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Teilzeitregelung in Österreich
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Fly787
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BeitragVerfasst am: Sa Feb 09, 2019 12:50 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Noch gar nicht. Meine Frau ist in unserer Familie der Hauptverdiener und ich möchte mich bei 50% um die Kinder kümmern.
Ich möchte mich als RE bewerben. Im Tarifvertrag sehe ich zwar, dass es Teilzeitmodelle gibt, aber nicht, ob diese auch realistisch zu bekommen sind.
Ich würde 1 oder 2 Jahre voll arbeiten und dann meinen Wunsch äußern.
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flapfail
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BeitragVerfasst am: Sa Feb 09, 2019 12:54 pm    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Fly787"]Noch gar nicht. Meine Frau ist in unserer Familie der Hauptverdiener und ich möchte mich bei 50% um die Kinder kümmern. /[quote]

Da hat Lufthansa wesentlich bessere Angebote für diesen Fall. Da hast du 100 % Chancen, für die Kinderaufzucht 50 % TZ zu bekommen
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Fly787
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BeitragVerfasst am: Sa Feb 09, 2019 1:12 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist mir bewusst und das werde ich auch versuchen. Nur möchte ich mich ebenfalls bei AUA, Eurowings, etc. bewerben und diese sitzen in Österreich. Stehen auch hier die Chancen gut 50% Teilzeit als junger FO zu bekommen, oder sind die Teilzeitmodelle bei den Airlines in Österreich für die älteren reserviert.
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flapfail
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BeitragVerfasst am: Sa Feb 09, 2019 3:33 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Fly787 hat folgendes geschrieben:
Das ist mir bewusst und das werde ich auch versuchen. Nur möchte ich mich ebenfalls bei AUA, Eurowings, etc. bewerben und diese sitzen in Österreich. Stehen auch hier die Chancen gut 50% Teilzeit als junger FO zu bekommen, oder sind die Teilzeitmodelle bei den Airlines in Österreich für die älteren reserviert.

Da musst du jemand fragen der dort arbeitet. Feafly hat das ja auch schon beantwortet
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Fly787
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BeitragVerfasst am: Sa Feb 09, 2019 4:23 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage ist: Gibt es bei AUA oder EWE viele Piloten die gerne Teilzeit hätten, diese aber nicht bekommen?
Sowas bekommt man ja evtl mit, wenn man dort fliegt.
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flapfail
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BeitragVerfasst am: Sa Feb 09, 2019 5:07 pm    Titel: Antworten mit Zitat

fleafly hat folgendes geschrieben:
das wird wohl eine Frage wie lange du schon bei der AUA arbeitest Rolling Eyes


Teilzeit steht doch jedem zu, und ist auch so gesetzlich geregelt. Dass es von Deiner Seniorität abhängig ist wäre ja eigentlich diskriminierend. Wenn Du dann die Teilzeit einklagst gewinnst du sicher- so ist es zumindest in D Wink
Ist das in Ö nicht so? Und hier im besonderen bei der AUA? Confused
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Fly787
Gast





BeitragVerfasst am: Sa Feb 09, 2019 5:26 pm    Titel: Antworten mit Zitat

[quote]Teilzeit steht doch jedem zu, und ist auch so gesetzlich geregelt. Dass es von Deiner Seniorität abhängig ist wäre ja eigentlich diskriminierend. Wenn Du dann die Teilzeit einklagst gewinnst du sicher- so ist es zumindest in D [/quote]

Was das angeht, sind die Arbeitnehmerrechte glaube ich in Deutschland vorbildlich im Vergleich zu anderen Europäischen Ländern.
Wie es in Österreich gehandhabt wird, würde mich sehr interessieren. Ob hier Klagen beim Teilzeitwunsch hilft, weiß ich nicht. Das ist die Frage. Bzw. ob es auch ohne Klagen genehmigt wird.

Ich würde es auch als diskriminierend ansehen, weil es quatsch wäre, wenn meine Frau auf Teilzeit reduzieren muss, weil es bei mir nicht geht. Und beide Vollzeit ist ebenso quatsch, weil wir finanziell zurecht kommen und es familiär Probleme verursachen würde. Für wen sollte ich das tun? Damit das Wertegerüst meines Nachbars nicht einstürzt?

Aus diesem Grund möchte ich mich vorab informieren, weil ich mich zuerst dort bewerben möchte, wo eine 50% Tätigkeit möglich ist.
Bei Lufthansa in D ist das auch als senioritätsjunger FO kein Problem, bei AUA und EWE weiß ich es nicht. Aber vllt ja einer von euch? Smile
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flapfail
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BeitragVerfasst am: Sa Feb 09, 2019 6:17 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Fly787 hat folgendes geschrieben:


Was das angeht, sind die Arbeitnehmerrechte glaube ich in Deutschland vorbildlich im Vergleich zu anderen Europäischen Ländern.
Wie es in Österreich gehandhabt wird, würde mich sehr interessieren.


In Ö ist nur die Elternteilzeit gesetzlich geregelt.

Die Elternteilzeit ist eine gesetzlich geregelte Teilzeitmöglichkeit bis zum siebenten Geburtstag des Kindes. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es einen Rechtsanspruch auf diese Elternteilzeit und unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer freiwillig vereinbarten Elternteilzeit. Zu beiden Varianten sind auch Durchsetzungsmöglichkeiten geregelt. Sonstige Teilzeiten sind reine Vereinbarungssache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Auf sie besteht kein Rechtsanspruch.
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Fly787
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BeitragVerfasst am: So Feb 10, 2019 1:03 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Sonstige Teilzeiten sind reine Vereinbarungssache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber


Weiß hier jemand von AUA und Eurowings, wie das dann in der Praxis aussieht? Teilzeit wird problemlos genehmigt, oder es wird sich quer gestellt?
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fleafly
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BeitragVerfasst am: Mo Feb 11, 2019 11:49 am    Titel: Antworten mit Zitat

Erst mal muss eine Teilzeit-Stelle ausgeschrieben sein auf die man sich bewerben kann. Einfach so Teilzeit zu fordern geht in Ö nicht.

Schulpflichtige Kinder, Alter und Seniorität sind wichtige Variablen wenn es soweit ist.

... um es kurz zu halten.
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domdom01
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BeitragVerfasst am: Mo Feb 11, 2019 3:45 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich meine, "Elternteilzeit" ist jedenfalls auch in AT ein gesetzlich geregelter Anspruch. Die Voraussetzungen müssen erfüllt sein (zB. muss man bereits mehr als 3 Jahre im Betrieb arbeiten, Betrieb >20 Mitarbeiter, Kinder im gemeinsamen Haushalt leben etc. etc.)

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann der AG auch nicht nein sagen.

Edit: google doch mal, ist zB auf der Seite der Arbeiterkammer gut beschrieben. Nähere Auskünfte erteilt dann wenn es soweit ist der Betriebsrat Wink
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MD11
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flapfail
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BeitragVerfasst am: Mo Feb 11, 2019 5:03 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Da ist mir aber ein Arbeitgeber in D 100 mal lieber, denn da hat JEDER Rechtsanspruch auf Teilzeit. Österreich ist da echt ein Land der 3. Welt Laughing Laughing
ebenso ist auch das system der 6 Steuerklassen in D viel besser als das Ein-Klassen System in Ö.
Da bleibt einem als verheirateter mit Kindern wesentlich mehr netto, als man in Ö hat (auch wenn man das 13. und 14. Monatsgehalt da mit einrechnet Rolling Eyes )
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