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MTOW Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 18.10.2016 Beiträge: 8
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Verfasst am: Fr Apr 07, 2017 10:00 am Titel: Wer bekommt welche Daten bei einer Tauglichkeitsuntersuchung |
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Hallo,
mich interessiert, ob im Falle einer negativen Medical Nachuntersuchung (klasse 1), der Fliegerarzt diesen negativen Bescheid an das LBA oder eine andere Institution weiterleitet ? Darf er das überhaupt ?
Bzw. bestünde die Möglichkeit, einen anderen Fliegerarzt aufzusuchen und dort die Untersuchung zu wiederholen ? |
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flapfail Goldmember
Anmeldungsdatum: 23.03.2008 Beiträge: 6799 Wohnort: OGLE-2005-BLG-390Lb |
Verfasst am: Fr Apr 07, 2017 10:54 am Titel: Re: Wer bekommt welche Daten bei einer Tauglichkeitsuntersuc |
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MTOW hat folgendes geschrieben: | Hallo,
Bzw. bestünde die Möglichkeit, einen anderen Fliegerarzt aufzusuchen und dort die Untersuchung zu wiederholen ? |
Derzeit geht das noch indem du in einem anderen (EASA) Land einen Fliegerarzt aufsuchst. (Ob es im gleichen Land geht weiss ich nicht)
Diesem "Fliegerarzt-Hopping" will die EASA allerdings bald einen Riegel vorschieben, weil bis jetzt viele auf diesem Wege oft einen Fliegerarzt aufsuchen, der einem ohne grosses TamTam ein Med gibt, und nicht so genau hinsieht _________________ **Happy landings** |
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Conversion Captain
Anmeldungsdatum: 12.07.2009 Beiträge: 200 Wohnort: irgendwo in den Bergen |
Verfasst am: Fr Apr 21, 2017 1:01 am Titel: |
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Hatte darüber mal mit meinem Fliegerarzt gesprochen, bzw. es ging eigentlich darum warum das LBA die Datenübermittlung verweigert u.a. eben auch die Daten des Medicals (mit Berufung auf den Datenschutz), wenn es z.B. darum geht eine Deutsche EASA Lizenz in die eines anderen EASA Landes "Umzuschreiben".
Mein Fliegerarzt sagte, selbst wenn das LBA wollte es könnte die Daten nicht übermitteln, zumindest die des Medicals nicht. Weil der Arzt den medizinischen Befund/Ergebnis, bevor er diesen an das LBA sendet, anonymisieren muss. D.h. er muss alle persönlichen Informationen wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Lizenznummer etc. entfernen.
Ist vor allem für deutsche CPL (EASA) Lizenz/Medical Inhaber ärgerlich, da diese im Prinzip auf den deutschen Piloten/Jobmarkt beschränkt sind, weil die Umschreibung (Datenübermittlung) der Lizenz aufgrund des Datenschutzes nicht möglich ist. Will man später einmal für eine Airline im EU Ausland fliegen z.B. für Ryan Air, oder Wizz Air etc. erfordert dies die Umschreibung der Lizenz in die jeweilige EASA (Landes-)Lizenz. Wer also später einmal beabsichtigt nicht nur in Deutschland sondern in ganz Europa zu fliegen, der sollte sich lieber kein deutsches Medical holen.
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Zitat: | Diesem "Fliegerarzt-Hopping" will die EASA allerdings bald einen Riegel vorschieben, weil bis jetzt viele auf diesem Wege oft einen Fliegerarzt aufsuchen, der einem ohne grosses TamTam ein Med gibt, und nicht so genau hinsieht |
Gut, ist kein ganz einfaches Thema. Ohne Frage, es gibt natürlich ganz klare Richtlinien und Vorschriften der EASA. Aber ich möchte mal den Fliegerarzt sehen der einen Anfang fünfzig Jährigen Flugkapitän (und Familienvater) in die Erwerbslosigkeit schickt, weil sein Blutdruck nicht mehr passt und/oder weil er auf dem EKG ein paar Extrasystolen zu viel hat. |
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B1900D Captain
Anmeldungsdatum: 15.02.2011 Beiträge: 2106
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Verfasst am: Fr Apr 21, 2017 10:35 am Titel: |
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Der Bericht des Fliegerarztes wird an das LBA übermittelt - mit einem entsprechendem Verweis, wenn eine Verweisungspflichtige Diagnose des Patienten vorliegt. Das LBA verhängt dann gewisse Auflagen, die erfüllt werden müssen, damit die Tauglichkeit ggf. unbeschränkt oder beschränkt zurück erlangt werden kann.
Damit will ich sagen, dass prinzipiell die Flugmediziener des LBAs im Einzelfall darüber entscheidet und nicht der Flugarzt - der kann im Prinzip nur eine temporäre Untauglichkeit verordnen - bis der Verweis in Braunschweig bearbeitet wurde. |
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