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Pilotin mit Alkohol im Straßenverkehr erwischt
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EDDF
Gast





BeitragVerfasst am: Mo Feb 24, 2014 8:47 pm    Titel: Antworten mit Zitat

@Karl-Ranseier: Ich hoffe ja auch, dass Sie Ihren Job behält. Aber glaub mir, das wird kein Spaziergang! Privat ist in dem Job halt nicht privat und diese Regel ist vorher klar.
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EDML
Moderator
Moderator


Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Mo Feb 24, 2014 8:53 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich gehe davon aus, dass die Lizenz für immer weg ist.

Selbst mit "nur" 0,7 Promille ist es sehr schwierig einen PPL zu behalten (psychologische Untersuchung etc.). Einen ATPL wird man mit einer Alkohol Straftat verlieren.

Gruß, Marcus
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DEEC
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Anmeldungsdatum: 19.12.2013
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: Mo Feb 24, 2014 8:55 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ähh... doch. Unabhängig vom Ausgang des Strafprozesses hätte sie damit weiter fliegen dürfen; würde sie - wieder Erwarten - zu einer längeren Gefängnisstrafe verurteilt, müsste sie sich halt beurlauben lassen.

Silves hat folgendes geschrieben:
Keine schlechte Idee, aber ihren Arbeitsplatz hätte sie damit auch nicht retten können.
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Subi88
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 19.05.2013
Beiträge: 225

BeitragVerfasst am: Mo Feb 24, 2014 8:57 pm    Titel: Re: Pilotin mit Alkohol im Straßenverkehr erwischt Antworten mit Zitat

Karl-Ranseier hat folgendes geschrieben:

Bin kein Psychologe aber mit 1,6 Promille wird sie wohl kaum noch sich selber gewesen sein. Hast Du dich schon mal selber so betrunken erlebt?


Nicht gemessen aber ich denke schon - mir war hundeelend, das letzte an was ich gedacht hätte wäre mich auf nur auf einen Fahrersitz zu setzen, ansonsten hätte ich sicherlich auch kein Auto mehr bewegen, geschweige denn den Warnblinker finden können Laughing


Karl-Ranseier hat folgendes geschrieben:

Ich will es ja nicht als Bagatelle abtun, aber wenn sie immer korrekt zum Dienst erschienen ist usw. warum sollte man ihr die Zukunft nehmen?


Weil "immer korrekt zum Dienst erscheinen" vielleicht beim Bandarbeiter, Verwaltungsfachwirt oder Koch reicht, nicht jedoch in Berufen die ein extremes Maß an charakterlicher und körperlicher Zuverlässigkeit zwingend erfordern. Meine Meinung.

Würdest Du beim Kindergärtner auch nicht an seiner Berufseignung zweifeln wenn sich dieser privat gerne mal - legal - Bilder von leichtbekleideten Kindern runterlädt? Dies wäre - im Gegensatz zum Verhalten der Pilotin - noch nichtmal eine Straftat.

A propos Straftat: Ich bin nicht informiert was man sich grundsätzlich als Pilot so erlauben kann, dachte aber bisher dass unabhängig von der Art des Vergehens eine einwandfreie Straftat (und das ist das Fahren im Vollsuff) ein sofortiger Killer für den Pilotenberuf ist. Wenn es danach ginge, gäbe es da eigentlich gar nichts mehr zu diskutieren weil es gesetzlich geregelt ist.. Question
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Silves
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Anmeldungsdatum: 21.02.2014
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: Mo Feb 24, 2014 8:57 pm    Titel: Antworten mit Zitat

DEEC hat folgendes geschrieben:
Ähh... doch. Unabhängig vom Ausgang des Strafprozesses hätte sie damit weiter fliegen dürfen; würde sie - wieder Erwarten - zu einer längeren Gefängnisstrafe verurteilt, müsste sie sich halt beurlauben lassen.

Silves hat folgendes geschrieben:
Keine schlechte Idee, aber ihren Arbeitsplatz hätte sie damit auch nicht retten können.


