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Respekta Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 31.03.2019 Beiträge: 3
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Verfasst am: So März 31, 2019 5:01 am Titel: Ärztliche Schweigepflicht |
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Guten Morgen
Ich habe vor dieses Jahr meinen Segelflugschein zu machen und musste dafür letzte Woche ein Dokument mit verschiedenen medizinischen Fragen ausfüllen. Dabei ist mir aufgefallen, dass man seinen Arzt nicht ausdrücklich von der Schweigepflicht entbindet. Mich würde nur interessieren, ob das LBA, Daten/ Informationen von der Krankenkasse bzw. dem Arzt einholen kann bzw. darf, ohne dass man ausdrücklich eine Einwilligung erteilt ?
Danke |
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flapfail Goldmember
Anmeldungsdatum: 23.03.2008 Beiträge: 6797 Wohnort: OGLE-2005-BLG-390Lb |
Verfasst am: So März 31, 2019 9:26 am Titel: |
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Auf dem Medical Formular (Erstmedical UND jede Verlängerungsuntersuchung) MUSST du diese Erklärung unterschreiben:
Erklärung: Hiermit erkläre ich, dass ich die obigen Angaben sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen vollständig und wahrheitsgemäß abgegeben und weder wichtige Informationen verschwiegen noch irreführende Angaben gemacht habe. Mir ist bewusst, dass mir die Genehmigungsbehörde die Erteilung eines Tauglichkeitszeugnisses verweigern oder mir ein bereits erteiltes Tauglichkeitszeugnis entziehen kann, wenn ich falsche oder irreführende Angaben im Zusammenhang mit diesem Antrag mache oder es unterlasse, die medizinischen Informationen freizugeben. Weitere nach nationalen Rechtsvorschriften zu ergreifende Maßnahmen bleiben unberührt.
Einwilligung zur Weitergabe der medizinischen Informationen:
Hiermit willige ich in die Weitergabe sämtlicher Informationen des Berichtes und einzelner oder aller Anlagen an den flugmedizinischen Sachverständigen und ggf. den medizinischen Sachverständigen der Genehmigungsbehörde ein. Ich nehme zur Kenntnis, dass diese Unterlagen oder die elektronisch gespeicherten Daten für den Abschluss der medizinischen Beurteilung Verwendung finden und in den Besitz der Genehmigungsbehörde übergehen und dort unter der Maßgabe verbleiben, dass mir oder meinem Arzt entsprechend den nationalen Rechtsvorschriften Zugang gewährt wird. Die ärztliche Schweigepflicht wird jederzeit gewährleistet.
Damit sollte klar sein, dass Deine Daten weitergegeben werden können. _________________ **Happy landings** |
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Respekta Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 31.03.2019 Beiträge: 3
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Verfasst am: So März 31, 2019 10:03 am Titel: |
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Ich entbinde aber meinen Arzt mit diesem Dokument nicht ausdrücklich von der Schweigepflicht, nur die Weitergabe von den Informationen, die ich ( pflichtgemäß ) zu Papier getragen habe..
Diese Informationen dürfen weitergeleitet werden, aber nicht die, welche ich in der Vegangenheit unabhängig davon bei meinem Arzt gemacht habe.
Verstehe ich das richtig ? |
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flapfail Goldmember
Anmeldungsdatum: 23.03.2008 Beiträge: 6797 Wohnort: OGLE-2005-BLG-390Lb |
Verfasst am: So März 31, 2019 10:17 am Titel: |
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Du willigst hier die Weitergabe von Informationen ein, und im letzten Satz steht, dass die ärztliche Schweigepflicht davon unberührt ist.
Alleine das ist für mich schon ein Widerspruch. Ich sehe diese undurchsichtige Bestimmung höchst problematisch, denn damit kann der Fliegerarzt alles das weiterleiten, was er z.b. von Fachärzten erhalten hat.
Was für eine ärztliche Schweigepflicht ist das denn? _________________ **Happy landings** |
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