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Eingetragen im Strafregister
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Marco2
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 03.09.2013
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: Di Sep 03, 2013 1:14 pm    Titel: Eingetragen im Strafregister Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich habe mich bei der SWISS als Pilot beworben und bin zur ersten Stufe zugelassen worde. Eigentlich findet sie in ein paar Wochen schon statt.

Leider habe ich mich erinnert das ich vor nem Jahr mal einen kleinen Ausflug in die Innenstadt mit dem Auto gemacht habe. Habe mir jetzt einen Strafregister Auszug zuschicken lassen und da sind folgende Punkte vermerkt:
Fahren in fahrunfaehigem Zustand, Nichtabgabe von Ausweisen & Verletzung der Verkehrsregeln. War halt alles in einem. Kursfassung: Betrunken (0.86 Promille) ins Auto gesetzt und nach 10 Metern angehalten worden weil ohne Licht unterwegs.

1. Ich nehme sehr stark an, dass dies ein totalauschluss ist, d.h. ich keine chance habe mit so einem Eintrag weiterzukommen, ist das korrekt?

2. Bei welcher Stufe wird nach dem Strafregister Auszug gefragt? Kann man das auch irgendwie hinauszoegern bis zum Ende (der Eintrag wird in einem Jahr aus dem Register geloescht)

3. Kann ich die Stufe 1 (und evt. weitere) jetzt machen und dann einfach die restlichen Stufen verschieben oder sieht das sehr bloede aus ?

Gruesse,

Marco
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Alice D.
Captain
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Anmeldungsdatum: 16.02.2011
Beiträge: 1881

BeitragVerfasst am: Di Sep 03, 2013 1:17 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde mich vertrauensvoll an die Ansprechpartner dort wenden. Alk im Verkehr ist jedenfalls ein no-no.
_________________
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Kest
Captain
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Anmeldungsdatum: 06.04.2011
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: Di Sep 03, 2013 1:20 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde mich nicht bei denen Erkundigen, zumindest nicht mit richtigem Namen. Frag lieber nach wie vielen Jahren es verjährt. Den Auszug musst du bei beginn der Ausbildung vorlegen. Es wird aber eine generelle "Sicherheitsüberprüfung" stattfinden, was einen gesamtem Blick in all deine Akten beinhaltet. Informier dich da lieber bei der passenden Stelle.
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Marco2
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 03.09.2013
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: Di Sep 03, 2013 1:25 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Danke fuer die schnelle Antwort!

Wenn ich den tatsaechlich erst zu Beginn der Ausbildung vorlegen muss, dann hab ich ja noch fast ein Jahr Zeit (6 Monate Assesement + Wartezeit). Bis dahin ist der Eintrag ja "verschwunden". Natuerlich vorausgesetzt ich bestehe die Tests, aber ich gehe jetzt mal vom besten Fall aus Smile

Was ist eine "Sicherheitsueberpruefung"? Der Eintrag wird aus dem ganz normalen Strafregister komplett geloescht in einem Jahr. Verstehe jetzt nicht genau was du meinst.

Gruesse
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ImhO77
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Anmeldungsdatum: 16.06.2010
Beiträge: 6373

BeitragVerfasst am: Di Sep 03, 2013 3:01 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Marco2 hat folgendes geschrieben:
Der Eintrag wird aus dem ganz normalen Strafregister komplett geloescht in einem Jahr.


Trotzdem koennen den Strafverfolgungsbehoerden noch sehen und er wird auch in einer Zuverlaessigkeitsueberpruefung u.U. mit zugezogen.
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Marco2
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 03.09.2013
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: Di Sep 03, 2013 3:22 pm    Titel: Antworten mit Zitat

So wie ich das verstanden habe, gibt es die "Zuverlaessigkeitsueberpruefung" nur in Deutschland. Warscheinlich gibt es etwas aehnliches auch in der Schweiz, haben die dann auch so viel Akten-Einsicht wie in Deutschland?
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callout
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Anmeldungsdatum: 30.07.2013
Beiträge: 117

BeitragVerfasst am: Di Sep 03, 2013 4:07 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Trunkenheit am Steuer schließt dich auf alle Ewigkeit von der Selektion aus!
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J.A
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Anmeldungsdatum: 13.01.2007
Beiträge: 111

BeitragVerfasst am: Di Sep 03, 2013 6:48 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Marco2 hat folgendes geschrieben:
Danke fuer die schnelle Antwort!