Soweit ich weiß is man bei der LH bei einem Eintrag im Verkehrszentralregister der mit Alkohol/Drogen in Verbindung steht raus
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DEEC
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Anmeldungsdatum: 19.12.2013
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: Mo Feb 24, 2014 9:00 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Und wie soll die Lufthansa das erfahren?
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EDDF
Gast





BeitragVerfasst am: Mo Feb 24, 2014 9:04 pm    Titel: Antworten mit Zitat

LBA

Zuletzt bearbeitet von EDDF am Mo Feb 24, 2014 9:07 pm, insgesamt einmal bearbeitet
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DEEC
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Anmeldungsdatum: 19.12.2013
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: Mo Feb 24, 2014 9:06 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Wir reden gerade von dem Szenario, dass die Lizenz nicht mehr beim LBA geführt wird. Das LBA hat Besseres zu tun, als monatlich die Daten sämtlicher anderen Luftfahrtbehörden der Welt mit dem KBA abzugleichen, dann die Arbeitgeber ausfindig zu machen und diese darüber zu informieren.

Zuletzt bearbeitet von DEEC am Mo Feb 24, 2014 9:10 pm, insgesamt 2-mal bearbeitet
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EDDF
Gast





BeitragVerfasst am: Mo Feb 24, 2014 9:08 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hypothese! Ich glaube, das LBA tut nichts anderes. Wink

Die Lizenzen werden bei LH alle intern durch eine zentrale Lizenzstelle mit direktem Draht zum LBA verwaltet. Schmu und sowas wie EASA-Lizenzen sind da nicht möglich. Spätestens in ein paar Monaten würde das LBA mal wieder einen Auszug in Flensburg einsehen und dann wäre die Dame gegrounded und gezwungenermaßen arbeitsunfähig.

Möglicherweise könnte man mit so einer EASA-Lizenz was im fernen Ausland anfangen. Aber keine Ahnung, wie schnell und unkompliziert man an sowas rankommt? Wer stellt die aus? LBA??? Es klingt schon arg konstruiert!
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Elmar
Captain
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Anmeldungsdatum: 18.05.2007
Beiträge: 685
Wohnort: Raum Stuttgart

BeitragVerfasst am: Mo Feb 24, 2014 9:47 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Auf der einen Seite kann ich es verstehen, dass bei einem Fehlvergehen, nicht den Kopf rollen sollte - aber auf der anderen Seite, hat diese Frau eine Verpflichtung, gewissenhaft mit Alkohol umzugehen, gerade im Verkehrswesen.
Dieser Vorfall, der sie in eine Verkehrskontrolle brachte, das mit der Warnblinkanlage, der Freund der beim Pinkeln weglieft, sich dann ans Steuer zu setzen, die Behauptungen sind schon sehr kühn, zumindest für meine Ohren.
Wenns tatsächlich ihr erstes Vergehen ist, bzw. war, so sollte mindestens eine deutliche Abmahnung folgen, oder eine Degradierung, ein zweites Fehlverhalten wäre hingegen untragbar. Man sollte auch untersuchen, wie es mit Geschwindigkeitsvergehen oder ähnlichem bei ihr aussieht.

Alles Gute!
Elmar
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EDML
Moderator
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Mo Feb 24, 2014 9:57 pm    Titel: Antworten mit Zitat

DEEC hat folgendes geschrieben:
Wir reden gerade von dem Szenario, dass die Lizenz nicht mehr beim LBA geführt wird. Das LBA hat Besseres zu tun, als monatlich die Daten sämtlicher anderen Luftfahrtbehörden der Welt mit dem KBA abzugleichen, dann die Arbeitgeber ausfindig zu machen und diese darüber zu informieren.


Was passiert denn wohl bei der LH wenn die Lizenz nicht mehr beim LBA liegt? Natürlich muss beim Arbeitgeber eine Lizenz hinterlegt sein. Wenn die jetzt auf einmal aus Rumänien kommt werden die MIT SICHERHEIT fragen: "Warum denn das?"

Gruß, Marcus
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flapfail
Goldmember
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Anmeldungsdatum: 23.03.2008
Beiträge: 6794
Wohnort: OGLE-2005-BLG-390Lb

BeitragVerfasst am: Mo Feb 24, 2014 10:37 pm    Titel: Antworten mit Zitat

DEEC hat folgendes geschrieben:
Und wie soll die Lufthansa das erfahren?


Auch die LH liest Zeitung Cool
_________________
**Happy landings**
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