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Wichtige Fragen zur Bewerbung bei der LH

 
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Kruemmelmonster
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BeitragVerfasst am: Mi Jul 20, 2005 6:13 pm    Titel: Wichtige Fragen zur Bewerbung bei der LH Antworten mit Zitat

Hi,
habe im Juli 2005 mein - schlechtes - Abi gemacht und wollte mich jetzt bei der Lufthansa als Pilotenanwärter bewerben. Technisches Verständnis, Englisch etc. ist vorhanden, auch wenn das auf dem Zeugnis anders aussieht, aber ich war schlicht und einfach gesagt stinkfaul Rolling Eyes
Problem Nr. 1 ist, die Infotage für dieses Jahr sind schon alle ausgebucht. Kann man sich auch bewerben, ohne daran teilgenommen zu haben bzw. ist das empfehlenswert? Und Nr.2 ist, dass man für die Bewerbung eine Bescheinigung der Bundeswehr braucht, dass man ausgemustert worden ist. Ich bin garnicht von der BW angeschrieben worden, wurde also auch nicht gemustert und habe ergo auch keine Bescheinigung. Was soll ich in diesem Fall machen? Und noch was, gesetz den Fall, man wäre aufgrund von Knieproblemen ausgemustert, wäre das für die LH ein Grund, einen abzulehnen wegen dieser Knieprobleme?

Fragen über Fragen Very Happy
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MasterCaution
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Anmeldungsdatum: 06.10.2003
Beiträge: 740

BeitragVerfasst am: Mi Jul 20, 2005 6:44 pm    Titel: Antworten mit Zitat

1.) Ein Besuch auf dem Infotag ist sicherlich nicht schlecht, aber kein muss.

2.) Du brauchst einen Nachweis, dass du Wehr-,Zivildienst geleistet hast oder ausgemustert worden bist, damit du nicht plötzlich in oder nach der Ausbildung eingezogen wirst. Wirst daher den Anruf beim Kreiswehrersatzamt nicht vermeiden können.

3.) "Knieprobleme" ist zu undifferenziert. Außerdem kann dir da nur der medizinische Dienst in FRA eine SICHERE Auskunft geben. JAR - FCL könnte Hinweise geben, ist aber nicht in allen Punkten das Mass der Dinge in FRA.
_________________
BU, FQ , Medical, BRE I, PHX, BRE II, ATPL, PA42, B737, A320, FI(A), B747
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Krähe
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Anmeldungsdatum: 21.07.2004
Beiträge: 36
Wohnort: FRA

BeitragVerfasst am: Do Jul 21, 2005 6:58 am    Titel: Re: Wichtige Fragen zur Bewerbung bei der LH Antworten mit Zitat

Kruemmelmonster hat folgendes geschrieben:

Problem Nr. 1 ist, die Infotage für dieses Jahr sind schon alle ausgebucht. Kann man sich auch bewerben, ohne daran teilgenommen zu haben bzw. ist das empfehlenswert?


Moin,

die beiden Infotage im September (BRE) und November (FRA) sind noch nicht ausgebucht . Man kann sich dafür erst ab Anfang August anmelden. Das ist auf der LH-Homepage unglücklich formuliert. Da hast Du also noch alle Chancen.

Grüße,
Krähe
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Kruemmelmonster
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BeitragVerfasst am: Do Jul 21, 2005 10:04 am    Titel: Antworten mit Zitat

Ui, das klingt doch gut. Ich hab mich nämlich schon schwarz geärgert, dass ich solange gewartet hab Rolling Eyes
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Creave
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Anmeldungsdatum: 18.11.2003
Beiträge: 609

BeitragVerfasst am: Fr Jul 22, 2005 2:34 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Teilnahme an den Infotagen ist definitv nicht obligatorisch. Das kann man machen, ist aber kein Voraussetzung.

Da ist die Sache mit der Bescheinigung schon weitaus wichtiger. (Wundersam, dass du nie angeschrieben wurdest..du hast nicht zufällig 2/3 Brüder, die schon Dienst geleistet haben, oder? Ansonsten lass dir das bescheinigen und fertig).
Die Bescheinigung musst du auch glaub ich nicht gleich zur Bewerbung mitschicken glaube ich. (Nähere Infos -> lufthansa-pilot.de)

Und was die Musterung betrifft.. generell ist es häufig so, dass ausgemusterte Leute trotzdem ihr class 1 Medical bekommen, aber es ist halt jeder Fall verschieden. Wenn dein Knie richtig am Arsch ist, dann könnte es knapp werden. Wenn du nur mal ne Miniskus-Op oder sowas hattest, dürfte das durchaus gehen..meine persönliche Einschätzung. Zur Nor halt, wie MC schon sagt - in FRA anrufen!

