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ImhO77 Captain
Anmeldungsdatum: 16.06.2010 Beiträge: 6373
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Verfasst am: So Dez 01, 2013 11:39 am Titel: |
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Ich weiss nicht, was ihr hier rumdiskutiert.
Es geht hier allein um die Frage:
Ist die Groessenanforderung arbitraer oder anhand von Anforderungen der Cockpitbauweise festgelegt worden?
Mehr steckt nicht dahinter, und solange wir nicht die Argumente kennen, die LH vor Gericht vorgebracht hat, nutzt jegliches fuer und wider hier nichts.
Meine persoenliche Meinung zu dem Verfahren ist, dass sie haette Klagen muessen bevor sie sich beworben hat. So rum wie sie das nun getan hat ist das hoechst unanstaendig gewesen. |
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gnarlberg Captain
Anmeldungsdatum: 05.04.2013 Beiträge: 429
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Verfasst am: So Dez 01, 2013 1:35 pm Titel: |
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Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. _________________ Orange is the new Yellow
Zuletzt bearbeitet von gnarlberg am Fr Jan 30, 2015 12:36 pm, insgesamt einmal bearbeitet |
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coolmadmat Captain
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 1311
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Verfasst am: Fr Dez 06, 2013 12:16 pm Titel: |
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Klar Imho. Ich klage bevor ich etwas in der Hand habe.. 1 000% wird mich die LH dann das Auswahlverfahren bestehen lassen. Spätestens im Vorstellungsgespräch wird das dann das Thema sein. Und auf der anderen Seite sitzen ein paar mehr Leute die bezeugen können, dass dem nicht so war.
Schadensersatz weil die LH kaum sagen wird, dass sie die Dame doch anstellt. Und selbst wenn, dann ist das auch nicht für die Dame tolerierter weil sie Angst haben muss gemobbt oder auf andere Art und Weise aus dem UN heraus befördert zu werden. Die Luftfahrtbranche ist klein und gut verknüpft... Schlechte Chancen für eine weitere Karriere....
Das ganze wird, wenn die Chancen für die Klägerin halbwegs gut stehen, ohnehin in einem Vergleich enden. Denn die LH wird ein Urteil hier wie der Teufel das Weihwasser scheuen und im Zweifelsfall bereit sein mehr zu zahlen als gefordert um das zu vermeiden. _________________ „To oberserve without evaluating is the highest form of human intelligence“. - Jiddu Krishnamurti |
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mxwell2k12 Captain
Anmeldungsdatum: 18.06.2012 Beiträge: 490
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Verfasst am: Fr Dez 06, 2013 2:45 pm Titel: |
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coolmadmat hat folgendes geschrieben: | Klar Imho. Ich klage bevor ich etwas in der Hand habe.. 1 000% wird mich die LH dann das Auswahlverfahren bestehen lassen. Spätestens im Vorstellungsgespräch wird das dann das Thema sein. Und auf der anderen Seite sitzen ein paar mehr Leute die bezeugen können, dass dem nicht so war.
Schadensersatz weil die LH kaum sagen wird, dass sie die Dame doch anstellt. Und selbst wenn, dann ist das auch nicht für die Dame tolerierter weil sie Angst haben muss gemobbt oder auf andere Art und Weise aus dem UN heraus befördert zu werden. Die Luftfahrtbranche ist klein und gut verknüpft... Schlechte Chancen für eine weitere Karriere....
Das ganze wird, wenn die Chancen für die Klägerin halbwegs gut stehen, ohnehin in einem Vergleich enden. Denn die LH wird ein Urteil hier wie der Teufel das Weihwasser scheuen und im Zweifelsfall bereit sein mehr zu zahlen als gefordert um das zu vermeiden. |
Mit der Klage macht sie sich ja praktisch für die Ausbildung selbst untauglich, da sie ihre zu geringe Größe ja einräumt bzw. eben genau deswegen überhaupt klagt.
Entweder: Klagen und auf Anerkennung hoffen (was anständig wäre), oder es sein lassen.
