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Kurze Frage zur Musterberechtigung E

 
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EDVE
Gast





BeitragVerfasst am: So Jun 30, 2013 5:40 pm    Titel: Kurze Frage zur Musterberechtigung E Antworten mit Zitat

Muss meine Musterberechtigung gültig sein damit ich die ATPL Ausbildung machen kann?
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B1900D
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 15.02.2011
Beiträge: 2106

BeitragVerfasst am: Mo Jul 01, 2013 3:56 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Nein. Darfst halt bei und während der PraxisAusbildung nicht Solo fliegen, braucht man ja auch nicht. Bei bestandener CPL Prüfung sind die entsprechenden Muster, auf denen die Befähigkeitsüberprüfung abgelegt wurde gültig. Für ein Jet Rating im Anschluß brauchst Du auf alle Fälle eine gültige MEP Klassenberechtigung plus IR.
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EDVE
Gast





BeitragVerfasst am: Di Jul 02, 2013 7:21 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Danke!

Mir fallen noch zwei Fragen ein. Wie ist es wenn ich zwar eine gültige Lizenz aber dazu keine Muster-/Klassenberechtigung (SEP) hab. Kann ich dann trotzdem die US-Lizenz bekommen?

Und könnte ich mir von Deutschland aus eine US PPL beantragen und nach hause geschickt bekommen oder muss ich dafür in die USA.
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gleitzahl
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 28.06.2013
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Di Jul 02, 2013 9:00 pm    Titel: Antworten mit Zitat

schau mal auf www.us-ppl.de steht alles was du wissen willst Wink
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Max Payne
Captain
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Anmeldungsdatum: 14.01.2012
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: Di Jul 02, 2013 10:35 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Schnelle Antwort: Du brauchst dazu entweder einen US-Examiner oder kannst das bei einer FSDO vor Ort machen, zugeschickt wird dir nur der "Verification Letter". Dein SEP muss dazu gültig sein, da es sich nur um eine Validierung handelt!
_________________
Global Express XRS
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B1900D
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 15.02.2011
Beiträge: 2106

BeitragVerfasst am: Mi Jul 03, 2013 7:35 am    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Antwort war auf Europa und SEP Klassenberechtigung bezogen, da in der Frage nix von USA stand... habe ich wohl falsch verstanden.
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