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Entzug der Lizenz möglich ?

 
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Gordon
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 08.01.2020
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Mi Jan 08, 2020 6:08 pm    Titel: Entzug der Lizenz möglich ? Antworten mit Zitat

Hallo ich bin der Walter ,28, und komme aus Tirol.

Ich hätte hier eine kleine Story zum Schmunzeln und mit einer Fragestellung.

Man stelle sich folgendes Szenario vor:

Ein ATPL-Schüler arbeitet neben seiner ATPL-Ausbildung mittels Vollzeitanstellung in einem mittelständigen Unternehmen. Der Chef dieses Unternehmens ist selbst begeisterter Pilot und Inhaber eines PPL. An einer vor längerer Zeit angestrebten ATPL-Ausbildung scheiterte der Chef kläglich. Als der Chef von der ATPL-Ausbildung des ATPL Schülers erfuhr entstanden gewisse "Gehässigkeiten" möglicherweise aus Eifersucht. Dies führte dazu, dass der Chef den ATPL Schüler unter Einhaltung einer 2 monatigen Kündigungsfrist kündigte.
Da dem ATPL Schüler bereits zu Beginn der Kündigungsfrist das Leben schwer gemacht wurde, entschloss er in den Krankenstand zu gehen und meldete sich wegen einer Geringfügigkeit arbeitsunfähig. ( zb Rückenschmerzen )
Kurz nach der Beendigung der Kündigungsfrist absolvierte der ATPL Schüler seine Ausbildung erfolgreich und hat bereits eine Zusage zu einer Airline.

Der ATPL-Schüler war in seiner Kündigungsfrist , somit beinahe 2 Monate lang im Krankenstand und ging auch da seiner fliegerischen Ausbildung nach.
Nach 21 Tagen Arbeitsunfähigkeit hätte der ATPL Schüler die Arbeitsunfähigkeit seinem AME melden müssen, was er nicht tat, da er in Wirklichkeit nicht krank war, sondern nur die Kündigungsfrist überbrücken wollte.

Vermutlich aus Gehässigkeit möchte der ehemalige Chef der Luftfahrtbehörde einen Brief verfassen, dass der ATPL Schüler innerhalb eines zweimonatigen Krankenstandes seiner fliegerischen Tätigkeit nachkam.

In solchem Falle, mit welchen Konsequenzen müsste hier der ehemalige ATPL Schüler rechnen? Möglicherweise sogar mit einem Enzug der ATPL-Lizenz?

lg Walter
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AsPilot
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 14.08.2018
Beiträge: 231

BeitragVerfasst am: Mi Jan 08, 2020 6:39 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Unschöne Situation, in der sich der hypothetische ATPL-Schüler da unwissentlich manövriert hat. Ich kann die Sorge verstehen, aber dem reinen Wortlaut der Norm nach hat er an sich nicht allzuviel zu befürchten:

AMC1 MED.A.020 (c):
Zitat:
suspension of exercise of privileges: holders of a medical certificate should seek the advice of an AeMC or AME when they have been suffering from any illness involving incapacity to function as a member of the flight crew for a period of at least 21 days.


Ich denke, es ist relevant, warum der ATPL-Schüler genau krank geschrieben war.

Vielleicht hatte der ATPL Schüler ja eine Krankheit, die ihm von der Arbeit abgehalten hat, aber nicht vom Ausbildungsbetrieb (bei körperlichen Tätigkeiten in der Firma wahrscheinlich griffiger als bei einem Bürojob)?

Ansonsten war der ATPL Schüler ja unter Zeugen (Fluglehrer, etc.) nicht schwer krank, sondern hat seinen Arbeitgeber angelogen – das ist nicht nett und ggf. ein zivilrechtliches Problem zwischen dem Arbeitgeber und dem ATPL-Schüler, aber erfüllt ja nicht den "Tatbestand" von MED.A.020.

Generell sollte sich der ATPL-Schüler angesichts der Schwere der möglichen Auswirkungen auf seine junge Karriere auch schon präventiv, also vor einer möglichen Eskalation, durch einen Licensing-vertrauten Anwalt beraten lassen. Die lokale Pilotengewerkschaft (je nach Land) kann sicher einen kompetenten Ansprechpartner vermitteln.
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