Denn was bringt es, Falschangaben zu machen, was alleine schon ein Ausschlusskriterium ist, und danach zu klagen? Außer eventuell eine Menge Stress und Ärger und ein bisschen Entschädigung.. |
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Schienenschreck Moderator
Anmeldungsdatum: 01.09.2008 Beiträge: 3247 Wohnort: ZZ9 Plural Z Alpha |
Verfasst am: Fr Dez 06, 2013 3:00 pm Titel: |
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MaxwellDoneLH hat folgendes geschrieben: | Mit der Klage macht sie sich ja praktisch für die Ausbildung selbst untauglich, da sie ihre zu geringe Größe ja einräumt bzw. eben genau deswegen überhaupt klagt. |
Sie ist vielleicht eben nicht untauglich, bloß weil es auf einer Website steht. Es ist die Frage, ob sich diese Grenzen mit Angaben der Luftfahrzeughersteller begründen lassen, oder (wie schon bei den Dioptrielimits) einfach so "zur Sicherheit" verschärft wurden. Bei letzterem gilt: Pech gehabt LH. _________________ ...mit Lizenz zum Fliegen
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mxwell2k12 Captain
Anmeldungsdatum: 18.06.2012 Beiträge: 490
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Verfasst am: Fr Dez 06, 2013 3:19 pm Titel: |
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Schienenschreck hat folgendes geschrieben: | MaxwellDoneLH hat folgendes geschrieben: | Mit der Klage macht sie sich ja praktisch für die Ausbildung selbst untauglich, da sie ihre zu geringe Größe ja einräumt bzw. eben genau deswegen überhaupt klagt. |
Sie ist vielleicht eben nicht untauglich, bloß weil es auf einer Website steht. Es ist die Frage, ob sich diese Grenzen mit Angaben der Luftfahrzeughersteller begründen lassen, oder (wie schon bei den Dioptrielimits) einfach so "zur Sicherheit" verschärft wurden. Bei letzterem gilt: Pech gehabt LH. |
Ja, ich habe mich etwas unpassend ausgedrückt.
Nichtsdestotrotz würde sie im Falle einer Anklage nach Durchlaufen des Prozesses Falschangaben gegenüber LH gemacht haben, weil zu dem Zeitpunkt eben 1,65 m das Limit war.
Deswegen: Klagen, auf Anerkennung hoffen und dann den Bewerbungsprozess durchlaufen. Ob das negativen Einfluss auf die Chancen hat, steht auf einem anderen Blatt. |
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ImhO77 Captain
Anmeldungsdatum: 16.06.2010 Beiträge: 6373
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Verfasst am: Fr Dez 06, 2013 4:30 pm Titel: |
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coolmadmat hat folgendes geschrieben: | Klar Imho. Ich klage bevor ich etwas in der Hand habe.. 1 000% wird mich die LH dann das Auswahlverfahren bestehen lassen. |
Was fuer ein duemmliches Argument. Genommen wird sie so oder so nicht, also was haelt sie davon ab den ehrlichen weg zu gehen? Stattdessen taeuscht sie erstmal und hofft doch durchzukommen - das finde ich schaebig. |
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Schienenschreck Moderator
Anmeldungsdatum: 01.09.2008 Beiträge: 3247 Wohnort: ZZ9 Plural Z Alpha |
Verfasst am: Fr Dez 06, 2013 5:21 pm Titel: |
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ImhO77 hat folgendes geschrieben: | Stattdessen taeuscht sie erstmal und hofft doch durchzukommen - das finde ich schaebig. |
Kann auch versehentlich passiert sein - nicht genau oder mit Schuhen gemessen + gerundet beispielsweise. Muss man nicht zwangsläufig Vorsatz unterstellen. _________________ ...mit Lizenz zum Fliegen
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FlameZz Captain
Anmeldungsdatum: 29.12.2012 Beiträge: 217 Wohnort: Sindelfingen |
Verfasst am: Fr Dez 06, 2013 7:10 pm Titel: |
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Schienenschreck hat folgendes geschrieben: | ImhO77 hat folgendes geschrieben: | Stattdessen taeuscht sie erstmal und hofft doch durchzukommen - das finde ich schaebig. |
Kann auch versehentlich passiert sein - nicht genau oder mit Schuhen gemessen + gerundet beispielsweise. Muss man nicht zwangsläufig Vorsatz unterstellen. |
Naja, aber wenn man weiß dass man ziemlich klein ist und an die Grenze stoßen könnte, dann misst man doch wirklich genau nach und fällt auch nicht auf so einfache Fehler wie z.B. Schuhe rein |
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ImhO77 Captain
Anmeldungsdatum: 16.06.2010 Beiträge: 6373
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Verfasst am: Fr Dez 06, 2013 11:03 pm Titel: |
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Schienenschreck hat folgendes geschrieben: |
Kann auch versehentlich passiert sein - nicht genau oder mit Schuhen gemessen + gerundet beispielsweise. Muss man nicht zwangsläufig Vorsatz unterstellen. |
Ganz ehrlich, wer zu dumm ist sich anstaendig zu messen hat viel ernstere Probleme als die Berufswahl.
