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Mindestgröße und Tattoo

 
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mrxkpf
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 26.01.2018
Beiträge: 2
Wohnort: Wien

BeitragVerfasst am: Fr Jan 26, 2018 9:45 pm    Titel: Mindestgröße und Tattoo Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich hab im März meine BU und wollte mal fragen wie das mit der Mindestgröße aussieht. Ich bin 1,63m groß und hab mich für die AUA beworben, welche eine Mindestgröße von 1,65m fordert.
Swiss würde ja nur eine Mindestgröße von 1,60m fordern. Wisst ihr, ob ich mich nach *hoffentlich* bestandener BU, nochmals bei SWISS bewerben darf, sollte sich die AUA in den nächsten Schritten wegen meiner Größe gegen mich entscheiden? Oder glaubt ihr, dass die bei den 2cm ein Auge zudrücken?

Außerdem hab ich ein Tattoo am Handgelenk. Es handelt sich um ein 1cm kleines Herz. Wird das ein Stolperstein sein?

Naja, die optimalen körperlichen Voraussetzungen bringe ich wahrscheinlich nicht mit, hoffentlich geht mein Traum trotzdem in Erfüllung.

Danke für Eure Hilfe Smile
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Groundworker
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Anmeldungsdatum: 25.08.2017
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: Fr Jan 26, 2018 9:55 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Bei der Medizinischen Untersuchung kannst du ja später die Fersen ein wenig anheben. Es geht dabei allerdings nicht um "ein Auge zudrücken" sondern darum dass dein späterer Arbeitsplatz einfach zu groß für dich sein könnte und du damit deinen Beruf nicht korrekt ausüben kannst bzw. dadurch gefährliche Situationen entstehen können. Wenn AUA 1,65 m sagt dann meinen die auch 1,65 m. Solange das Tattoo halbwegs diskret ist sollte das kein Problem sein.
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RedEagle_AUT
Captain
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Anmeldungsdatum: 15.10.2016
Beiträge: 104
Wohnort: Österreich

BeitragVerfasst am: Fr Jan 26, 2018 10:05 pm    Titel: Re: Mindestgröße und Tattoo Antworten mit Zitat

mrxkpf hat folgendes geschrieben:
Hallo!

Ich hab im März meine BU und wollte mal fragen wie das mit der Mindestgröße aussieht. Ich bin 1,63m groß und hab mich für die AUA beworben, welche eine Mindestgröße von 1,65m fordert.
Swiss würde ja nur eine Mindestgröße von 1,60m fordern. Wisst ihr, ob ich mich nach *hoffentlich* bestandener BU, nochmals bei SWISS bewerben darf, sollte sich die AUA in den nächsten Schritten wegen meiner Größe gegen mich entscheiden? Oder glaubt ihr, dass die bei den 2cm ein Auge zudrücken?

Außerdem hab ich ein Tattoo am Handgelenk. Es handelt sich um ein 1cm kleines Herz. Wird das ein Stolperstein sein?

Naja, die optimalen körperlichen Voraussetzungen bringe ich wahrscheinlich nicht mit, hoffentlich geht mein Traum trotzdem in Erfüllung.

Danke für Eure Hilfe Smile


Soweit ich weiß, kann in manchen Grenzfällen, deine Eignung bzgl. der Körpergröße auch Mithilfe von Probesitzen im Cockpit festgestellt werden, ob du alle Schalter, etc. problemlos erreichst.
Die meisten Cockpits bzw. die Rudder Pedals, Sitze, und Armlehnen sind vielseitig Höhenverstellbar, somit sollte das kein Problem sein, aber die Airline kann ihre Voraussetzungen natürlich selbst festlegen.
Wenn du Pech hast, kommst du da auch nicht drum herum. Aber am besten einfach mit der AUA oder dem Medizinischen Dienst sprechen.

Bezüglich SWISS, das ist kein Problem, AUA (und der LH Konzern) bzw. SWISS haben ein eigenes Testverfahren und schließen sich Gegenseitig nicht aus.
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LOWI_INN
Captain
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Anmeldungsdatum: 24.10.2015
Beiträge: 172
Wohnort: AT

BeitragVerfasst am: Fr Jan 26, 2018 10:24 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Am besten du lässt deine Körpergröße nur morgens messen, da ist man nämlich bis zu 2 cm größer als z.B. am Nachmittag, da sich die Bandscheiben in der Nacht entspannen. Vielleicht reicht es ja dann zu den 165 cm. Ansonsten Dehnungsübungen vor dem "Messzeitpunkt" machen.

Ansonsten hat RedEagle_AUT schon alles gesagt denke ich.

Das mit dem Tattoo ist m.E. kein Problem. Vielleicht wirst du darauf in der FQ angesprochen, wenn es denn überhaupt auffällt.
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flapfail
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BeitragVerfasst am: Sa Jan 27, 2018 9:12 am    Titel: Antworten mit Zitat

gab es nicht auch schon mal jemanden (weiblich) der geklagt - und Erfolg gehabt hat? Ich glaube mich daran zu erinnern Cool
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kirax
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BeitragVerfasst am: Sa Jan 27, 2018 5:25 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Kommt drauf an, was mit "Erfolg" gemeint ist
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dennisko762
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BeitragVerfasst am: Sa Jan 27, 2018 6:22 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich gebe zu es ist ärgerlich, aber Anforderungen sind nicht ohne Grund da.
Es gab keine erfolgreiche Klage.
In Deutschland hat mal ein Gericht erklärt, dass es in gewisser Weise diskriminierend Frauen gegenüber ist, weil Frauen im Schnitt kleiner sind (da stimme ich zu das ist tatsächlich einfach bitter).
Aber den Prozess hat sie bis jetzt glaube ich nicht gewonnen wobei noch geprüft wird ob es nicht eine Anpassung der Anforderungen geben müsste, da vergleichbare Airlines ab geringeren Größen einstellen.
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flapfail
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Anmeldungsdatum: 23.03.2008
Beiträge: 6787
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BeitragVerfasst am: Sa Jan 27, 2018 11:03 pm    Titel: Antworten mit Zitat

1,61 ist glaube ich die geringste Größe welche Airlines vorschreiben, und die genommen werden
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Murciélago333
Bruchpilot
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Beiträge: 3
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BeitragVerfasst am: Mi Feb 07, 2018 8:40 pm    Titel: Antworten mit Zitat

5"2 = 157,5 cm soll die Mindestgrösse von Cathay und BA sein.
Quelle: pprune.org, Links sind hier sicher nicht erwünscht?
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