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Möglichkeiten zur Scheinerhaltung

 
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peter83
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 21.09.2015
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Mo Sep 21, 2015 10:11 am    Titel: Möglichkeiten zur Scheinerhaltung Antworten mit Zitat

Hallo,
ich bin zur Zeit in folgender Situation: Ich bin bis vor einem Jahr als Freelancer Copi auf der Citation 501 gewerblich geflogen und habe immer versucht einen Pilotenjob zu bekommen, von dem ich auch zu 100% leben kann (was bei dem bisherigem leider nicht möglich war). Inzwischen hab ich aber eine Familie gegründet und nachdem sich leider meine Bemühungen um einen Cockpitjob als nicht erfolgreich erwiesen haben, habe ich in eine anderen Branche (Automobil) in einer guten Position mit guter Bezahlung gewechselt. Nun erlaubt mir meine Arbeitszeit aber keine nebenbei Freelancer-Tätigkeit mehr und ich weiß aktuell nicht, wie ich
1. meine Lizenz so kostenschonend wir möglich erhalten kann
2. meiner nach wie vor großen Leidenschaft der Fliegerei treu bleiben kann

Hat jemand von euch eine Idee für mich, damit ich in der Fliegerei wieder "Fahrt aufnehmen" kann?
Kennt jemand vielleicht eine Möglichkeit für sporadische Flugeinsätze auf MEP?
Kennt jemand vielleicht in Österreich Möglichkeiten über Vereine zu Flügen zu kommen?

Mir ist aktuell nur wichtig nicht selber für die Flüge aufkommen zu müssen und das es keine all zu häufigen Einsätze sind.

Ich habe ca. 800h Flugerfahrung davon über 550h auf Jet.

Bin für jeden Kommentar dankbar.

Liebe Grüße
Peter
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Conversion
Captain
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Anmeldungsdatum: 12.07.2009
Beiträge: 200
Wohnort: irgendwo in den Bergen

BeitragVerfasst am: Mi Sep 30, 2015 3:59 am    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich mich recht erinnere, dann sind zur "Scheinerhaltung" 12 hr innerhalb von 24 Monate erforderlich.

Zitat:
1. meine Lizenz so kostenschonend wir möglich erhalten kann

Mitgliedschaft in einem Sport Flieger Verein, ist i.d.R. die günstigste Variante um den Schein aufrecht zu erhalten.

Zitat:
2. meiner nach wie vor großen Leidenschaft der Fliegerei treu bleiben kann

Siehe obige Antwort, oder wenn es etwas anspruchsvolleres sein soll, schon mal über eine Fluglehrer Lizenz nachgedacht? Wäre mit einem gewissen Kostenaufwand verbunden, könnte aber als berufliche Weiterbildungsmaßnahme steuerlich geltend gemacht werden und würde andererseits auch wieder Geld reinbringen. In EASA Ländern wie Polen oder Tschechei auch relativ kostengünstig machbar.
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Schienenschreck
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Anmeldungsdatum: 01.09.2008
Beiträge: 3247
Wohnort: ZZ9 Plural Z Alpha

BeitragVerfasst am: Mi Sep 30, 2015 10:48 am    Titel: Antworten mit Zitat

Conversion hat folgendes geschrieben:
Mitgliedschaft in einem Sport Flieger Verein, ist i.d.R. die günstigste Variante um den Schein aufrecht zu erhalten.

Würde ich genau rechnen. Wenn Aufnahmegebühren und hoher Monatsbeitrag verlangt wird, kann das auch anders ggü. einem kommerziellen Vercharterer aussehen.
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B1900D
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Anmeldungsdatum: 15.02.2011
Beiträge: 2106

BeitragVerfasst am: Mi Sep 30, 2015 1:06 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Wir müssen hier meines Erachtens ein paar grundsätzliche Dinge Unterscheiden:

IFR oder Berufspilot: LBA
VFR, Privatpilot: Landesluftfahrtbehörde

1. EASA Scheine verfallen doch nicht - oder ? Wer noch den JAR-FCL Schein hat, sollte mal eine EASA-FCL beantragen, solange die JAR noch gültig ist.

2. Man braucht grundsätzlich keine Flugstunden zur Klassen- bzw. Musterverlängerung, wenn man einen CRE/TRE Checkflug erfolgreich absolviert - bei Musterberechtigungen in Verbindung mit einem Recurrentkurs.

Die oben genannten 12 Flugstunden sind eine Erleichterung für PPL'er, die ihre Klassenberechtigung verlängern wollen, indem sie mit einem normalen Fluglehrer einen einfachen Überprüfungsflug absolvieren - ihnen also der Examinerprüfung erspart bleibt. Wie schon erwähnt, ist die Landesluftfahrtbehörde zuständig. IFR- und Berufspiloten müssen unabhängig von Flugstunden, immer vom Examiner gecheckt werden, um ihre Privilegien ausführen zu können.

Jetzt ist die Frage, ob es für jemanden, der gar nicht mehr fliegt, sinnvoll ist, jedes Jahr seine Berufsprivilegien zu verlängern - wenn keine gelegentliche Jobs vorhanden sind, eigentlich nicht.

12 Stunden in 24 Monaten gefolgt von einem Überprüfungsflug mit Fluglehrer, um zumindest die VFR PPL SEP aktiv zu halten, kommen einem da doch schon immens entgegen, allerdings mit diesen Einschränkungen: kein IFR und kein kommerzielles Fliegen möglich.

Die jeweiligen gesetzlichen Mindestauflagen müssen halt für den Scheinerhalt erfüllt werden - sonst verfallen die Privilegien. Nur zum Erhalt Fluglehrer zu werden, halte ich für unsinnig und unprofessionell.

Um zum Thema zurückzukommen:

So wie ich nun oben lese, suchst Du nach Gelegenheitsjobs. Diese sind wohl im EASA Land ziemlich rar gesät. Um an diese zu kommen, braucht man in der Regel entsprechende Beziehungen, zu Leuten, die in diesem Metier tätig sind. Diese sind über Dritte schwer zu vermitteln bzw. da müßtest Du vielleicht selber mal etwas kreativer werden und Dein Netzwerk erweitern. Das kann man i.d.R. nur selber, bzw. niemand kann es für einen machen. Ich würde diese Art Job, wenn er für mich selber nicht in Frage käme, auch nur an Leute weitervermitteln, die ich persönlich kenne - selbst wenn ich etwas wüsste.

Wenn man die Zeit und die Möglichkeiten dazu nicht mehr hat, sollte man vielleicht einfach loslassen und sich diesen teuren Aufwand ersparen ?


Zuletzt bearbeitet von B1900D am Mi Sep 30, 2015 1:23 pm, insgesamt einmal bearbeitet
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Schienenschreck
Moderator
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Anmeldungsdatum: 01.09.2008
Beiträge: 3247
Wohnort: ZZ9 Plural Z Alpha

BeitragVerfasst am: Mi Sep 30, 2015 1:21 pm    Titel: Antworten mit Zitat

B1900D hat folgendes geschrieben:
2. Man braucht grundsätzlich keine Flugstunden zur Klassen- bzw. Musterverlängerung, wenn man einen CRE/TRE Checkflug erfolgreich absolviert - bei Musterberechtigungen in Verbindung mit einem Recurrentkurs.

Genau, hatte ich vergessen zu erwähnen. Für das SEP Classrating ist das auch kein Hexenwerk.
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