Die Groessenanforderung ist bekannt und jeder weiss zumindest grob wie gross er ist - man weiss also ob man knapp an der Grenze schrammt und misst um so korrekter nach. So wuerde jeder halbwegs intelligente Mensch handeln, und das darf jetzt durchaus jeder der das nicht tun wuerde als Beleidigung auffassen, das ist genau so gemeint. |
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PeterSchmidt Captain
Anmeldungsdatum: 25.05.2012 Beiträge: 232
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Verfasst am: Fr Dez 06, 2013 11:05 pm Titel: |
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ImhO77 hat folgendes geschrieben: | Schienenschreck hat folgendes geschrieben: |
Kann auch versehentlich passiert sein - nicht genau oder mit Schuhen gemessen + gerundet beispielsweise. Muss man nicht zwangsläufig Vorsatz unterstellen. |
Ganz ehrlich, wer zu dumm ist sich anstaendig zu messen hat viel ernstere Probleme als die Berufswahl.
Die Groessenanforderung ist bekannt und jeder weiss zumindest grob wie gross er ist - man weiss also ob man knapp an der Grenze schrammt und misst um so korrekter nach. So wuerde jeder halbwegs intelligente Mensch handeln, und das darf jetzt durchaus jeder der das nicht tun wuerde als Beleidigung auffassen, das ist genau so gemeint. |
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Andi1986 Senior First Officer
Anmeldungsdatum: 16.02.2012 Beiträge: 57
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Verfasst am: Sa Dez 07, 2013 9:03 am Titel: |
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Schienenschreck hat folgendes geschrieben: | ImhO77 hat folgendes geschrieben: | Stattdessen taeuscht sie erstmal und hofft doch durchzukommen - das finde ich schaebig. |
Kann auch versehentlich passiert sein - nicht genau oder mit Schuhen gemessen + gerundet beispielsweise. Muss man nicht zwangsläufig Vorsatz unterstellen. |
So weit ich mich erinnern kann, konnte man bei der online-Bewerbung die Größe erst ab den geforderten 1,65m auswählen. Ebenso wage ich mich zu erinnern, dass man ein "Häkchen" machen musste, dass alle Angaben wahrheitsgemäß und richtig angegeben wurden.
Ich selbst bin z.B. auch vor der Bewerbung nochmal zum Optiker gegangen und habe dort meine Dioptrien-Werte ermitteln lassen...eben genau deswegen, um keine unwahren Angaben zu machen. Nicht mal 0,1 Dioptrien.
Es will der Dame keiner Vorsatz unterstellen, aber wahrheitsgemäße Angaben KANN sie bei der Bewerbung nicht gemacht haben...!
Meine persönliche Meinung dazu:
Für jede Berufsgruppe gibt es bestimmte Anforderungen. Bevor ich mich bewerbe, informiere ich mich ausführlich darüber. Hat denke ich auch jeder von uns so gemacht, oder?
Und wenn ich nun mal zu klein bin (und zwar deutlich zu klein), dann kann ich mich auch nicht bewerben. Wievielen Leuten ist es mit der Dioptrien-Grenze so gegangen? Vielen!
Zuletzt bearbeitet von Andi1986 am Mo Jan 13, 2014 9:22 am, insgesamt einmal bearbeitet |
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