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Alice D. Captain
Anmeldungsdatum: 16.02.2011 Beiträge: 1881
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Verfasst am: Do Jun 20, 2013 9:10 am Titel: |
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ChuckN hat folgendes geschrieben: | Kannte sie ihre Größe vorher nicht oder ist sie im Laufe des Auswahlverfahrens geschrumpft? |
Wir machen es einfach beim nächsten Medical so:
Arzt:"Sind sie gesund, um einen Airliner fliegen zu dürfen?"
Pilot:"Ja, natürlich!"
Arzt: "Okay, viel Spaß, ich verlängere ihnen das Medical" _________________
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aero89 Gast
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Verfasst am: Do Jun 20, 2013 10:43 am Titel: |
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Und wenn du mit 80cm Körpergröße überall rankämst - scheiß egal. Die Mindestgröße ist nunmal bei 165cm festgelegt, und von ihrer Seite aus so zu argumentieren es sei bei anderen Airlines anders ist auch sehr schwach.
Die Körpergröße gibt man schon an, wenn mein seinen Namen und Adresse online ausfüllt (nicht nur vor der BU, sondern vor dem Versenden der Onlinebewerbung!). |
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loewe007 Captain
Anmeldungsdatum: 06.12.2011 Beiträge: 898 Wohnort: EDDW |
Verfasst am: Do Jun 20, 2013 10:59 am Titel: |
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Das weiß ich durchaus. Wenn diese Größe jedoch nicht benötigt wird, ist dies ein willkürliches Kriterium.
Oder fändest du es angemessen, wenn es auch keine Lehrer unter 1,65m gäbe? Da kannst du auf jeden Beruf erweitern, bei dies keine mindestgröße benötigt wird.
Irgendwann muss sic dagegen jemand wehren. Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat zählt diese das wahrscheinlich auch. Somit geht man nicht einmal ein persönliches Risiko ein. Warum sollte man das denn dann nicht probieren? |
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Alice D. Captain
Anmeldungsdatum: 16.02.2011 Beiträge: 1881
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Verfasst am: Do Jun 20, 2013 11:19 am Titel: |
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loewe007 hat folgendes geschrieben: | Oder fändest du es angemessen, wenn es auch keine Lehrer unter 1,65m gäbe? |
Nutten müssen nun mal mind. 172cm groß sein, Bäcker sind nur mit Hakennase richtige Bäcker und Sozialarbeiter mit einer Schuhgröße unter 44 dürfen sich nicht so nennen. Ist doch ganz klar, ich verstehe die Frage nicht? _________________
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aero89 Gast
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Verfasst am: Do Jun 20, 2013 11:29 am Titel: |
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loewe007 hat folgendes geschrieben: | Das weiß ich durchaus. Wenn diese Größe jedoch nicht benötigt wird, ist dies ein willkürliches Kriterium.
Oder fändest du es angemessen, wenn es auch keine Lehrer unter 1,65m gäbe? Da kannst du auf jeden Beruf erweitern, bei dies keine mindestgröße benötigt wird.
Irgendwann muss sic dagegen jemand wehren. Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat zählt diese das wahrscheinlich auch. Somit geht man nicht einmal ein persönliches Risiko ein. Warum sollte man das denn dann nicht probieren? | Es ist schlichtweg EGAL ob ein Kriterium willkürlich ist. Wenn ich eine Schreinerei besitze und nur jene ausbilde, die ihr Latinum habe, so kann ich das tun, genauso wie die LH sowas tun kann bzgl. der Körpergröße. Und ich bin mir sicher, dass sich die LH schon etwas dabei gedacht hat, nämlich in puncto Sicherheit. 3,5cm - kleinlich? Meinetwegen, es sind aber die Regeln und die waren vor dem Absenden der Bewerbung bekannt und anzugeben, und 3,5cm unter der Mindestgröße kann man nichtmal angeben, dh. sie muss damals schon falsche Angaben gemacht haben.
Natürlich kann sie es versuchen, und was macht sie im Falle eines Sieges? Der Start eines sicherlich wundervollen Arbeitsverhältnisses...
