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Verpflichtung vor Einstellung?
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Windenfahrer
Captain
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Anmeldungsdatum: 29.10.2013
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: Do März 13, 2014 2:40 pm    Titel: Verpflichtung vor Einstellung? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

Ich habe da eine Frage, auf welche ich bereits länger nach einer Antwort gesucht habe, jedoch bisher nicht so wirklich fündig geworden bin. Ähnliche Threads habe ich zwar schon gesehen, habe da aber auch nicht wirklich das erfahren worum es mir geht.

Und zwar geht es um die Langzeitverpflichtung während der Auswahl- und Ausbildungszeiträume...

Wann genau muss ich mich für 16 (oder wie viel auch immer) Jahre verpflichten, wenn ich BW-Pilot werden will?

Natürlich wäre es das non-plus-ultra, einen Platz in einem Jet zu bekommen, aber zufrieden wäre ich auch in einer Transport/Flugbereitschaftsmaschine. Nur habe ich immer wieder gehört, dass man sich bereits lange verpflichten muss, bevor man überhaupt weiß, ob und was genau man denn in Zukunft fliegen wird.

Wäre ja blöd, wenn man sich erst verpflichtet und dann später erfährt dass man nun ganz wo anders, am Boden zum Beispiel, eingesetzt wird.

Also wie läuft das ab? Habe ich die Chance, die BW, falls es mit einen Platz im Cockpit nicht klappt, noch zu verlassen?

Über eine Antwort diesbezüglich würde ich mich sehr freuen.

MfG, Windenfahrer
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Tornado_Flow
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Anmeldungsdatum: 31.07.2009
Beiträge: 227

BeitragVerfasst am: Do März 13, 2014 5:49 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Also: Du unterschreibst in Köln im Assesment-Center deine Bereitschaft für eine bestimmte Zeit Dienst zu leisten. Das ist so lange unverbindlich bis du eingestellt wirst und deine Ernennungsurkunde annimmst. Falls du also nicht deine Wunschverwendung bekommen solltest, kannst du immer noch sagen: Nein, ich will das nicht mehr!
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If flying were the language of man, soaring would be it's poetry!

Phase I: 18.03-20.03.2009
Phase II: 22.07-28.07.2009
PhaseIII: 26.10-30.10.2009(Jet-Frontseat)
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Windenfahrer
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Anmeldungsdatum: 29.10.2013
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: Do März 13, 2014 6:53 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Alles klar, vielen Dank!

Wie ich deiner Signatur entnehme, bist du bereits einer der Privilegierten, die in einem Jet-Cockpit ihren Platz gefunden haben (und dass du ebenfalls eine Nähe zum Segelfliegen hast, nebenebi Wink ), also wäre es klasse, wenn ich mich, sollten weitere Fragen bezüglich der Einstellung/Ausbildung auftreten, an dich wenden könnte.. und mir werde bestimmt noch so einige Fragen einfallen Wink
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Alt&Neu
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Anmeldungsdatum: 01.05.2009
Beiträge: 603

BeitragVerfasst am: Sa März 15, 2014 8:15 pm    Titel: Antworten mit Zitat

...immer bedenken : egal wann wie wo Du irgendetwas erreichst bei der Bw was irgendetwas mit fliegen zu tun hat...im Besten Fall ein Platz im Cockpit...kann er Dir bei der Bw jederzeit genommen werden....Du wirst Offizier...und darauf hast Du einen Anspruch...entweder für die SaZ-Zeit oder für immer als BS...der Pilotenschein ist ein Zusatz, auf den Du nie einen Anspruch hast....im Moment werden bei der Bw jede Menge Pappen gelocht...
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PascalB96
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Anmeldungsdatum: 16.10.2013
Beiträge: 56
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BeitragVerfasst am: Do März 20, 2014 3:23 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Laut Einplaner werden zur Zeit Piloten gerade Jetpiloten benötigt. Sollte man also eine gute Eignung haben kannst du davon ausgehen, dass du auch als Jetti eingeplant wirst. Deine Verpflichtungszeit wird Stufenweise erhöht. Das heißt, wenn du mit der Ausbildung beginnst bist du noch nicht für 16 Jahre verpflichtet. Falls du ein Studium mit einbeziehst erreichst du die volle Verpflichtungszeit mit dem Bachelor Abschluss. Allerdings wirst du nicht Jetpilot nur weil du alle 3 Phasen bestanden hast. Auch danach kannst du immer noch rausfliegen z.B in der Druckkammer oder in der Zentrifuge obwohl du schon voll verpflichtet bist, weil du dein Studium schon beendet hast.
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Windenfahrer
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Anmeldungsdatum: 29.10.2013
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: Do März 20, 2014 6:16 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ah, danke für die Info... das heißt, wenn man später dann "rausfliegt", kann man dann noch mit einer verwendung zB als Trapo rechnen oder ist man dann gegroundet? Diese Möglichkeit ist zurzeit nämlich mein größtes Bedenken beim Thema Bundeswehr Wink

Noch was: Wenn ich es richtig verstanden habe ist der Bewerbungsschluss für Offiziere (was man ja sein wird als Pilot) der 1.3., und das ist ja... bereits vorbei Wink Abgesehen davon mache ich eh erst im Juni mein Abi, und bin zurzeit auch erst 17, daher weiß ich nicht ob eine Bewerbung schon dieses Jahr möglich gewesen wäre.

