Pilotenboard.de :: DLR-Test Infos, Ausbildung, Erfahrungsberichte :: operated by SkyTest® :: Foren-Übersicht

 Wiki  ChatChat  FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   BenutzergruppenBenutzergruppen 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin   RegistrierenRegistrieren 

Wer bekommt welche Daten bei einer Tauglichkeitsuntersuchung

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Pilotenboard.de :: DLR-Test Infos, Ausbildung, Erfahrungsberichte :: operated by SkyTest® :: Foren-Übersicht -> Medical-Zone
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
MTOW
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 18.10.2016
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: Fr Apr 07, 2017 10:00 am    Titel: Wer bekommt welche Daten bei einer Tauglichkeitsuntersuchung Antworten mit Zitat

Hallo,

mich interessiert, ob im Falle einer negativen Medical Nachuntersuchung (klasse 1), der Fliegerarzt diesen negativen Bescheid an das LBA oder eine andere Institution weiterleitet ? Darf er das überhaupt ?
Bzw. bestünde die Möglichkeit, einen anderen Fliegerarzt aufzusuchen und dort die Untersuchung zu wiederholen ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
flapfail
Goldmember
Goldmember


Anmeldungsdatum: 23.03.2008
Beiträge: 6787
Wohnort: OGLE-2005-BLG-390Lb

BeitragVerfasst am: Fr Apr 07, 2017 10:54 am    Titel: Re: Wer bekommt welche Daten bei einer Tauglichkeitsuntersuc Antworten mit Zitat

MTOW hat folgendes geschrieben:
Hallo,


Bzw. bestünde die Möglichkeit, einen anderen Fliegerarzt aufzusuchen und dort die Untersuchung zu wiederholen ?


Derzeit geht das noch indem du in einem anderen (EASA) Land einen Fliegerarzt aufsuchst. (Ob es im gleichen Land geht weiss ich nicht)
Diesem "Fliegerarzt-Hopping" will die EASA allerdings bald einen Riegel vorschieben, weil bis jetzt viele auf diesem Wege oft einen Fliegerarzt aufsuchen, der einem ohne grosses TamTam ein Med gibt, und nicht so genau hinsieht
_________________
**Happy landings**
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Conversion
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 12.07.2009
Beiträge: 200
Wohnort: irgendwo in den Bergen

BeitragVerfasst am: Fr Apr 21, 2017 1:01 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hatte darüber mal mit meinem Fliegerarzt gesprochen, bzw. es ging eigentlich darum warum das LBA die Datenübermittlung verweigert u.a. eben auch die Daten des Medicals (mit Berufung auf den Datenschutz), wenn es z.B. darum geht eine Deutsche EASA Lizenz in die eines anderen EASA Landes "Umzuschreiben".

Mein Fliegerarzt sagte, selbst wenn das LBA wollte es könnte die Daten nicht übermitteln, zumindest die des Medicals nicht. Weil der Arzt den medizinischen Befund/Ergebnis, bevor er diesen an das LBA sendet, anonymisieren muss. D.h. er muss alle persönlichen Informationen wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Lizenznummer etc. entfernen.

Ist vor allem für deutsche CPL (EASA) Lizenz/Medical Inhaber ärgerlich, da diese im Prinzip auf den deutschen Piloten/Jobmarkt beschränkt sind, weil die Umschreibung (Datenübermittlung) der Lizenz aufgrund des Datenschutzes nicht möglich ist. Will man später einmal für eine Airline im EU Ausland fliegen z.B. für Ryan Air, oder Wizz Air etc. erfordert dies die Umschreibung der Lizenz in die jeweilige EASA (Landes-)Lizenz. Wer also später einmal beabsichtigt nicht nur in Deutschland sondern in ganz Europa zu fliegen, der sollte sich lieber kein deutsches Medical holen.

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Zitat:
Diesem "Fliegerarzt-Hopping" will die EASA allerdings bald einen Riegel vorschieben, weil bis jetzt viele auf diesem Wege oft einen Fliegerarzt aufsuchen, der einem ohne grosses TamTam ein Med gibt, und nicht so genau hinsieht

Gut, ist kein ganz einfaches Thema. Ohne Frage, es gibt natürlich ganz klare Richtlinien und Vorschriften der EASA. Aber ich möchte mal den Fliegerarzt sehen der einen Anfang fünfzig Jährigen Flugkapitän (und Familienvater) in die Erwerbslosigkeit schickt, weil sein Blutdruck nicht mehr passt und/oder weil er auf dem EKG ein paar Extrasystolen zu viel hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
B1900D
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 15.02.2011
Beiträge: 2106

BeitragVerfasst am: Fr Apr 21, 2017 10:35 am    Titel: Antworten mit Zitat

Der Bericht des Fliegerarztes wird an das LBA übermittelt - mit einem entsprechendem Verweis, wenn eine Verweisungspflichtige Diagnose des Patienten vorliegt. Das LBA verhängt dann gewisse Auflagen, die erfüllt werden müssen, damit die Tauglichkeit ggf. unbeschränkt oder beschränkt zurück erlangt werden kann.

Damit will ich sagen, dass prinzipiell die Flugmediziener des LBAs im Einzelfall darüber entscheidet und nicht der Flugarzt - der kann im Prinzip nur eine temporäre Untauglichkeit verordnen - bis der Verweis in Braunschweig bearbeitet wurde.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Pilotenboard.de :: DLR-Test Infos, Ausbildung, Erfahrungsberichte :: operated by SkyTest® :: Foren-Übersicht -> Medical-Zone Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Impressum        Datenschutzbestimmungen nach DSGVO

Cobalt by Jakob Persson
Cobalt phpBB Theme/Template by Jakob Persson.
Copyright © Jakob Persson 2002.

Powered by phpBB © 2001, 2002 phpBB Group