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Roster Pilot Kurzstrecke
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martha737
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Anmeldungsdatum: 18.11.2021
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: Do Nov 18, 2021 9:12 pm    Titel: Roster Pilot Kurzstrecke Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

habe hier http://www.pilotenbilder.de/blog/dienstplaene/ein-bericht-von-der-kurzstrecke-ueber-einen-monat-auf-dem-airbus-a320-der-lufthansa/ und hier http://www.pilotenbilder.de/blog/dienstplaene/easy-kurzstrecken-dienstplan-airbus-a320/ zwei Dienstpläne für die Kurzstrecke bei der Lufthansa aus dem Jahr 2008 gefunden. Mir ist aufgefallen, dass man in beiden Dienstplänen bei jedem Umlauf nie an der Heimatbasis übernachtet.

Ist das auch heute noch üblich? Das man auf der Langstrecke Layover hat und logischer Weise auswärts übernachtet, war mir klar. Auf der Kurzstrecke, hätte ich erwartet, dass man an der Heimatbasis übernachtet, damit die Fluggesellschaft Kosten für das Hotel spart.

Danke und Lg
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flapfail
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Anmeldungsdatum: 23.03.2008
Beiträge: 6794
Wohnort: OGLE-2005-BLG-390Lb

BeitragVerfasst am: Do Nov 18, 2021 10:48 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Mittlerweile gibt es kaum noch 5 Tagestouren, meistens ist nach 4 Tagen Schluss. Aussderdem wird innerhalb der Tour auch fallweise an der Homebase übernachtet - etwas , was es früher bei LH nie gab.
Übernachtungen in Hotels gibt es aber trotzdem noch immer (und das wohl auch in Zukunft) in anderen Städten (wo es keine Basis gibt) - wie sollte man sonst einen Frühausgang am Morgen darstellen können, wenn die Crew nicht aus dem Hotel kommt.
Split Duty Regelungen welche Übernachtungen obsolet machen würden, gibt es (wahrscheinlich wegen gewerkschaftlicher Widerstände) - noch - nicht.
Hier könnte man spät in der Nacht landen, und nach einigen Stunden Ruhezeit in einem geeigneten Ruheraum gleich wieder in der früh abfliegen


Zur Info:

Split Duty
Ziel des Split Duty ist es, die zeitliche Beschränkung einer FDZ durch eine innerhalb dieser FDZ liegende Ruhephase verlängern zu können:
 Split Duty darf im „akklimatisierten“ Zustand wie auch im „unbekanntem Akklimatisierungszustand“ angewendet werden.
 Die Pause an Boden...
... hat eine Mindestdauer von 3 Stunden in Folge. 

...umfasst nicht die Zeit, die für Dienste vor und nach dem Flug sowie für den Transit zur Unterkunft vorgesehen ist. Minimal müssen hierfür 30 Minuten berücksichtigt werden. Der Betreiber gibt die tatsächlichen Zeiten in seinem Betriebshandbuch an und berücksichtigt dabei u.a.:
o das Luftfahrzeugmuster
o die Betriebsart
o die Flughafenbedingungen
 Die maximale tägliche Flugdienstzeit (*19 ) kann um bis zu 50% der Pause erhöht werden.
 Einem Split Duty darf keine reduzierte Ruhezeit vorausgehen.
 Die Pause am Boden zählt im vollen Umfang zur FDZ.
 Der Betreiber stellt grundsätzlich eine „geeignete Unterbringung“ (*20) zu Verfügung.
 Wird nur eine allgemeine „Unterbringung“ gestellt (...ist im „unbekanntem Akklimatisierungszustand“ nicht zulässig), wird der Anteil einer Pause, der...
o ...6 Stunden überschreitet bzw. ...
o ...in das Tagesrhythmus-Tief (TRT) eingreift...
...,nicht für eine Erhöhung des FDZ-Limits berücksichtigt.
INFO: Grundsätzlich wird der „unbekannte Akklimatisierungszustand“ nicht ausgeschlossen. Da aber das Tagesrhythmus-Tief nicht bekannt ist, kann die Regel nur so angewendet werden, dass sozusagen der gesamte Tagesverlauf als Tagesrhythmus-Tief betrachtet wird.

*19 in ORO.FTL.205(b)siehe Abschnitt 5
*20 Im Gegensatz zu einer einfachen Unterbringung
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martha737
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Anmeldungsdatum: 18.11.2021
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: Fr Nov 19, 2021 1:39 am    Titel: Antworten mit Zitat

Ok. Vielen Dank für die Antwort.

Also ist es sozusagen immer noch die Regel, dass man auswärts im Hotel übernachtet.

Das würde ja bedeuten, dass es eigentlich keinen Unterschied macht, ob man in Frankfurt oder München wohnt, oder shuttelt, korrekt? Man muss ja dann lediglich einmal anreisen und einmal abreisen. Und das nur ca 4mal? im Monat.
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flapfail
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Anmeldungsdatum: 23.03.2008
Beiträge: 6794
Wohnort: OGLE-2005-BLG-390Lb

BeitragVerfasst am: Fr Nov 19, 2021 8:30 am    Titel: Antworten mit Zitat

martha737 hat folgendes geschrieben:
Ok. Vielen Dank für die Antwort.

Also ist es sozusagen immer noch die Regel, dass man auswärts im Hotel übernachtet.

