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Bei Swiss abgelehnt "psychischischer Problematik = aufg

 
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Nachhall
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 09.02.2015
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Di März 10, 2015 2:38 am    Titel: Bei Swiss abgelehnt "psychischischer Problematik = aufg Antworten mit Zitat

Hallo miteinander,
habe gerade meinen bescheid von SWISS bekommen, dass sie mich aufgrund meiner psychischen Vorgeschichte nicht für die "Piloten Selektion" empfehlen. Ich war insgesamt etwa 4 jahre in psychotherapeutische behandlung wegen der Scheidung meiner eltern und hatte etwa 6 monate lang depressionen. Da ich keine Vorgeschichte mit Selbstmordversuchen, Selbsterletzung, psychotischen Störungen oder ählichem hatte und auch nie irgendwelche Medikamente genommen habe, hatte ich allerdings ehrlich gesagt damit gerechnet, dass sie mich zuindest zu einer Evaluation einladen würden um meine Tauglichkeit abzuklären.

Da ich momentan studiere sind 500 Euro unglaublich viel geld für mich und daher wollte ich fragen ob jemand hier weiß ob eine solche Ablehnung bedeutet, dass ich einfach kein medical bekommen werde und sich der versuch nicht öohnt oder ob das nur Swiss ist, die verständlicherweise keine Bewerberin Ausbilden wollen, die eine psychische Vorgeschichte hat?

Auch habe ich das Problem, dass ich nur 1,62 m groß bin und mich somit bei der Lufthansa etc. nicht bewerben kann.

Alles sehe ich ein wenig schwarz was meine chancen angeht und so wäre eine einschätzung von jemandem, der vielleicht eine ähnliche erfahrung gemacht hat sehr hilfreich.

Wie sieht es also aus? Soll ich augeben oder versuchen selbst ein medical zu kriegen und dann auf eigene faust eine ausbildung machen?

Ich bin dankbar für jede ehrliche Stimme!
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obstsalat
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 892

BeitragVerfasst am: Di März 10, 2015 11:26 am    Titel: Re: Bei Swiss abgelehnt "psychischischer Problematik = Antworten mit Zitat

Nachhall hat folgendes geschrieben:
Soll ich augeben oder versuchen selbst ein medical zu kriegen und dann auf eigene faust eine ausbildung machen?

Ich bin dankbar für jede ehrliche Stimme!

Unter den von dir angegebenen Rahmenbedingungen eine Ausbildung aus eigener Tasche zu finanzieren und sich dann auf den überfüllten Arbeitsmarkt "Luftfahrzeugführer" zu stürzen mit den gleichen Einschränkungen "Größe" und "Vorgeschichte", dazu wird dir niemand raten.

Entweder, du bekommst diese Dinge vorher geregelt (was zumindest für "Größe" schwer fallen dürfte), oder sie holen dich nachher wieder ein - mit einem recht großen Schuldenberg dazu.
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Schienenschreck
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Anmeldungsdatum: 01.09.2008
Beiträge: 3247
Wohnort: ZZ9 Plural Z Alpha

BeitragVerfasst am: Di März 10, 2015 9:44 pm    Titel: Re: Bei Swiss abgelehnt "psychischischer Problematik = Antworten mit Zitat

Nachhall hat folgendes geschrieben:
die verständlicherweise keine Bewerberin Ausbilden wollen, die eine psychische Vorgeschichte hat?

Verständlich ist es erst recht nicht, denn es geht sie, ausgenommen des Fliegerarztes zur Beurteilung der gesetzlichen Tauglichkeit, nichts, aber auch gar nichts an.
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Alexh
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Beiträge: 756
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BeitragVerfasst am: Di März 10, 2015 11:15 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Kam die Beurteilung von Swiss Medical Services? Das wäre dann der Fliegerarzt. Ich kann mir kaum vorstellen, dass soetwas von jemand anderem beurteilt wird.

