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Lufthansa Bewerbung
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FlameZz
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Anmeldungsdatum: 29.12.2012
Beiträge: 217
Wohnort: Sindelfingen

BeitragVerfasst am: So Aug 03, 2014 3:44 pm    Titel: Lufthansa Bewerbung Antworten mit Zitat

Hallo,
auch ich möchte mich gerne als Lufthansa Pilot bewerben und bin nun auf der Online Bewerbungsseite auf folgendes gestoßen:

"Der Internationale Studiengang Luftfahrtsystemtechnik und -management (ILST) verbindet die Schulung zur Verkehrsflugzeugführerin bzw. zum Verkehrsflugzeugführer mit einer ingenieurwissenschaftlichen Ausbildung. Angehende Pilotinnen und Piloten erreichen neben der Multi Crew Pilot Licence (MPL) den international anerkannten Grad „Bachelor of Engineering“ innerhalb der Ingenieurwissenschaften (Dauer: 8 Semester). Der Nachwuchsflugzeugführer-Lehrgang (NFF-Lehrgang) führt Sie zur Multi Crew Pilot Licence und findet ausschließlich an der Verkehrsfliegerschule statt (Dauer: 29 bis ca. 33 Monate).

Bitte wählen Sie zunächst sorgfältig aus, ob Sie sich für die Schulung oder den kombinierten Studiengang bewerben wollen. Ein nachträglicher Wechsel ist ausgeschlossen. "

Hab ich das richtig verstanden, dass ich bei dem Studiengang einerseits das Studium abschließe und andererseits als Pilot ausgebildet werde, und dann (falls ich die Ausbildung bestehen sollte) entscheiden kann, ob ich als Pilot bei der Lufthansa arbeite oder mit meinem Studium irgendwo anfange?

Oder heißt das nur, dass ich eine Ausbildung zum Piloten machen kann, die aber unabhängig von Lufthansa ist?

Sorry, wenn die Frage etwas dumm rüberkommt, aber ich will da 100 % Klarheit haben Smile

danke
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Blu
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Anmeldungsdatum: 23.10.2013
Beiträge: 43
Wohnort: EDDF

BeitragVerfasst am: So Aug 03, 2014 3:52 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Du schließt das Studium und die Schulung ab und dann gehts bei dir genauso weiter wie bei jedem NFF. Gleiche Verpflichtung das 70k€ Darlehen zurückzuzahlen, gleiche Laufbahn. Der Unterschied ist, dass du in der späteren Karriere zusätzliche Aufgaben am Boden übernehmen kannst ODER, sobald deine 70k abbezahlt sind, auch den Beruf wechseln kannst.
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FlameZz
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Anmeldungsdatum: 29.12.2012
Beiträge: 217
Wohnort: Sindelfingen

BeitragVerfasst am: So Aug 03, 2014 3:57 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Blu hat folgendes geschrieben:
Du schließt das Studium und die Schulung ab und dann gehts bei dir genauso weiter wie bei jedem NFF. Gleiche Verpflichtung das 70k€ Darlehen zurückzuzahlen, gleiche Laufbahn. Der Unterschied ist, dass du in der späteren Karriere zusätzliche Aufgaben am Boden übernehmen kannst ODER, sobald deine 70k abbezahlt sind, auch den Beruf wechseln kannst.


Also zusammengefasst, es ist nichts anderes wie eine normale Schulung nur dass ich eben noch ein Studium habe?
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Blu
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Anmeldungsdatum: 23.10.2013
Beiträge: 43
Wohnort: EDDF

BeitragVerfasst am: So Aug 03, 2014 3:59 pm    Titel: Antworten mit Zitat

So ist es.
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FlameZz
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Anmeldungsdatum: 29.12.2012
Beiträge: 217
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BeitragVerfasst am: So Aug 03, 2014 4:00 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Okay, vielen Dank Smile
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Flugmensch
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Anmeldungsdatum: 20.04.2011
Beiträge: 769

BeitragVerfasst am: So Aug 03, 2014 5:46 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Blu hat folgendes geschrieben:
ODER, sobald deine 70k abbezahlt sind, auch den Beruf wechseln kannst.