Das würde ja bedeuten, dass es eigentlich keinen Unterschied macht, ob man in Frankfurt oder München wohnt, oder shuttelt, korrekt? Man muss ja dann lediglich einmal anreisen und einmal abreisen. Und das nur ca 4mal? im Monat.


richtig, ist egal wo man wohnt, FRA und MUC haben ähnliche Patterns
Da es mittlerweile viele Bereitschaften gibt (oft jedes Monat eine),und auch viele Tages und 2-Tagestouren, muss man auf Kurzstrecke ca 5-6 Mal pro Monat anreisen.
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martha737
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Anmeldungsdatum: 18.11.2021
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: Sa Nov 20, 2021 12:09 am    Titel: Antworten mit Zitat

Wie oft hat man denn solche Stand by Einsätze? Ich habe mal was von 2-3 mal im Jahr und meistens so 3-4 Tage gelesen, ist das noch aktuell?

Und kann man, wenn man auswärts wohnt, fast immer 4 Tagestouren fliegen? Hat man da Einfluss drauf?
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flapfail
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Beiträge: 6794
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BeitragVerfasst am: Sa Nov 20, 2021 2:31 am    Titel: Antworten mit Zitat

martha737 hat folgendes geschrieben:
Wie oft hat man denn solche Stand by Einsätze? Ich habe mal was von 2-3 mal im Jahr und meistens so 3-4 Tage gelesen, ist das noch aktuell?

Und kann man, wenn man auswärts wohnt, fast immer 4 Tagestouren fliegen? Hat man da Einfluss drauf?


Nein und Nein.

Stand by /Reserve hat man mittlerweile (fast) jeden Monat. Ein Stand by/Bereitschafts -Pattern dauert von einem Tag bis zu einer Woche

4 tages Touren sind bei den meisten Piloten sehr beliebt.
Um hier mehr Gerechtigkeit zu haben, kann man sich nur eine Tour im Monat aussuchen. Alle anderen Einsätze (also auch Ein-Tagestouren) werden vom Planer zugeteilt.
Als Shuttler bekommt man hinsichtlich der Einsatzplanung keine Vorteile - man wird genauso behandelt wie jemand, der gleich ums Eck wohnt
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martha737
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BeitragVerfasst am: Sa Nov 20, 2021 1:05 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Da muss ich jetzt nochmal etwas genauer nachfragen.

Und zwar erwähnst du ja bereits neben den Standby Einsätzen auch die Rufbereitschaft. Soweit ich weiß, sind beide unterschiedlich. Bei den Standby Einsätzen muss man innerhalb von 1 Stunde am Flughafen sein können. Bei Rufbereitschaft bekommt man spätestens am Vortag bescheid.

Also ist es ja theoretisch nicht notwendig für die Rufbereitschaft anzureisen, weil man ja ggf. noch genug Zeit hat am Vortag anzureisen.

Kannst du bitte noch etwas präzisieren wie viele Standby Einsätze und wie viel Rufbereitschaft man hat?
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flapfail
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Beiträge: 6794
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BeitragVerfasst am: So Nov 21, 2021 7:08 pm    Titel: Antworten mit Zitat

martha737 hat folgendes geschrieben:
Da muss ich jetzt nochmal etwas genauer nachfragen.

Und zwar erwähnst du ja bereits neben den Standby Einsätzen auch die Rufbereitschaft. Soweit ich weiß, sind beide unterschiedlich. Bei den Standby Einsätzen muss man innerhalb von 1 Stunde am Flughafen sein können. Bei Rufbereitschaft bekommt man spätestens am Vortag bescheid.

Also ist es ja theoretisch nicht notwendig für die Rufbereitschaft anzureisen, weil man ja ggf. noch genug Zeit hat am Vortag anzureisen.

Kannst du bitte noch etwas präzisieren wie viele Standby Einsätze und wie viel Rufbereitschaft man hat?


Kann man so nicht 100 % genau sagen….

Ca 9 mal im Jahr sb +
Ca 3 mal im Jahr Rufbereitschaft ( wobei es auch 3 h Rufbereitschaft gibt wo man binnen 3 h am Flughafen sein muss
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martha737
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Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: Do Nov 25, 2021 3:10 am    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Infos.

Inwiefern ist es denn dann überhaupt sinnvoll zu shutteln? Muss man in der Regel 1 Tag vor einem Umlauf anreisen ? Man müsste ja sonst noch vor Dienstbeginn einfliegen, das ist doch sicherlich in der Regel kaum möglich ? Und nach einem Unlauf, wird es doch sicherlich in der Regel auch kaum möglich sein noch einen Flug in die Heimat zu bekommen, so dass man einen Tag länger bleiben muss. Mal abgesehen von dem Hotel Kosten, bei ca 15 Tagen Einsatzzeit im Monat, und 10-12 An- und Abreisetagen, hat man doch nur noch 5 freie Tage zuhause.
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flapfail
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BeitragVerfasst am: Do Nov 25, 2021 8:25 am    Titel: Antworten mit Zitat

Shutteln und Kurzstrecke fliegen ist nunmal nicht Shuttler-freundlich

Entweder zusehen dass man so bald wie möglich auf langstrecke kommt oder -noch besser - zum Diensteinsatzort hinziehen
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martha737
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Anmeldungsdatum: 18.11.2021
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: Do Nov 25, 2021 3:51 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Shuttelst du bzw kennst du jemanden der shuttelt?

Und was genau würde sich denn auf der Langstrecke ändern? Die Standby Einsätze hätte man ja nach wie und an einen Tag eher anreisen und einen Tag später abreisen muss man ja da sicher auch. Apropos, zu welcher Uhrzeit tritt man denn seinen Dienst idR an und wann hört man denn auf?
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flapfail
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Beiträge: 6794
Wohnort: OGLE-2005-BLG-390Lb

BeitragVerfasst am: Do Nov 25, 2021 5:35 pm    Titel: Antworten mit Zitat

martha737 hat folgendes geschrieben:
SApropos, zu welcher Uhrzeit tritt man denn seinen Dienst idR an und wann hört man denn auf?


IdR gibt’s da nicht. Zu jeder Tages und Nachtzeit kann das sein Wink
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