Wenn ich den tatsaechlich erst zu Beginn der Ausbildung vorlegen muss, dann hab ich ja noch fast ein Jahr Zeit (6 Monate Assesement + Wartezeit). Bis dahin ist der Eintrag ja "verschwunden". Natuerlich vorausgesetzt ich bestehe die Tests, aber ich gehe jetzt mal vom besten Fall aus Smile

Was ist eine "Sicherheitsueberpruefung"? Der Eintrag wird aus dem ganz normalen Strafregister komplett geloescht in einem Jahr. Verstehe jetzt nicht genau was du meinst.

Gruesse


Du musst das Führungszeugnis schon lange vor Ausbildungsbeginn vorlegen, denn dieses fließt genauso wie deine Schul- und Arbeitszeugnisse in den Bewerbungsprozess (das Interview und die Boardentscheidung) mit ein. Warum sollte es denn anders sein? Die Dokumente müssen also schon im Lauf des Assessments eingereicht werden!

Ich würde mich an deiner Stelle an die Swiss wenden. Auf jeden Fall ist das ein ganz schön krasses Vergehen, auch wenn es wohl länger zurückliegt.

1. Bewirb dich erst, wenn du dich GENAUESTENS über die Konsequenzen informiert hast. Nicht, dass du es zunächst verschweigst und es am Ende doch rauskommt und eine sofortige Kündigung zur Folge hat. (Ob das so ist weiß ich nicht, kann es mir aber vorstellen)

2. Überleg dir bitte, ob du selbst der Meinung bist, trotz dieses Vergehens für den Pilotenberuf geeignet zu sein.

Ich glaube ganz viele haben schon mal Mist gebaut, auch unter Alkoholeinfluss. Dennoch sind die meisten in solchen Situationen höchstens ein Risiko für sich selbst, und das ist mir auch vollkommen egal.

Jemand, der schon volljährig ist und ein Auto fahren darf sollte jedoch die Reife besitzen, andere Menschenleben nicht aufs Spiel zu setzten! Ich finde, dass das ein Zeugnis von Unreife und ein äußerst risikofreudiges Verhalten ist. Ich denke, dass man sich in solchen Aspekten (vor allem als bereits volljähriger) nur geringfügig verändert.

Ich will damit nicht sagen, dass du unbedingt irgendwann angetrunken ins Cockpit steigst...viel eher stellt sich die Frage, ob du als Pilot in der Lage bist, jederzeit das notwendige Verantwortungsbewusstsein in vielen Situationen des Berufsalltags zu zeigen. Sei es, dich als unfit to fly zu melden, riskanten Situationen aus dem Weg zu gehen, auch wenn "eigentlich" nichts schief gehen sollte. Denn genau das ist wohl damals passiert; Entweder du warst nicht in der Lage, deine eigene Verfassung korrekt einzuschätzen (Alkoholpegel größer 0,3), oder du hast die möglichen Konsequenzen unterschätzt.

Also wie gesagt, das Führungszeugnis wird bereits während der Bewerbung eingereicht. Nimm mir bitte diese Moralpredigt nicht übel, ich reagiere einfach sehr penibel beim Thema Alkohol im Straßenverkehr.
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Marco2
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 03.09.2013
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: Mi Sep 04, 2013 2:56 pm    Titel: Antworten mit Zitat

callout hat folgendes geschrieben:
Trunkenheit am Steuer schließt dich auf alle Ewigkeit von der Selektion aus!


Wie kann die Swiss das rausfinden nachdem es aus dem Strafregister geloescht wird? Bitte beachte das wir uns hier in der Schweiz und nicht in Stasi-Deutschland befinden Very Happy
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Vineva
NFFler
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Anmeldungsdatum: 20.08.2013
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: Mi Sep 04, 2013 4:03 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiss nicht, wie das ist Deutschland ist mit dem Strafregisterauszug sprich wie lange da allfällige Einträge draufstehen, aber wenn dort nichts drin steht - warum sollte die Swiss irgendwelche weitere Nachforschungen durchführen?