Bist du dir da sicher?
Ich dachte die 70k sind nur der Eigenanteil der Ausbildungskosten. Der muss natürlich vor einem Wechsel abbezahlt sein. Allerdings dürfte die LH ihn durch die restlichen Kosten trotzdem noch ne Zeit binden.
Also wenn er früher abhaut als vertraglich festgelegt, könnens auch über 100-120k sein, die er der LH dann schuldet.
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FlameZz
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Anmeldungsdatum: 29.12.2012
Beiträge: 217
Wohnort: Sindelfingen

BeitragVerfasst am: So Aug 03, 2014 7:09 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Flugmensch hat folgendes geschrieben:
Blu hat folgendes geschrieben:
ODER, sobald deine 70k abbezahlt sind, auch den Beruf wechseln kannst.


Bist du dir da sicher?
Ich dachte die 70k sind nur der Eigenanteil der Ausbildungskosten. Der muss natürlich vor einem Wechsel abbezahlt sein. Allerdings dürfte die LH ihn durch die restlichen Kosten trotzdem noch ne Zeit binden.
Also wenn er früher abhaut als vertraglich festgelegt, könnens auch über 100-120k sein, die er der LH dann schuldet.


Aber die 70k müsste ich nur zahlen, wenn ich als Pilot angenommen werde oder?
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Blu
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Anmeldungsdatum: 23.10.2013
Beiträge: 43
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BeitragVerfasst am: So Aug 03, 2014 8:54 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Also sicher bin ich mir nicht, nur sicher dass er nicht gehen kann, bevor er das Geld abbezahlt hat. Wie zeitnah danach man wirklich "entbunden ist" würde mich auch mal interessieren. Das wird wohl auch davon abhängen, wie schnell man seinen Eigenanteil zurückzahlt. Ich glaube 300€ pro Monat sind das Minimum, da kommen schon einige Jahre zusammen.

Zahlen musst du das Geld nur wenn du innerhalb von 5 Jahren von LH einen Arbeitsvertrag angeboten bekommst. (zählt GWI da auch dazu?). Danach wärst du von der Pflicht entbunden, aber ich weiß garnicht ob es schonmal dazu gekommen ist und wie das ganze dann wirklich abläuft.
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Zuletzt bearbeitet von Blu am So Aug 03, 2014 9:02 pm, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Flightnator
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Anmeldungsdatum: 15.05.2014
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: So Aug 03, 2014 9:01 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Was ich mich dann gefragt habe, ist, ob man dann nach 5 Jahren arbeitslos, geschenkte Ausbildung der LH, trotzdem nich auf der Warteliste steht, oder ob man dann ganz raus ist, wäre ja blöd.
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Blu
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Anmeldungsdatum: 23.10.2013
Beiträge: 43
Wohnort: EDDF

BeitragVerfasst am: So Aug 03, 2014 9:05 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Also aus unternehmerischer Sicht wäre es ja wenig sinnvoll, die Leute dann nichtmehr zu nehmen, so hat man ja gleich fast 200k in den Sand gesetzt.

Übrigens: auf lh-pilot steht, dass man nichts zahlen muss, wenn man keinen Arbeitsplatz bei der LH-Group bekommt. Also zählen Airlines wie GWI definitiv mit dazu.
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Brokkoli
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Anmeldungsdatum: 21.05.2012
Beiträge: 86

BeitragVerfasst am: Mo Aug 04, 2014 10:42 am    Titel: Antworten mit Zitat

Zu der Sache mit der "5-Jahres-Frist":

Auf einem Infotag (August 2011, also ziemlich genau 3 Jahre her) wurde uns gesagt, dass es wohl bis dato noch nie dazu gekommen war, dass jemand nach 5 Jahren immer noch keinen Cockpitjob bei LH bekommen hat. Für die Lufthansa würde es ja keinen Sinn machen, soviel Geld in einen Fluschüler zu investieren und diesen dann am Ende doch sitzen zu lassen, so die Begründung.

Klang für mich auf jeden Fall nachvollziehbar, allerdings weiß ich auch nicht, ob die Info noch aktuell ist.
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bruchpiloOt
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Anmeldungsdatum: 11.09.2013
Beiträge: 179

BeitragVerfasst am: Mo Aug 04, 2014 1:38 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Mal eine kurze OT Frage hier dazu: Kann der Eigenanteil von 70k € eigentlich, wenn vorhanden, auf einmal getilgt werden oder gibts hier auch "Maximalraten"? würde mich mal interessieren, was die Finanzierung da hergibt.

Gruß
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