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ZÜP - Alkohol am Steuer/ Zulassen des fahren unter Alkohol.
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Trunkenheitsfahrt16
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 10.05.2014
Beiträge: 9
Wohnort: Deutschland

BeitragVerfasst am: Sa Mai 10, 2014 5:46 pm    Titel: ZÜP - Alkohol am Steuer/ Zulassen des fahren unter Alkohol. Antworten mit Zitat

Hallo

Ich hätte eine ganz wichtige Frage an euch:

Vor etwa 8 Jahren hatte ich eine Trunkenheitsfahrt auf dem Roller (16 Jahre alt) mit 2.43 Promille und wurde verurteilt auf 680 Eur (keine Vorstrafe).

Ein paar Jahre später als ich meinen Führerschein hatte nach bestandener MPU usw ließ ich einen Kollegen der betrunken war, mein Auto fahren (von Party nach Hause 1 KM) und wir wurden dabei erwischt...

also hab ich durch diese Taten ein Haufen Punkte in Flensburg gesammelt und eben 2 Delikte mit Alkohol am Steuer.


Beides wurde nur mit kleinen Gelstrafen unter 90 Tagessätzen und eben Punkte in Flensburg bestraft.


Würde meine Zuverlässigkeitsüberprüfung deswegen NEGATIV ausfallen?

Ich hab schon so viel über die ZÜP gelesen aber ich finde immer unterschiedliche aussagen darüber!

Einmal heist es, Sie sehen ALLES! was ich JEMALS gemacht habe und andere meinen, es ist nach abgelaufener Tilgungsfrist nicht mehr zu sehen!


Was stimmt denn nun?

Wenn ich in 3 Jahren die ZÜP beantragen würde, wäre die Sache mit dem Alkohol am Steuer 11 Jahre her und es müsste getilgt sein + das eine Jahr "Einlagerungsfrist" (oder wie das heisst). Aber ich weiss nicht ob durch das Vergehen der "Zulassung des fahrens unter Alkoholeinfluss" die Tilgungsfirst wieder verlängert wurde, oder wie das ganze überhaupt funktioniert...?!



Kennt sich damit vielleicht jemand aus?


Was ist wenn ich in Österreich oder der Schweitz den ATPL mache?
Dort muss ich ja nur mein Führungszeugnis vorlegen und da steht ja nichts drin...


Weis jemand bescheid?


Meine Jugend ist vorbei und ich hab mich sowas von geändert... Wird es jetzt an meiner Vergangenheit scheitern?



LG und Danke schonmal! Embarassed
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loewe007
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Anmeldungsdatum: 06.12.2011
Beiträge: 898
Wohnort: EDDW

BeitragVerfasst am: Sa Mai 10, 2014 6:46 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Dein neuerliches Vergehen müsste die Tilgung der Altpunkte gehemmt haben.
Beantrage einfach mal einen KBA Auszug, da steht dein aktueller Punktetestand drin.

Punkte aus Akoholstraftaten werden nach 10 Jahren geteilt, die 10 Jahre laufen ab Ausstellung einer neuen FE.
Da deine Trunkenheitsfahrt eine Straftat darstellt, ist diese auf jeden Fall im Bundeszentralregister eingetragen. Ob man damit eine positive ZUP erlangen kann weiß ich nicht, habe jedoch Zweifel.
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Trunkenheitsfahrt16
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 10.05.2014
Beiträge: 9
Wohnort: Deutschland

BeitragVerfasst am: So Mai 11, 2014 10:51 am    Titel: Antworten mit Zitat

also mir geht es da eher um die ZÜP. Im KBA wird der EIntrag wohl noch drinstehen... ich weiss leider auch nicht, wie lange die tilgungsfrist nach dem 2. vergehen verlängert wird...

aber wird es bei der ZÜP zu sehen sein?

