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pilot98 Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 08.05.2019 Beiträge: 2
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Verfasst am: Di März 10, 2020 6:50 pm Titel: Verschärfung der ZüP |
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Vor wenigen Tagen wurde ja die Verschärfung der ZüP beschlossen. Dadurch können nun unter anderem Daten aus dem Erziehungsregister abgerufen werden. Wisst ihr ob man nach dem Abschluss der Ausbildung eine neue ZüP beantragen muss (obwohl die alte noch gültig ist) bevor man den Arbeitsvertrag bei der Airline unterschreibt?
Und wie lange ist die züp als Berufpilot gültig?
Vielen Dank für eure Antworten! |
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max_1997 Senior First Officer
Anmeldungsdatum: 01.12.2018 Beiträge: 50
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Verfasst am: Do März 12, 2020 11:42 pm Titel: |
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Moin!
Die ZÜP muss man spätestens 3 Monate vor Ende der Gültigkeit erneuern. Vor der Anstellung bei einer Airline ist keine neue ZÜP notwendig (es sei denn, sie läuft ab).
Die Gültigkeit beträgt (momentan) 5 Jahre, unabhängig davon, welche Lizenz man besitzt. Es ist aber im Gespräch, zwei verschiedene Versionen einzuführen, mit jeweils 1 und 3 Jahren Gültigkeit, wahrscheinlich für Berufs- und Privatpiloten.
https://www.aerokurier.de/praxis/zuverlaessigkeitsueberpruefung-verschaerfung-statt-abschaffung/ |
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