Also tut mir Leid, so sehr ich jedem diesen Beruf gönne, sowas ist von Anfang an bekannt, klar kann man das Risiko eingehen und es versuchen, aber wenn es nicht klappt vor's Gericht sicherlich die falsche Methode! |
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747 Captain
Anmeldungsdatum: 08.01.2010 Beiträge: 749
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Verfasst am: Do Jun 20, 2013 11:37 am Titel: |
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Zitat: | Es ist schlichtweg EGAL ob ein Kriterium willkürlich ist. Wenn ich eine Schreinerei besitze und nur jene ausbilde, die ihr Latinum habe, so kann ich das tun, genauso wie die LH sowas tun kann bzgl. der Körpergröße. |
So einfach funktioniert das Arbeitsrecht, zumindest in Deutschland, zum Glück nicht. |
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aero89 Gast
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Verfasst am: Do Jun 20, 2013 12:55 pm Titel: |
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747 hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Es ist schlichtweg EGAL ob ein Kriterium willkürlich ist. Wenn ich eine Schreinerei besitze und nur jene ausbilde, die ihr Latinum habe, so kann ich das tun, genauso wie die LH sowas tun kann bzgl. der Körpergröße. |
So einfach funktioniert das Arbeitsrecht, zumindest in Deutschland, zum Glück nicht. | Die Message soll ja auch nur verstanden werden.
Fakt ist, dass es sicherheitstechnische Gründe hat und sie hinzu bei der Bewerbung falsche Angaben gemacht haben muss. Kann mir also nicht vorstellen, dass sie damit durchkommt - und falls doch, dann kann ich mich nur wiederholen: Auf ein gutes Arbeitsverhältnis |
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MUC_333 Gast
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Verfasst am: Do Jun 20, 2013 1:02 pm Titel: |
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Zuletzt bearbeitet von MUC_333 am Mo Jun 30, 2014 3:17 pm, insgesamt einmal bearbeitet |
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Alice D. Captain
Anmeldungsdatum: 16.02.2011 Beiträge: 1881
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Verfasst am: Do Jun 20, 2013 1:13 pm Titel: |
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Zitat: |
Fakt ist, dass es sicherheitstechnische Gründe hat
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Okay, lass mich an Deinen Fakten zweifeln!
Wo bitte steht, dass 161,5 cm sicherheitstechnisch im Bereich der LH nicht tragbar ist?
MUC_333 hat folgendes geschrieben: |
Die Lufthansa wird sich rechtlich sicherlich abgesichert haben. Durch Absenden der Bewerbung, darf man den Arbeitnehmer bei vorsätzlich falsch gemachten Angaben (rechtlich eigentlich eine Täuschung), mit sofortiger Wirkung kündigen.
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Kündigen, wo sie noch nicht einmal eingestellt wurde? Es geht ihr nur um eine wahrgenommene Benachteiligung. Das Antidiskriminierungsgesetz kennt die Benachteiligung aufgrund der Größe nicht; wohl aber aufgrund des Geschlechts. Wenn aber nunmal 44% der Frauen in DE kleiner als 165cm sind, könnte man es durchaus mal prüfen ob die LH an der Stelle nicht wirklich diskriminiert. Das ist wie mit dem Alter (fliegen bis 65), nur das es hier rechtlich eindeutiger formuliert wurde. _________________
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Tubi154 Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 21.11.2012 Beiträge: 7
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Verfasst am: Do Jun 20, 2013 1:31 pm Titel: |
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Wenn man die Größe aus dem Artikel nimmt, ist sie mit 161,5 Meter höchstens zu groß fürs Cockpit aber mit Sicherheit nicht zu klein |
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loewe007 Captain
Anmeldungsdatum: 06.12.2011 Beiträge: 898 Wohnort: EDDW |
Verfasst am: Do Jun 20, 2013 1:49 pm Titel: |
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Tubi154 hat folgendes geschrieben: | Wenn man die Größe aus dem Artikel nimmt, ist sie mit 161,5 Meter höchstens zu groß fürs Cockpit aber mit Sicherheit nicht zu klein |
Wie darf ich das denn verstehen?
@muc333:
Die Frage ist, ob dies dann auch in Bezug auf die Größe noch gilt.
Wenn dies eine unerlaubte Benachteiligung darstellt, dürfte die Angabe einer falschen Größe nicht mehr zum Ausschluss führen.
Ich kenne das auch so von anderen Verträgen:
Wenn ein Teil des Vertrags keine Rechtsgültigkeit besitzt, ist dieser nichtig. Andere Vertragsbestandteile bleiben bestehen.
So sollte das dann eigentlich auch sein.
Meiner Meinung ähnelt dies der Situation , wenn man nach der Religion gefragt wird. Dies ist auch nicht zulässig, somit darf man auch lügen. |
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MUC_333 Gast
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Verfasst am: Do Jun 20, 2013 1:52 pm Titel: |
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Zuletzt bearbeitet von MUC_333 am Mo Jun 30, 2014 3:18 pm, insgesamt einmal bearbeitet |
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