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LASIK Augenlaseroperation

 
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Squawk38
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 29.05.2018
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Di Mai 29, 2018 3:14 pm    Titel: LASIK Augenlaseroperation Antworten mit Zitat

Servus Leute,

ich bin kurz davor mich bei der EFA für den ATPL Kurs zu bewerben.
Nun war ich vor Kurzem bei einem Optiker und habe meine Dioptrienwerte checken lassen. Bezüglich der Dioptrien liege ich noch im Toleranzbereich, jedoch biin ich mit meiner Hornhautverkrümmung leicht drüber.
Ich weiß, ich bin nicht der erste, der das fragt, aber habe sonst nirgendwo eine klare Antwort dazu gefunden:

Wenn ich meine Augen lasern lasse, um meine Hornhautverkrümmung zu korrigieren, bin ich dann noch für ein Med Clas 1 geeignet?
Viele sagen, dass das im Einzelfall immer der Fliegerarzt entscheidet.

Bin momentan noch im Praktikum bei der LH und würde mich nach meinem Praktikum bewerben.

Müsste bei meiner Bewerbung meine Hornhautverkrümmung schon korrigiert sein?

Ich würde mich freuen, wenn einer, der sich wirklich damit auskennt, mir eine klare Antwort geben könnte oder im Idealfall mir sagen könnte, wo sowas klar definiert ist.

Vielen Dank an alle im Voraus! Smile
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Gnorts
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 10.05.2013
Beiträge: 106

BeitragVerfasst am: Di Mai 29, 2018 8:51 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,


schaust du hier: https://www.caa.co.uk/Aeromedical-Examiners/Medical-standards/Pilots-(EASA)/Conditions/Visual/Guidance-following-eye-surgery/

Prinzipiell hab ich das so verstanden (Falls es jemand genauer weiß, korrigiert mich bitte), dass du durch die OP erstmal die Flugtauglichkeit verlierst, aber von einem zertifizierten Augenarzt nach einer gewissen Zeit wieder "fit to fly" geschrieben werden kannst.

Bei der von dir angesprochenen LASIK wäre die Zeitperiode 3 Monate. Wenn danach die Anforderungen stabil eingehalten werden erhältst du deine Tauglichkeit zurück. Also entscheidet, wie du geschrieben hast, der Arzt nach Einzelfalluntersuchung.

Nach diesen Operationen besteht nun einmal ein kleines Risiko, dass Blendfähigkeit, konstante Weitsicht oder andere Faktoren sich nicht wieder vollständig erholen und das muss vom Arzt ausgeschlossen werden.

Beste Grüße
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Squawk38
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 29.05.2018
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Mi Mai 30, 2018 12:41 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antwort.

Also ich habe meine Bewerbung ja noch nicht abgeschick, dementsprechend würde es ja wie folgt am meisten Sinn machen:

1. Ich unterziehe mich der Augenlaser OP
2. Nach 3 Monaten lasse ich mich beim Arzt abchecken.
3. Erst dann bewerbe ich mich bei der EFA, um sicher zu gehen.

Oder Variante B:

1.Ich bewerbe mich jetzt cshon bei der EFA.
2. Ich mache die BU.
3. Erst dann gehe ich in die OP.
4. Dann folgt die FQ etc....

Damit ich hier nicht falsch verstanden werde: Die Laser-OP wollte ich so oder so machen. Also die mache ich jetzt nicht nur, weil ich mich bei der EFA bewerben will Very Happy Smile

Was würdest du/ihr mir raten?

Vielen Dank schon mal! Smile
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Alexh
Captain
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Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 756
Wohnort: Süddeutschland

BeitragVerfasst am: Mi Mai 30, 2018 2:53 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit ich weiß gibt es allerdings Airlines bei denen du dich mit gelaserten Augen nicht mehr bewerben kannst, bei LH war das zumindest mal so.

Gruß Alex
_________________
Stur lächeln und winken, Männer! Lächeln und winken!
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