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ME Klassenberechtigung an Vereins-ATO (nach EASA) möglich ?

 
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Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 18.09.2013
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: Mi Sep 18, 2013 5:38 pm    Titel: ME Klassenberechtigung an Vereins-ATO (nach EASA) möglich ? Antworten mit Zitat

Habe mal folgende Fragen:

1. Ist es einer Vereins-ATO nunmehr möglich, für die Zweimot-Klassenberechtigung auszubilden ?

2. Müsste die (Vereins-)ATO dann eine (zusätzliche) Zulassung beim LBA stellen oder bleibt es bei der Aufsicht/Zuständigkeit der Landesluftfahrtbehörde ?

Ich frage, weil unser Verein einen Full-Motion FNPT II hat und Zugriff (Charter) auf eine Zweimot zum Zwecke der Schulung.
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EDML
Moderator
Moderator


Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Mi Sep 18, 2013 6:37 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Generell ist MEP im PPL eine Sache der Landesluftfahrtbehörde. Die Berechtigung wird auch nicht vom LBA eingetragen.

Keine Ahnung wie die genauen Vorschriften aussehen. Es muß sicher einen genehmigten Lehrgang dafür geben.

Gruß, Marcus
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B1900D
Captain
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Anmeldungsdatum: 15.02.2011
Beiträge: 2106

BeitragVerfasst am: Mi Sep 18, 2013 6:37 pm    Titel: Antworten mit Zitat

1.) Ja, wenn der Flugschüler die gesetzlichen Mindestflugerfahrung für die 2-mot Schulung mitbringt. (70 Stunden PIC Überland nach der PPL Ausbildung).

2.) Die Zuständigkeit bleibt bei der Landesluftfahrtbehörde, solange es sich um nicht kommerzielle Berechtigungen handelt und VFR.

Das LBA ist für alles kommerzielle und alles was mit IFR zu tun hat zuständig.

Das Hauptproblem wird die Versicherung sein, da die 2-mot Unfallstatistiken und Fatalitäten bei Gelegenheitspiloten extrem hoch sind. Ich würde auch allen davon abraten, die danach nicht vorhaben, regelmässig zu fliegen bzw. mit einem Fluglehrer die SE Drills zu üben.
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Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 18.09.2013
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: Mi Sep 18, 2013 7:23 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Prima, danke für die sehr schnellen und informativen Antworten !
Gruß, C.
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joyflight
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Anmeldungsdatum: 13.08.2009
Beiträge: 2162
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Fr Sep 20, 2013 9:26 am    Titel: Antworten mit Zitat

in der praxis scheitert die idee an den vereinen selber: die wenigsten haben eine 2mot.
auf wunsch kann ich dir einen nennen im süddeutschen raum, aber das schlimmste an einer 2mot ist das nicht-fliegen, und zwar für alle parteien: den piloten, den besitzer und die organisation.
im umkehrschluss: wenn du dann endlich jemanden gefunden hast, der das ding regelmäßig in die luft kriegt - ja, dann kriegst du das flugzeug nicht, oder schwer, weil's dauernd "besetzt" oder in der werkstatt ist
_________________
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Eazy
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Anmeldungsdatum: 23.04.2003
Beiträge: 255

BeitragVerfasst am: Mo Sep 23, 2013 12:34 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Man muss sich natürlich auch fragen, was der gemeine Freizeitpiloteur mit nem 2-mot-Rating will...die meisten 2-mots, zB in den Flugschulen, sind ja nur solche, die dazu dienen, eben die erforderlichen Ausbildungsabschnitte zu absolvieren - oft eher ältere Kisten, die nichts besser können als eine schnelle SEP, außer dass sie eben 2 Mots hat. Und oft mindestens so teuer (nass+trocken) sind, wie eine schnelle 1 Mot, dafür aber keinen Knoten schneller. Soll heißen, für denselben Preis kannst Du Dir auch ne nette Cirrus leihen Smile
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B1900D
Captain
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Anmeldungsdatum: 15.02.2011
Beiträge: 2106

BeitragVerfasst am: Mo Sep 23, 2013 5:08 pm    Titel: Antworten mit Zitat

@Eazy: Du bist wahrscheinlich noch nie sowas wie ne Baron B58 geflogen... dann würdest Du verstehen, warum ein kompetenter Pilot, der es sich finanziell leisten kann, die gerne fliegen würde. Die Zweimots, die man hier in den Flugschulen verwendet sind übrigens Bockmist dagegen.
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Eazy
Captain
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Anmeldungsdatum: 23.04.2003
Beiträge: 255

BeitragVerfasst am: Mo Sep 23, 2013 5:53 pm    Titel: Antworten mit Zitat

@B: Bin ich nicht Sad aber ich meinte auch die Dinger, die in Dtl meist zu finden sind, und das ist eben das Schul-Gerät Sad
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