"Laut Einplaner"... wie genau darf man dass denn nehmen? Und heißt "zurzeit" auch noch nächstes Jahr? Ich weiß, man kann nicht in die zukunft sehen, die meisten jedenfalls nicht, aber vielleicht hat die Erfahrung bei manchen schon gezeigt, wie das in etwa läuft..
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obstsalat
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 892

BeitragVerfasst am: Fr März 21, 2014 10:57 am    Titel: Antworten mit Zitat

"Zur Zeit" heisst genau das. Und dieser Punkt bleibt variabel - so lange man in der Bundeswehr ist. Niemand garantiert einem eine bleibende Verwendung als Pilot - auch nach mehreren Jahren Pilotentätigkeit nicht.

Regelmäßig gibt es Wahlen und regelmäßig wird am Haushalt gebastelt, an den Schwerpunkten der Verteidigungspolitik usw. Jeder Militärpilot mit Erfahrung kennt eine Menge Pilotenkameraden, die - zumindest zeitweise- eine nicht-fliegende Tätigkeit machen (müssen). Das hängt nicht davon ab, was der Einplaner heute gerade mal erzählt...

Letztlich bleibt es dabei: Wer rein zum Fliegen zur Bw geht kann enttäuscht werden. Muss nicht - kann aber. Eine Verpflichtung macht nur sinn, wenn man "den Rest" auch will.
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Alt&Neu
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Anmeldungsdatum: 01.05.2009
Beiträge: 603

BeitragVerfasst am: Fr März 21, 2014 9:47 pm    Titel: Antworten mit Zitat

gut gesagt obstsalat !
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PascalB96
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Anmeldungsdatum: 16.10.2013
Beiträge: 56
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BeitragVerfasst am: So März 23, 2014 9:12 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Also zur Zeit heißt bis zum 1.8 bzw. 1.10 diesen Jahres. Allerdings kann es ja sein das nicht genügend geeignete Bewerber bis zu dem Zeitpunkt gefunden werden, sodass der Bedarf halt im nächsten Jahr gefüllt wird.
Und wenn du zum Beispiel in der Zentrifuge rausfliegst kann es gut sein das du keinen Trapo Platz bekommst weil der Bedarf ziemlich gering ist zur Zeit und es sein kann das keine Plätze frei sind.
Achja zu meiner Person ich bin auch 17 mach dieses Jahr Abi und hab die Opz gerade hinter mir mit ziemlich guter Eignung. Ich habe mich auch auf Strahlflugzeug beworben.
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PascalB96
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Anmeldungsdatum: 16.10.2013
Beiträge: 56
Wohnort: Nähe EDDG

BeitragVerfasst am: So März 23, 2014 9:15 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Achja und "laut einplaner" kannst du genau nehmen weil er die Jobs vergibt und wohl keiner so genau über die Möglichkeiten die bestehen Bescheid weiß wie er.
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Windenfahrer
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Anmeldungsdatum: 29.10.2013
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: Mo März 24, 2014 10:18 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Dann mal ne Frage zur Bewerbung... ist die ganzjährig möglich? Soweit ich weiß ist der Bewerbungsschluss für Offz doch am 1.3... danach geht bis nächstes Jahr jetzt gar nichts mehr, oder ist das bei der LW aus irgendeinem Grund anders?
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Tornado_Flow
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Anmeldungsdatum: 31.07.2009
Beiträge: 227

BeitragVerfasst am: Di März 25, 2014 6:56 am    Titel: Antworten mit Zitat

Du kannst natürlich jederzeit deine Bewerbung abgeben, du kommst nur nach dem 1.3. nicht mehr für eine Einstellung in die Offizierlaufbahn im jeweiligen Jahr in Frage. Wenn du also am 2.3. 14 abgegeben hast, kannst du erst zum 1.7.15 eingestellt werden.

Und wenn du in den fliegerischen Dienst willst, solltest du eh etwas früher abgeben, da die Phasen II und III in FFB ja auch noch ein wenig Zeit in Anspruch nehmen.
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