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Ärztliche Schweigepflicht

 
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Respekta
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 31.03.2019
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: So März 31, 2019 5:01 am    Titel: Ärztliche Schweigepflicht Antworten mit Zitat

Guten Morgen Smile

Ich habe vor dieses Jahr meinen Segelflugschein zu machen und musste dafür letzte Woche ein Dokument mit verschiedenen medizinischen Fragen ausfüllen. Dabei ist mir aufgefallen, dass man seinen Arzt nicht ausdrücklich von der Schweigepflicht entbindet. Mich würde nur interessieren, ob das LBA, Daten/ Informationen von der Krankenkasse bzw. dem Arzt einholen kann bzw. darf, ohne dass man ausdrücklich eine Einwilligung erteilt ?

Danke Smile
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flapfail
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Anmeldungsdatum: 23.03.2008
Beiträge: 6787
Wohnort: OGLE-2005-BLG-390Lb

BeitragVerfasst am: So März 31, 2019 9:26 am    Titel: Antworten mit Zitat

Auf dem Medical Formular (Erstmedical UND jede Verlängerungsuntersuchung) MUSST du diese Erklärung unterschreiben:

Erklärung: Hiermit erkläre ich, dass ich die obigen Angaben sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen vollständig und wahrheitsgemäß abgegeben und weder wichtige Informationen verschwiegen noch irreführende Angaben gemacht habe. Mir ist bewusst, dass mir die Genehmigungsbehörde die Erteilung eines Tauglichkeitszeugnisses verweigern oder mir ein bereits erteiltes Tauglichkeitszeugnis entziehen kann, wenn ich falsche oder irreführende Angaben im Zusammenhang mit diesem Antrag mache oder es unterlasse, die medizinischen Informationen freizugeben. Weitere nach nationalen Rechtsvorschriften zu ergreifende Maßnahmen bleiben unberührt.


Einwilligung zur Weitergabe der medizinischen Informationen:

Hiermit willige ich in die Weitergabe sämtlicher Informationen des Berichtes und einzelner oder aller Anlagen an den flugmedizinischen Sachverständigen und ggf. den medizinischen Sachverständigen der Genehmigungsbehörde ein. Ich nehme zur Kenntnis, dass diese Unterlagen oder die elektronisch gespeicherten Daten für den Abschluss der medizinischen Beurteilung Verwendung finden und in den Besitz der Genehmigungsbehörde übergehen und dort unter der Maßgabe verbleiben, dass mir oder meinem Arzt entsprechend den nationalen Rechtsvorschriften Zugang gewährt wird. Die ärztliche Schweigepflicht wird jederzeit gewährleistet.



Damit sollte klar sein, dass Deine Daten weitergegeben werden können.
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Respekta
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 31.03.2019
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: So März 31, 2019 10:03 am    Titel: Antworten mit Zitat

Ich entbinde aber meinen Arzt mit diesem Dokument nicht ausdrücklich von der Schweigepflicht, nur die Weitergabe von den Informationen, die ich ( pflichtgemäß ) zu Papier getragen habe..

Diese Informationen dürfen weitergeleitet werden, aber nicht die, welche ich in der Vegangenheit unabhängig davon bei meinem Arzt gemacht habe.
Verstehe ich das richtig ?
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flapfail
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Anmeldungsdatum: 23.03.2008
Beiträge: 6787
Wohnort: OGLE-2005-BLG-390Lb

BeitragVerfasst am: So März 31, 2019 10:17 am    Titel: Antworten mit Zitat

Du willigst hier die Weitergabe von Informationen ein, und im letzten Satz steht, dass die ärztliche Schweigepflicht davon unberührt ist.
Alleine das ist für mich schon ein Widerspruch. Ich sehe diese undurchsichtige Bestimmung höchst problematisch, denn damit kann der Fliegerarzt alles das weiterleiten, was er z.b. von Fachärzten erhalten hat.
Was für eine ärztliche Schweigepflicht ist das denn? Confused
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