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Martin Dumont
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Anmeldungsdatum: 06.12.2018
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: So Apr 07, 2019 9:07 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Okay danke, jetzt konnte ich fast alle Fragen beantworten. Nur eine Frage ist noch offen. Auch im Kollektivvertrag Kapitel 56 finde ich keine Unterscheidung zwischen Kurz- und Langstrecke. Sprich Gehalt FO Kurz- und Langstrecke ist gleich?
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flapfail
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Anmeldungsdatum: 23.03.2008
Beiträge: 6787
Wohnort: OGLE-2005-BLG-390Lb

BeitragVerfasst am: Mo Apr 08, 2019 6:57 am    Titel: Antworten mit Zitat

so ist es

Warum sollte man bei einem mehr verdienen als beim anderen?
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Martin Dumont
NFFler
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Anmeldungsdatum: 06.12.2018
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: Mo Apr 08, 2019 11:45 am    Titel: Antworten mit Zitat

Prinzipiell finde ich das Ok. Bei Lufthansa wird eben unterschieden, wenn ich es richtig weiß.
Man könnte Jetlag, Höhenstrahlung, Nachtflüge anführen, aber Langstrecke hat im Gegenzug natürlich auch Vorteile.
War nur rein aus Interesse
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flapfail
Goldmember
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Anmeldungsdatum: 23.03.2008
Beiträge: 6787
Wohnort: OGLE-2005-BLG-390Lb

BeitragVerfasst am: Mo Apr 08, 2019 12:14 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Martin Dumont hat folgendes geschrieben:
Bei Lufthansa wird eben unterschieden, wenn ich es richtig weiß.
Man könnte Jetlag, Höhenstrahlung, Nachtflüge anführen, aber Langstrecke hat im Gegenzug natürlich auch Vorteile.


Eigentlich hat man auf der Kurzstrecke mehr arbeit als auf Langstrecke. Daher finde ich es ungerecht, auf LR mehr zu verdienen - für weniger arbeit.
Vor 30 jahren hat man diese Ungerechtigkeit bei LH abgeschafft, und man verdiente auf SR und LR gleich viel. Warum man das jetzt beim PPV wieder geändert hat ist mir unverständlich:

FO und SFO auf den Flugzeugmustern A330, A340, A350, A380, B777 und
B747 erhalten - auch bei Musterkombinationen - eine Zulage.

Die monatliche Zulage für FO auf diesen Flugzeugmustern beträgt 1.945,60 €6 und die Zulage für SFO auf diesen Flugzeugmustern beträgt 2.764,80 € .



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