Gruß Alex
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Schienenschreck
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Anmeldungsdatum: 01.09.2008
Beiträge: 3247
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BeitragVerfasst am: Mi März 11, 2015 1:29 am    Titel: Antworten mit Zitat

Deshalb gesetzliche Tauglichkeit. Ein Fliegerarzt hat sich wie in jedem freien AMC an die gesetzlichen Vorschriften zu halten und nicht nach Gutdünken der Firma eigene (für den Bewerber nachteilige) Maßstäbe anzusetzen. Das heißt auch bei Zweifeln nicht gegen den Bewerber zu entscheiden, sondern, sofern es die Regularien zulassen, weitergehende Untersuchungen anzufordern.
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fly9high4girl
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BeitragVerfasst am: Fr März 13, 2015 10:08 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Die Firma selbst darf/wird auch höhere Anforderungen an ihre Bewerber haben. Auch wenn schon vor der Selektion ein Medical besteht, muss der Bewerber noch zur Firmeninternenuntersuchung. Das heisst, dass die Firma (hier die Airline) höhere Anforderungen an den Bewerber stellen kann, als es das Gesetz vorschreibt.
Dies hat daher etwas verständliches an sich, da die Airline in den Bewerber investiert und sich sicher sein möchte, dass dieser nicht nach einem Jahr schon wieder beim Medical rausfällt.

LG
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Schienenschreck
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Anmeldungsdatum: 01.09.2008
Beiträge: 3247
Wohnort: ZZ9 Plural Z Alpha

BeitragVerfasst am: Sa März 14, 2015 1:29 am    Titel: Antworten mit Zitat

fly9high4girl hat folgendes geschrieben:
Dies hat daher etwas verständliches an sich, da die Airline in den Bewerber investiert und sich sicher sein möchte, dass dieser nicht nach einem Jahr schon wieder beim Medical rausfällt.

Nach der Logik darf also jeder Betrieb mit Azubis in deren Krankenakten schnüffeln und beliebige Zusatzanforderungen (z.B. war in den letzten 10 Jahren nie krank) stellen?

http://www.business-wissen.de/artikel/bewerbung-sind-fragen-zur-gesundheit-und-einstellungsuntersuchungen-zulaessig/

Zitat:
Ärztliche Einstellungsuntersuchungen sind grundsätzlich nur in dem Rahmen zulässig, in welchem dem Arbeitgeber auch ein Fragerecht zukäme. Auch hier müssen die Bestimmungen des AGG beachtet werden. Die Untersuchung darf sich demnach nur auf die gegenwärtige Eignung des Bewerbers für den zu besetzenden Arbeitsplatz beziehen. Der Arzt allein beurteilt, ob der Bewerber den Anforderungen des Arbeitsplatzes genügt. Er darf dem Arbeitgeber nur Auskunft über die allgemeine Tauglichkeit des Bewerbers, nicht aber über einzelne Untersuchungsergebnisse erteilen.

Somit gilt (zumindest in DE):
1. Leute wegen irgendwelcher alten Musterungsunterlagen herauszukegeln ist unzulässig.
2. Eine Eignung für den Arbeitsplatz des Piloten ist mit einem medizinischen Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 gegeben.
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Subi88
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Anmeldungsdatum: 19.05.2013
Beiträge: 225

BeitragVerfasst am: Mo März 16, 2015 10:57 am    Titel: Antworten mit Zitat

Der zitierte Gesetzestext ist schon ziemlich interpretierbar. Man könnte es durchaus so biegen, dass psychische Erkrankungen der Vergangenheit die Tauglichkeit des Bewerbers in der Gegenwart beeinflussen. Bei der Masse an Bewerbern würde ich nicht ausschließen, dass man gewisse Unklarkeiten ausreizt.
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EDML
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Di März 17, 2015 1:26 am    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, die LH Regeln die deutlich strenger als EASA sind, sind ja auch zulässig ...

Gruß, Marcus
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valiii
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Beiträge: 62
Wohnort: LSZH SID GERSA 2W

BeitragVerfasst am: Di März 17, 2015 9:50 am    Titel: Antworten mit Zitat

EDML hat folgendes geschrieben:
Naja, die LH Regeln die deutlich strenger als EASA sind, sind ja auch zulässig ...

Gruß, Marcus

Bei SWISS genau so...
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Schienenschreck
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Anmeldungsdatum: 01.09.2008
Beiträge: 3247
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BeitragVerfasst am: Di März 17, 2015 10:04 am    Titel: Antworten mit Zitat

EDML hat folgendes geschrieben:
Naja, die LH Regeln die deutlich strenger als EASA sind, sind ja auch zulässig ...

Ich kann mir vorstellen, dass es sich da wie mit der Altersgrenze verhält - wo kein Kläger da kein Richter.
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