren
• Arbeitsmittel (Fachliteratur, Sonnenbrille, Gehörschutz, Crewgepäck, PC/Laptop + Zubehör, Karten,...)
• Kosten für das Medical
• Doppelte Haushaltsführung
• Zinsen für das Ausbildungsdarlehen
• Beiträge zur Loss of License–Versicherung
_________________
FO A320 FRA
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