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Wann muss man den Auszug des VZR abschicken?

 
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SopraLeStrade
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 15.10.2014
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: Mi Okt 15, 2014 11:55 am    Titel: Wann muss man den Auszug des VZR abschicken? Antworten mit Zitat

Hallo,

nun bin ich 26 geworden und möchte mich gerne bei Lufthansa zu einer Pilotenausbildung bewerben.

Nach reichlicher Recherche weiß ich allerdings, dass meine Einträge beim VZR erst ab November 2016 komplett verschwunden sind - nach Ablauf der Überliegefrist also.

Da ich bereits 26 bin, möchte ich nicht zu viel Zeit verlieren, da mit zunehmendem Alter - wahrscheinlich - die Einstellungschancen abnehmen. Im November 2016 bin ich dann bereits 28.

Da ich davon ausgehe, dass meine aktuellen VZR-Einträge meine Bewerbung erschweren dürften, hier meine Frage:

Zu welchem Zeitpunkt muss mein Auszug des VZR bei Lufthansa vorliegen?

Wenn es erst zur FQ sein muss, könnte ich also Zeit sparen, in dem ich mich bereits im, sagen wir, April 2016 bewerbe - und erstmal die BU mache, z.B. im Oktober 2016? Im November 2016 wäre mein Register bereits 'sauber'.


Vielen Dank für hilfreiche Antworten!
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bruchpiloOt
Captain
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Anmeldungsdatum: 11.09.2013
Beiträge: 179

BeitragVerfasst am: Mi Okt 15, 2014 1:16 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Der Auszug wird meines Wissens nach erst nach bestandener BU verlangt. Bewerben kannst du dich aber trotzdem schon, ich habe Ende Oktober erst meine BU, man hat denjenigen jedoch per Post schon mitgeteilt, dass die FQ frühestens 2016 sein wird.
Für dich dürfte dann gelten, dass du dich frühestmöglich bewirbst, da du ja auch eine längere Wartezeit auf die BU hast, aufgrund der Schulungsaussetzung.

Gruß
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SopraLeStrade
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 15.10.2014
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: Mi Okt 15, 2014 11:03 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für deine Antwort.

Wann genau hast Du dich denn dieses Jahr beworben?

Es wär noch interessant zu wissen, ob man den Auszug des VZR direkt nach der BU schicken soll, oder erst kurz vor dem Termin der FQ?
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bruchpiloOt
Captain
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Anmeldungsdatum: 11.09.2013
Beiträge: 179

BeitragVerfasst am: Do Okt 16, 2014 9:08 am    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe mich schon letztes Jahr beworben, den Termin allerdings selbst "nach hintengeschoben" sodass es in mein Studium passte mit der Vorbereitung, deswegen war das wohl zu der Zeit keine Aussagekräftige Wartezeit gewesen, denn die Schulung wurde noch nicht unterbrochen und es gab wohl noch relativ viele BU-Termine. Wie viele Termine es jetzt gibt und wie lange du warten musst, kann ich dir leider nicht sagen, laut LH-Homepage: Wenn du dich heute bewirbst, BU frühestens Mai 2015.

Ob du den Auszug direkt nach bestandener BU schicken musst, weiß ich auch nicht, das kann dir vllt jemand beantworten, der sie schon bestanden hat. Aber ich meine schon ein paar mal gelesen zu haben, dass mit dem Bestehensbrief auch ein Antragsformular dafür mitgeschickt wird Wink, (aber wie gesagt, ohne Gewähr)

Gruß
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Gnorts
Captain
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Anmeldungsdatum: 10.05.2013
Beiträge: 106

BeitragVerfasst am: Do Okt 16, 2014 3:17 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Was bruchpiloOt geschrieben hat stimmt. (Hat es zumindest Ende 2013)
Direkt nach der bestandenen BU sollst du einen Auszug einschicken.
Wenn es bis zur FQ >6 Monate ist wird kurz vorher noch mal einer fällig, weil sie nur so lange "gültig" sind.

lg
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SopraLeStrade
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 15.10.2014
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: Mi Okt 22, 2014 8:38 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten.

Meint ihr, es ist ein Problem, wenn man nach der BU erstmal keine weiteren Unterlagen schickt? Hat man eine Frist zu erfüllen, oder kann man auch erst 6 Monate später mit dem Bewerbungsprozess zur FQ fortfahren (Stichwort PilotenWiki "Die Bu verjährt nicht") ?
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FlyMike
Gast





BeitragVerfasst am: Mi Okt 22, 2014 10:28 pm    Titel: Antworten mit Zitat

...

Zuletzt bearbeitet von FlyMike am Sa Mai 26, 2018 6:09 pm, insgesamt einmal bearbeitet
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SopraLeStrade
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 15.10.2014
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: Do Okt 23, 2014 5:21 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Okay gut... Weißt du noch, wie lang diese Frist bei Dir war?
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FlyMike
Gast





BeitragVerfasst am: Do Okt 23, 2014 6:50 pm    Titel: Antworten mit Zitat

...
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