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Verpflichtung

 
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torwart09
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 12.01.2011
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: Di Sep 17, 2013 1:05 pm    Titel: Verpflichtung Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Verpflichtung bei der Bundeswehr. Angenommen ich entscheide mich Pilot bei der Bundeswehr zu werden, dann muss ich mich ca. (weiß es nicht genau) 16 Jahre verpflichten.
Meine Frage ist nun, ob man sich praktisch schon vor Bewerbungsausgang verpflichten muss oder ob man zunächst den Bewerbungsprozess durchläuft, um zu sehen, dass man überhaupt tauglich ist, Pilot zu werden.

Ich hoffe diese Frage kann mir beantwortet werden!

Vielen Dank im Voraus!
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Elmar
Captain
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Anmeldungsdatum: 18.05.2007
Beiträge: 685
Wohnort: Raum Stuttgart

BeitragVerfasst am: Di Sep 17, 2013 1:11 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Im Bewerbungsprozess wird festgehalten, welche Laufbahn du einschlagen kannst und möchtest, somit ist die theoretische Verpflichtungszeit dort festgelegt.
Praktisch ist es dann so, du wird angenommen und durchläuft Ausbildung für Ausbildung und je weiter du kommst, desto länger wird deine Verpflichtungszeit, denn solltest du unglücklicher Weise an einem Ausbildungsschritt hängen bleiben, so macht es auch keinen Sinn, dich 16 Jahre im Dienst zu behalten. Also kurz gesagt, mit fortschreitender Ausbildung wirst du dann letztendlich auf 15 Jahre verpflichtet, aber es staffelt sich, von Abschnitt zu Abschnitt.

Alles Gute!
Elmar
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torwart09
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 12.01.2011
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: Di Sep 17, 2013 1:37 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank Elmar,

d.h. wenn ich mich als Pilot bewerbe, verpflichte ich mich grundsätzlich/theorethisch für 16 Jahre und je nachdem, ob ich im Bewerbungsprozess scheitere bzw. wann und später in der Ausbildung wird diese Zeit verkürzt oder aufgehoben?
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Elmar
Captain
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Anmeldungsdatum: 18.05.2007
Beiträge: 685
Wohnort: Raum Stuttgart

BeitragVerfasst am: Di Sep 17, 2013 1:42 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Der Bewerbungsprozess als solcher ist erstmal nicht von Bedeutung. Aber später dann, durchläufst du ja verschiedene Stadionen, z.B. ganz am Anfang die Allgemeine Grundausbildung und dann die verschiedenen Feldwebel oder Offiziersausbildungen, bis hin zur fliegerischen Ausbildung. Je nach dem, ob die jeweiligen Ausbildungsphasen erfolgreich abgeschlossen werden, wird auch die Verpflichtungszeit erweitert.

Alles Gute!
Elmar
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obstsalat
Captain
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 892

BeitragVerfasst am: Di Sep 17, 2013 1:56 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Im Prinzip richtig, aber leider gibt es da Haken.

Beispiel: Aktueller Trend ist ja möglichst viele Piloten vor der fliegerischen Ausbildung zum Studium zu schicken. Erst danach beginnt die Fliegerei - bzw. deren Ausbildung. Wenn man diese Ausbildung an einer der Stationen nicht besteht ist man zwar aus der Fliegerei raus, nicht aber aus der Bw. Ob das Vor- oder Nachteil ist muss jeder für sich entscheiden.

Kurz: Es gibt KEINE Garantie auf eine bestimmte Verwendung. Wenn es der Bw besser passt, einen woanders einzusetzen, dann passiert das auch so. Auch so kommt die Firma zu TSOs, UAV-Drivern, FACs, UN-Beobachtern usw.
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torwart09
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 12.01.2011
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: Di Sep 17, 2013 2:31 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antworten. Auch ein interessanter Aspekt, den du da äusserst obstsalat, der mir allerdings in gewisser Weise auch schon bewusst war Razz
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Tornado_Flow
Captain
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Anmeldungsdatum: 31.07.2009
Beiträge: 227

BeitragVerfasst am: Mi Sep 18, 2013 5:50 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Zusätzlich kommt dazu, dass seit 2010 Jetpiloten nur noch als Berufssoldaten bzw. Berufsoffizieranwärter eingestellt werden und auch die komplette Zeit bis zur Pension dienen dürfen/müssen. Die früher übliche Entlassung mit Erreichen des 41. Lebensjahres ist weggefallen.
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If flying were the language of man, soaring would be it's poetry!

Phase I: 18.03-20.03.2009
Phase II: 22.07-28.07.2009
PhaseIII: 26.10-30.10.2009(Jet-Frontseat)
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