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Auskunft über schwebendes Ermittlungsverfahren
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Nery
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 01.07.2014
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: Di Jul 01, 2014 7:39 pm    Titel: Auskunft über schwebendes Ermittlungsverfahren Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe jetzt demnächst meinen BU Termin und muss ja bekanntlich Aukunft auf dem Fragebogen über schwebende Ermittlungsverfahren angeben. Bin nicht gerichtlich vorbestraft, gab nur einige Verfahren die eingestellt wurden, deswegen habe ich folgerrichtig bei der Bewerbung auch nichts in der Hinsicht angegeben. Allerdings habe ich vor einigen Wochen Post bekommen von der Polizei aufgrund eines eröffneten Ermittlungsverfahrens wegen Gefählricher Körperverletzung und Landfriedensbruch. Jetzt meine Frage: Muss ich das jetzt angeben (bzw. sollte ich das angeben) oder (besser) nicht ? Kann Lufthansa das herausbekommen und was passiert mir wenn es rauskommen sollte bei einer Nichtangabe ? Hoffe ihr könnt mir helfen.

Mfg
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Alice D.
Captain
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Anmeldungsdatum: 16.02.2011
Beiträge: 1881

BeitragVerfasst am: Di Jul 01, 2014 7:45 pm    Titel: Re: Auskunft über schwebendes Ermittlungsverfahren Antworten mit Zitat

Nery hat folgendes geschrieben:
... aufgrund eines eröffneten Ermittlungsverfahrens wegen Gefählricher Körperverletzung und Landfriedensbruch.


Ähh, what??

Es zu verschweigen ist nicht klug, da es im Fall einer Verurteilung massive Probleme geben wird (wahrscheinlich Kündigung inkl. Rückzahlung der angefallenen Kosten). Wie wäre es mit aussitzen und in 1-2 Jahren nochmal zu bewerben?
_________________
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Nery
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 01.07.2014
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: Di Jul 01, 2014 7:51 pm    Titel: Re: Auskunft über schwebendes Ermittlungsverfahren Antworten mit Zitat

Alice D. hat folgendes geschrieben:
Nery hat folgendes geschrieben:
... aufgrund eines eröffneten Ermittlungsverfahrens wegen Gefählricher Körperverletzung und Landfriedensbruch.


Ähh, what??

Es zu verschweigen ist nicht klug, da es im Fall einer Verurteilung massive Probleme geben wird (wahrscheinlich Kündigung inkl. Rückzahlung der angefallenen Kosten). Wie wäre es mit aussitzen und in 1-2 Jahren nochmal zu bewerben?


Bewerbung ist doch schon raus und Termin für die BU in Hamburg steht auch schon fest.

P.S. Zudem Verfahren muss ich noch sagen, dass ich zum Tatzeitpunkt 19 war und es sich definitiv nicht um eine "gefährliche Körperverletzung" handelt.
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Alice D.
Captain
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Anmeldungsdatum: 16.02.2011
Beiträge: 1881

BeitragVerfasst am: Di Jul 01, 2014 8:20 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Den Termin könntest Du verschieben, zumal Du ja noch ein paar Jahre Zeit hättest - bist nicht daran gebunden. Keine Ahnung, wenn das alles so sicher & harmlos ist, dann ist es eh egal. Angeben würde ich es trotzdem.
_________________
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FlyMike
Gast





BeitragVerfasst am: Di Jul 01, 2014 8:22 pm    Titel: Antworten mit Zitat

...

Zuletzt bearbeitet von FlyMike am Sa Mai 26, 2018 5:43 pm, insgesamt einmal bearbeitet
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Nery
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 01.07.2014
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: Di Jul 01, 2014 8:55 pm    Titel: Antworten mit Zitat

FlyMike hat folgendes geschrieben:
Naja, sollte es zu einer Veurteilung kommen, kommt das spätestens bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) raus, die ja vor Lehrgangsbeginn gemacht wird.

Da du ja von "einigen Verfahren" in deiner Vergangenheit und dem nun aktuellen Verfahren wg. gefährlicher Körperverletzung sprichst, hier zwei für dich wohl relevante Absätze:

"Anlass, die luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit in Frage zu stellen, geben u. a. verfassungsfeindliche Bestrebungen und Straftaten des Betroffenen. Ferner ist bei laufenden oder eingestellten Ermittlungs- und Strafverfahren im konkreten Einzelfall zu prüfen, ob sich daraus im Hinblick auf die Sicherheit des Luftverkehrs Zweifel an der Zuverlässigkeit der zu überprüfenden Person ergeben. "

"Mit Blick auf Straftaten ist zu beachten, dass die Rechtsprechung die Zuverlässigkeit nicht nur dann verneint, wenn die Straftat eine direkte Gefährdungshandlung für die Sicherheit des Luftverkehrs erkennen lässt bzw. die Straftat mit einer Gewaltanwendung verbunden ist. Vielmehr gilt, dass Straftaten eines Betroffenen die luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit in Frage stellen."
Quelle: http://www.lbv.brandenburg.de/686.htm

Da zur BU ja ausdrücklich gefragt wird, ob zur Zeit Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren gegen einen laufen, ist es schon sehr riskant wenn man dort nicht die Wahrheit angibt und wohlmöglich dann die ZÜP negativ ausfällt.


Was fließt denn alles in die ZÜP rein ? Können die in den Polizeiakten nachschauen (inkl. eingestellte Verfahren und laufende Verfahren) oder wie jede andere normale Arbeitgeber auch nur auf das Führungszeugnis blicken ?
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SineD
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 21.02.2010
Beiträge: 91
Wohnort: BRN / LSZB / LSMB

BeitragVerfasst am: Di Jul 01, 2014 9:34 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Zur Überprüfung dürfen die Luftsicherheitsbehörden Auskünfte bei den Polizeivollzugs- und Verfassungsschutzbehörden, dem Bundeskriminalamt, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst, dem Militärischen Abschirmdienst, dem Zollkriminalamt, der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR sowie beim Bundeszentralregister einholen


Ein Zitat aus Wikipedia. http://de.wikipedia.org/wiki/Luftsicherheitsgesetz#Zuverl.C3.A4ssigkeits.C3.BCberpr.C3.BCfungen

Wenn dies so richtig ist denke ich ,dass sie Einsicht in deine kompletten Akten haben.
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FlyMike
Gast





BeitragVerfasst am: Di Jul 01, 2014 9:37 pm    Titel: Antworten mit Zitat

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Zuletzt bearbeitet von FlyMike am Sa Mai 26, 2018 5:43 pm, insgesamt einmal bearbeitet
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Schienenschreck
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BeitragVerfasst am: Di Jul 01, 2014 10:01 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Die LH bekommt nur ein ja/nein als Ergebnis der ZÜP.
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Nery
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 01.07.2014
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: Mi Jul 02, 2014 2:30 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Was würdet ihr mir empfehlen ? Hingehen und nichts erwähnen, hingehen und das Verfahren erwähnen oder die ganze Sache erstmal auf Eis legen ?
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FlyMike
Gast





BeitragVerfasst am: Mi Jul 02, 2014 2:46 pm    Titel: Antworten mit Zitat

...

Zuletzt bearbeitet von FlyMike am Sa Mai 26, 2018 5:43 pm, insgesamt einmal bearbeitet
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SineD
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Anmeldungsdatum: 21.02.2010
Beiträge: 91
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BeitragVerfasst am: Mi Jul 02, 2014 7:18 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde auch entweder verschieben oder erwähnen.
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