Würde mich übrigens so schnell wie möglich bewerben - Denke an die Wartezeit bis zur BU, FQ, Lehrgangsstart..
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Kruemmelmonster
Gast





BeitragVerfasst am: Fr Jul 22, 2005 2:49 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
also, ich hab keine Brüder. Problem ist, dass man bei der Online Bewerbung das Datum angeben muss, wann diese Bescheinigung ausgestellt worden ist. Habe jetzt vor mir einen Wisch von meinem Orthopäden zu holen, und damit dann zur BW zu gehen, in der Hoffnung das ich damit ausgemustert werde. Dann sollte ich die Bescheinigung haben und kann mich bei der LH bewerben.
Die Verletztung war keine OP, es ist eine Kniegelenkentüzundung gewesen, die dazu geführt hat, dass ich längere Zeit keine ungeleichmäßigen Bewegungen mit meinem Knie machen kann. Also Sachen wie Fußball gehen nicht längere Zeit, Laufen und Rudern beispielsweise ist absolut kein Problem.
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Creave
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Anmeldungsdatum: 18.11.2003
Beiträge: 609

BeitragVerfasst am: Sa Jul 23, 2005 10:25 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hm ja also meiner Einschätzung nach sollte das noch mit dem Medical vereinbar sein.

Jedoch zu der Bescheinigung: Die BW stellt solche Bescheinigungen nur für denn Fall aus, dass man wirklich ausgemustert wird (d.h. T5).
Wenn man T3 oder T4 gemuster wird, ist man nur "auf unbestimmte Zeit zurückgestellt".
Man bekommt also keinen Wisch, der einem sagt, dass man niemals mehr mit einem Einzug zu rechnen hat von der BW (das ist zumindest meine Erfahrung).

Das reicht der LH jedoch nicht.
Das bedeutet - Wenn du T3 gemustert werden solltest musst du erst den Dienst an der Waffe verweigern um dann vom Zivildienstamt eine entsprechende Bescheinigung zu bekommen. (Die machen das nämlich).

Möglicherweise kannst du dich aber schon vorher bewerben, ohne da genau bescheid zu wissen. Ruf am besten mal in Bremen an und frag z.B. den Bäumler ob und wie das möglich wäre.

Hoffe ich konnte dir weiterhelfen

Gruß
Creave
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Romeo.Mike
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Anmeldungsdatum: 04.02.2003
Beiträge: 4355

BeitragVerfasst am: Sa Jul 23, 2005 11:38 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

also ich hab nach der T3 Musterung zum 21. Geburtstag einen Antrag auf Befreiung vom Wehrdienst gestellt und wurde dann von der Wehrpflicht befreit.
Vor dem 21. Geburtstag wird man zurückgestellt und sobald man 21 Jahre alt ist, kann man sich vom Wehrdienst befreien lassen.


In dem Heft "Neuregelung der Einberufung zum Grundwehrdienst ab dem Diensteintrittstermin Juli 2003" steht folgendes unter dem Punkt 1 drin:

Taugliche Wehrpflichtige, die den Verwendungsgrad "T 3" haben, also wehrdienst- und verwenddungsfähigkeit mit Einschränkungen in der Grundausbildung und für bestimmt Tätigkeiten sind, werden künftig erst nachrangig zum Grundwehrdienst einberufen. Der Bedarf der Streitkräfte an Grundwehrdienstleistenden wird somit vorrangig mit T 1- und T 2-Gemusterten gedeckt.

Um diesen jungen Wehrpflichtigen Planungssicherheit zu geben, erhalten sie auf ihren Antrag und nach einer entsprechenden Bedarfsprüfung von ihrem Kreiswehrersatzamt die schriftliche Bestätigung, dass sie zunächst für die Dauer von 2 Jahren nicht mit einer Einberufung zum Grundwehrdienst rechnen müssen. Damit können sie besser ihre familiäre wie auch ihre berufliche und sonstige Lebensplanung betreiben.

Vollenden sie innerhalb dieser 2-Jahres-Frist ihr 23. Lebensjahr, erhalten sie eine unbefristete Nichtheranziehungszusage.

Auch hier gilt: Wünscht ein T3 gemusterter Wehrpflichtiger seine Enberufung zum Grundwehrdienst oder freiwillig zusätzlichen Wehrdienst, kann er wie bisher wunschgemäß einberufen werden.



---------------

Ich hab das Wichtigste mal fett geschrieben.

Also ab T3 kann man sich nach dem 21. Lebensjahr für immer vom Wehrdienst befreien lassen und genau so einen Zettel hab ich auch bei mir zu Hause liegen, der mir genau das sagt.


Gruß

Romeo Mike
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Krähe
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Anmeldungsdatum: 21.07.2004
Beiträge: 36
Wohnort: FRA

BeitragVerfasst am: Mo Jul 25, 2005 6:56 am    Titel: T3 Antworten mit Zitat

Moin zusammen,

T3 Musterungen gibt´s doch gar nicht mehr und bei Spekulationen über KO-Kriterien im Medical würde ich mich als Nicht-Mediziner sehr bedeckt halten, Creave; da haben sich schon einige Hoffnungsfrohe auf den letzten Metern verabschiedet.

Im Übrigen werden Infotage sehr wohl als Plus-Punkt von den Auswahlkapitänen gewertet - auch wenn die Teilnahme kein "must" ist.

Grüße, Krähe
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