Allerdings solltest Du dir selber ernsthaft Gedanken darüber machen, ob du, wenn du dich schon betrunken hinters Steuer setzt und damit Menschenleben gefährdest, wirklich zutraust, mit 200 Personen im Rücken ein Flugzeug zu lenken.

Wenn die Swiss davon erfährt, dann bist du ganz bestimmt raus. Wenn schon Leute wegen 2% zuwenig Punkten in den BU Tests rausfliegen, wird so ein Vergehen sicherlich viel mehr gewichten.
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Marco2
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 03.09.2013
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: Mi Sep 04, 2013 5:17 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Danke fuer deine ausfuehrliche Antwort J.A.

Auch wenn ich eure Bedenken verstehe, bin ich nichtsdestotrotz motiviert und werde versuchen es durchzuziehen. Sehr warscheinlich werde ich ja sowieso wie die meisten waehrend dem Assessement rausfliegen und die Sache hat sich erledigt.

Falls das aber nicht der Fall sein wird, wuerde ich gerne wissen zwischen welchen Stufen genau nach dem Auszug gefragt wird? Hast du oder andere da Informationen / Erfahrungen? Waere ein bisschen zu auffaellig dann ploetzlich sicht fuer Monate nicht mehr zu melden. Am besten denke ich einfach die vorhergehende Stufe vorverschieben.. ?

Gruesse
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J.A
Captain
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Anmeldungsdatum: 13.01.2007
Beiträge: 111

BeitragVerfasst am: Mi Sep 04, 2013 9:35 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Marco2, das ist echt eine schwierige Situation, ich weiß nicht, was ich an deiner Stelle machen würde.

Deine gesamten Unterlagen inkl. Führungszeugnis musst du ganz sicher vor dem Interview eingereicht haben. Das gesamte Bewerbungsverfahren dauert recht kurz, man wird wirklich zügig zu den nächsten Stufen eingeladen (wenige Wochen). Natürlich kann man diese Termine verschieben, aber üblich ist ein monatelanges Verschieben sicher nicht.

Wer sich bewirbt möchte normalerweise so schnell wie möglich die Bewerbung hinter sich bringen und im Cockpit Platz nehmen. Es kann ja mal sein, dass die Arbeit es gerade nicht gestattet, Prüfungen an der Uni stattfinden, oder auch mal private Sachen dazwischen kommen, das führt aber normalerweise nicht zu monatelanger Abwesenheit...


Aus meiner Sicht hast du zwei Möglichkeiten:

1. Die Swiss jetzt kontaktieren und den Termin absagen und das gesamte Bewerbungsverfahren in ca. einem Jahr starten. Ich weiß nicht, ob das so ohne weiteres möglich ist. Vielleicht weiß da jemand hier im Forum bescheid?

2. Die Stufe 1 wahrnehmen und die Bewerbung tatsächlich so lange strecken. Ich weiß hier aber auch nicht wie die Swiss reagiert, wenn du jedes mal den Termin um Monate verschiebst. Ich würde das als sehr unentschlossen oder unmotiviert empfinden.

Beide Varianten sind nicht optimal und erfordern eine schlüssige Begründung. Ich persönlich weiß nicht, wie ich in deiner Situation handeln würde.

Auf jeden Fall ist es wichtig, alle Details abzuklären. Wie schaut es denn mit Punkten im Verkehrszentralregister aus? Soweit ich weiß schließt dich das hier in Deutschland dann spätestens bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung durch das LBA vom Pilotenberuf aus. Weißt du, ob etwas ähnliches in der Schweiz gilt?

Ein letzter gut gemeinter Ratschlag:
Falls dein Nickname hier im Forum auf deinen echten Namen zurückgeht, wäre ich grundsätzlich vorsichtig bei einem solchen Thema. Die Mitarbeiter der SAT haben sicher besseres zu tun, als hier irgendwelchen Usern nachzuspionieren, dennoch würde ich niemals mit meinem echten (Vor-)Namen ein so spezielles Thema ansprechen. Dies ist immerhin ein öffentlich zugängliches Forum...
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