LG
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loewe007
Captain
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Anmeldungsdatum: 06.12.2011
Beiträge: 898
Wohnort: EDDW

BeitragVerfasst am: So Mai 11, 2014 11:04 am    Titel: Antworten mit Zitat

Die ZÜP ist keine fertige Akt sondern sammelt die Informationen zusammen, unter anderem vom KBA und vom BZR. Von daher wird das ans Licht kommen bei der Überprüfung.
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Trunkenheitsfahrt16
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 10.05.2014
Beiträge: 9
Wohnort: Deutschland

BeitragVerfasst am: So Mai 11, 2014 6:31 pm    Titel: Antworten mit Zitat

loewe007 hat folgendes geschrieben:
Die ZÜP ist keine fertige Akt sondern sammelt die Informationen zusammen, unter anderem vom KBA und vom BZR. Von daher wird das ans Licht kommen bei der Überprüfung.


achso ja stimmt... hatte nen denkfehler.


stimmt es aber, dass ALLES was 10 Jahre zurückliegt, bei der ZÜP nicht beachtet wird (auch wenn rs im BZR bzw KBA noch nicht getilgt wurde)?

hab das jetzt schon öfters gelesen?!

nur leider ist das 2. vergehen mit dem "zulassen d. f. unter Alk.) leider "nur" 5 Jahre her...


hat man da überhaupt eine chance?

und falls nicht, könnte ich in österreich oder in der schweiz bestehen, oder
sehen die das dort auch?

LG
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loewe007
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Anmeldungsdatum: 06.12.2011
Beiträge: 898
Wohnort: EDDW

BeitragVerfasst am: So Mai 11, 2014 6:50 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Leider wird dir niemand sagen können, ob eine ZÜP positiv verlaufen würde.
Die Behörde hält da weitestgehend freies Spiel. Wirst du als unzuverlässig erachtetet, ist das so.

Das bei ZÜP max. zehn Jahre alte Einträge begutachtet werden stimmt definitiv nicht.

In der Schweiz und in Österreich gibt es keine ZÜP.
Die ZÜP ist eine rein deutsche Angelegenheit. Desweiteren gibt es Zweifel ob das ganze mit EASA überhaupt noch rech ist. Es kann gut sein, dass in den nächsten Jahren die ZÜP wegfällt.

Hier ein interessanter Artikel. http://www.fliegermagazin.de/recht/index.php?stichwort=2010/11+Pilot+werden+trotz+Vorstrafen%3F
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Trunkenheitsfahrt16
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 10.05.2014
Beiträge: 9
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BeitragVerfasst am: So Mai 11, 2014 7:14 pm    Titel: Antworten mit Zitat

danke, das is auf jeden Fall ein interessanter Bericht!

Ich weiss, dass es diesen Mist wiedermal nur in DE gibt, nur denke ich auch, dass es dennoch eine Überprüfung in CH oder AT gibt, wenn auch nicht in dem Ausmaß, wie in DE.

Wie ich gelesen habe, verlangen die in Österreich nur das Führungszeugnis, stimmt das??

Also kurz gesagt: Kann ich in Österreich/Schweiz ohne Probleme meine ATPL machen und dann dort auch Fliegen? Smile

Ich hätte keine Probleme dort meine Ausbildung zu machen, wenn es in DE leider nicht klappt...


Dank nochmals und
LG
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loewe007
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Anmeldungsdatum: 06.12.2011
Beiträge: 898
Wohnort: EDDW

BeitragVerfasst am: So Mai 11, 2014 7:26 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Da bin ich überfragt.
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flapfail
Goldmember
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Anmeldungsdatum: 23.03.2008
Beiträge: 6782
Wohnort: OGLE-2005-BLG-390Lb

BeitragVerfasst am: So Mai 11, 2014 10:09 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Bei Alkohol gibts kein pardon.

siehe:

http://www.pilotenboard.de/viewtopic.php?t=34013
_________________
**Happy landings**
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Heynes
Captain
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Anmeldungsdatum: 08.06.2011
Beiträge: 167

BeitragVerfasst am: Di Mai 13, 2014 8:40 am    Titel: Antworten mit Zitat

ZUP, es heißt ZUP!!!
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Trunkenheitsfahrt16
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 10.05.2014
Beiträge: 9
Wohnort: Deutschland

BeitragVerfasst am: Di Mai 13, 2014 8:55 am    Titel: Antworten mit Zitat

flapfail hat folgendes geschrieben:
Bei Alkohol gibts kein pardon.

siehe:

http://www.pilotenboard.de/viewtopic.php?t=34013


naja das kann man kaum mit meinem fall vergleichen...

bei mir ist das schon lange her, da ich jugendlicher war und diese pilotin war bereits pilotin und nicht potenzieller anwärter, wie ich.
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Fstx45
Captain
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Anmeldungsdatum: 11.05.2012
Beiträge: 245

BeitragVerfasst am: Di Mai 13, 2014 9:09 am    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry aber du lebst in ner Traumwelt genauso wie du dir vorstellst mit kusshand bei den Airlines in Empfang genommen zu werden
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